
Zahnzusatzversicherung für Kronen
Welche Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für Kronen? Reduzieren Sie Ihren Eigenanteil um bis zu 100 %. Jetzt informieren!
Alle Angaben stammen von der verlinkten Produktseite des Anbieters und den dort hinterlegten Vertragsunterlagen (IPID/AVB); maßgeblich sind die Dokumente des Versicherers. Beiträge, Leistungen und das Versicherungsprodukt selbst können sich ändern – bitte prüfen Sie die Angaben vor dem Abschluss direkt beim Partner; verbindlich sind allein die dortigen Informationen.
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Inhaltsverzeichnis
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei einer Zahnkrone nur einen Bruchteil der Kosten, oft weniger als 30 Prozent. Das kann zu einer erheblichen finanziellen Belastung von mehreren hundert oder sogar tausend Euro führen. Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung schließt diese Lücke und sichert Ihnen die bestmögliche Versorgung ohne hohe Zuzahlungen.

Zahnzusatzversicherung
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Mehr erfahrenKostenfalle Zahnkrone: Warum die GKV nur einen Bruchteil zahlt
Eine Zahnkrone kostet je nach Material und Aufwand zwischen 400 und über 1.000 Euro. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beteiligt sich daran nur mit einem befundorientierten Festzuschuss. Dieser deckt 60 Prozent der Kosten für die sogenannte Regelversorgung ab – eine medizinisch ausreichende Standardtherapie.
Für einen Backenzahn bedeutet das eine einfache Metallkrone ohne zahnfarbene Verblendung. Wünschen Sie eine ästhetisch ansprechendere Vollkeramikkrone für 1.000 Euro, bleibt der GKV-Zuschuss gleich bei circa 230 Euro. Ihr Eigenanteil beträgt somit schnell über 770 Euro.
Mit einem über zehn Jahre geführten Bonusheft steigt der Zuschuss auf maximal 75 Prozent der Regelversorgung, was die Lücke nur geringfügig verkleinert. Die richtige Zahnzusatzversicherung ist daher entscheidend, um diese Kosten abzufedern.
So schließt die Zusatzversicherung die Kostendeckungslücke
Eine gute Zahnzusatzversicherung erstattet je nach Tarif zwischen 80 und 100 Prozent des verbleibenden Eigenanteils. Sie übernimmt die Differenz zwischen den Gesamtkosten und der Vorleistung der GKV. Das gilt auch für hochwertige Versorgungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, wie zum Beispiel Vollkeramikkronen.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht den Nutzen:
- Gesamtkosten für eine Keramikkrone: 1.000 Euro
- Festzuschuss der GKV (60 Prozent): ca. 230 Euro
- Verbleibender Eigenanteil: 770 Euro
- Erstattung durch einen 90-Prozent-Tarif: 693 Euro
Ihr finaler Eigenanteil sinkt in diesem Fall auf nur noch 77 Euro. Viele Tarife decken zudem weitere Posten wie Funktionsanalyse oder spezielle Betäubungsverfahren ab. Die Frage ist also nicht ob, sondern welche Zahnzusatzversicherung am besten passt.
Tarifvergleich: Auf diese vier Kriterien kommt es an
Bei der Wahl der passenden Police sind vier Faktoren entscheidend für die spätere Leistung. Eine hohe prozentuale Erstattung allein ist kein Garant für eine vollständige Kostenübernahme. Achten Sie daher genau auf die Vertragsdetails, um Fallstricke zu vermeiden.
Diese Punkte sollten Sie prüfen:
- Erstattungssatz: Tarife sollten mindestens 80, besser 90 bis 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz abdecken.
- Leistungsbegrenzungen (Zahnstaffel): In den ersten Jahren sind die Leistungen oft auf Höchstbeträge begrenzt, zum Beispiel 1.000 Euro im ersten Jahr.
- Wartezeiten: Viele Verträge sehen eine Wartezeit von bis zu acht Monaten vor, bevor Leistungen für Zahnersatz in Anspruch genommen werden können.
- Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ): Der Tarif sollte Honorare bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ abdecken, da Ärzte bei Privatleistungen höher abrechnen dürfen.
Ein genauer Vergleich der Zahnzusatzversicherungen ist unerlässlich, um den Schutz zu finden, der Ihren Bedürfnissen entspricht.
Experten-Tipps: Fallstricke vermeiden und Leistung maximieren
Selbst bei einem Top-Tarif gibt es Hürden, die die Kostenerstattung schmälern können. Eine davon ist die Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss. Bereits angeratene oder geplante Behandlungen sind meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Daher ist ein frühzeitiger Abschluss entscheidend.
Unser Experten-Tipp: Reichen Sie den Heil- und Kostenplan (HKP) Ihres Zahnarztes immer vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Zusatzversicherung ein. So erhalten Sie eine verbindliche Zusage über die Kostenübernahme und vermeiden böse Überraschungen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie sich fragen, wann die Versicherung nicht zahlt.
Achten Sie zudem darauf, ob die Zahnstaffel sich auf das Kalender- oder das Versicherungsjahr bezieht. Eine kalenderjährliche Regelung kann vorteilhafter sein, wenn Sie den Vertrag gegen Ende des Jahres abschließen. So steht Ihnen schon nach kurzer Zeit der höhere Erstattungsbetrag des Folgejahres zur Verfügung.
Fazit: Die richtige Absicherung für ein sorgenfreies Lächeln
Die Kosten für eine Zahnkrone können die finanzielle Belastung durch den Festzuschuss der GKV kaum abmildern. Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung ist die einzige Möglichkeit, den Eigenanteil signifikant zu senken und sich eine hochwertige zahnmedizinische Versorgung zu sichern. Tarife, die 90 bis 100 Prozent der Kosten übernehmen, machen selbst teure Vollkeramikkronen erschwinglich.
Entscheidend ist, einen Tarif zu wählen, der nicht nur einen hohen Erstattungssatz bietet, sondern auch faire Bedingungen bei Zahnstaffel, Wartezeiten und der Abrechnung nach GOZ. Ein frühzeitiger Abschluss vor Eintritt eines Behandlungsfalls ist dabei der Schlüssel zur vollen Leistungsfähigkeit Ihrer Versicherung. So stellen Sie sicher, dass Ihr Lächeln nicht zur Kostenfalle wird.
Häufig gestellte Fragen
- Übernimmt die Zahnzusatzversicherung die Kosten für alle Arten von Kronen?
Ja, leistungsstarke Tarife übernehmen die Kosten für alle medizinisch notwendigen Kronenarten, einschließlich hochwertiger Vollkeramik-, Zirkon- oder Goldkronen, die weit über die Regelversorgung der GKV hinausgehen.
- Was ist der Unterschied zwischen Regelversorgung und Privatleistung bei Kronen?
Die Regelversorgung ist die Standardtherapie der GKV, z.B. eine Metallkrone im Seitenzahnbereich. Eine Privatleistung ist jede darüber hinausgehende Versorgung, wie eine zahnfarbene Vollkeramikkrone, deren Mehrkosten Sie ohne Zusatzversicherung komplett selbst tragen.
- Was bedeutet Zahnstaffel bei einer Zahnzusatzversicherung?
Die Zahnstaffel begrenzt die maximale Erstattungssumme in den ersten Versicherungsjahren. Beispielsweise erstattet der Versicherer im ersten Jahr maximal 1.000 Euro, im zweiten 2.000 Euro usw. Ab dem vierten oder fünften Jahr entfällt die Begrenzung meist.
- Kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn der Zahnarzt schon eine Krone empfohlen hat?
Nein, in der Regel sind bereits angeratene oder begonnene Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollte daher immer erfolgen, bevor ein konkreter Behandlungsbedarf besteht.
- Wie hoch ist der Festzuschuss der Krankenkasse für eine Krone?
Der Festzuschuss beträgt 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Mit einem 5 Jahre geführten Bonusheft steigt er auf 70 Prozent, nach 10 Jahren auf 75 Prozent. Bei einer Vollkeramikkrone für 1.000 Euro beträgt der Zuschuss oft nur ca. 230 bis 286 Euro.
- Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung nur wegen einer Krone?
Eine einzelne Krone kann bereits Kosten von über 1.000 Euro verursachen, wodurch sich eine Versicherung lohnen kann. Da gute Policen auch Prophylaxe, Füllungen und anderen Zahnersatz abdecken, bieten sie einen umfassenden Schutz vor hohen Zahnarztkosten.
Quellen
- [1]Wikipedia bietet umfassende Informationen und Definitionen zum Thema Zahnkrone.
- [2]Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) informiert über das Thema Zahnersatz.
- [3]Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellt Richtlinien und Beschlüsse zum Thema Zahnersatz bereit.
- [4]Die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) bietet Patienteninformationen zum Thema Zahnersatz.
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Advigon
Zahnzusatzversicherung
Vier Zahnzusatztarife von der Basisabsicherung bis zum Rundumschutz, inklusive Kinder-Tarifen mit Kieferorthopädie.
- Beitrag Dental Medium:
- 5,69-32,30 EUR/Monat je nach Alter
- Beitrag Dental Luxus:
- 9,20-54,50 EUR/Monat je nach Alter
- Wartezeit:
- keine (AZM/AZL)
- Zahnbehandlung: 75 % (Dental Medium) bzw. 100 % (Dental Luxus)
- Zahnersatz: 75 % (AZM, Regelversorgung 100 %) bzw. 100 % (AZL)
- Zahnprophylaxe: 100 % bis 90 EUR/Jahr (AZM) bzw. bis 140 EUR/Jahr (AZL)
- Keine Wartezeiten in Dental Medium und Dental Luxus
- Kinder-Tarife mit KFO: Dental Clever 9,68 EUR/Monat, Dental Premium 18,76 EUR/Monat
- Stiftung Warentest SEHR GUT (1,5) für Dental Premium (Finanztest 2/25)
Wichtige Ausschlüsse
- Erstattungsbegrenzungen in den ersten 48 Monaten: AZM 600-2.400 EUR, AZL 1.000-4.000 EUR (gestaffelt)
- Keine expliziten Leistungsausschlüsse in den vorliegenden Unterlagen genannt
Stiftung Warentest „SEHR GUT (0,6)“, Finanzen 07/2025 (285 Tarife im Test)
Advigon Zahnzusatzversicherung Dental Luxus (AZL)
MORGEN & MORGEN M&M Rating Zahnzusatz: 5 Sterne „Ausgezeichnet“ (08/2023)
Advigon Versicherung AG, Dental Luxus (AZL)
Erstattungsbegrenzungen entfallen bei Unfall, nach dem 48. Monat oder bei anerkannter Vorversicherung.
Faktenblatt: Leistungen, Ausschlüsse und Wartezeiten im Detail
die Bayerische
Zahnzusatzversicherung
Zahnzusatz in drei Tarifen (Smart, Komfort, Prestige) ohne Wartezeit, im Top-Tarif mit 100 % Erstattung.
- Erstattung:
- je nach Tarif 75-100 %
- Wartezeit:
- keine
- Zahnreinigung:
- 80-200 EUR/Jahr je nach Tarif
- Baustein Zahn Sofort:
- 29,90 EUR/Monat, endet nach 2 Jahren
- Zahnersatz und Zahnbehandlung: Smart 75 %, Komfort 80-100 %, Prestige 100 %
- Professionelle Zahnreinigung in allen Tarifen (80-200 EUR pro Kalenderjahr)
- Keine Wartezeiten in allen drei Tarifvarianten
- Kieferorthopädie: 1.500 EUR (inkl. GKV-Leistung) bzw. 2.000 EUR (ohne GKV-Leistung) in Komfort und Prestige
- Prestige inkl. Bleaching und Happybrush Schallzahnbürste
- Stiftung Warentest 07/2025: Zahn Prestige Testsieger mit sehr gut (0,5)
Wichtige Ausschlüsse
- Vor Abschluss angeratene oder begonnene Behandlungen (nur über Baustein Zahn Sofort versichert)
- Pauschaler Abzug von 40 % bei Ärzten ohne Kassenzulassung
- Erstattung maximal bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz
- Im Ausland maximal die Inlandsleistung
Stiftung Warentest „SEHR GUT (0,5)“, Ausgabe 07/2025 (285 Tarife im Test)
die Bayerische, Tarif ZAHN Prestige
ASCORE „Tarif des Jahres 2024“ (Krankenzusatz Zahn)
die Bayerische, Zahn Prestige 2023
Levelnine Rating „EXZELLENT“ (Stand 11/2024, gültig bis 11/2025)
die Bayerische, Tarif ZAHN Prestige
Leistungsstaffel: im 1. Kalenderjahr 500 EUR (Smart), 1.250 EUR (Komfort) bzw. 1.500 EUR (Prestige), ab dem 5. Kalenderjahr unbegrenzt, Begrenzungen entfallen auch bei Unfall.
Faktenblatt: Leistungen, Ausschlüsse und Wartezeiten im Detail
Advigon Zahnzusatzversicherung: Leistungen Dental Medium (AZM) und Dental Luxus (AZL)
| Leistung | Dental Medium (AZM) | Dental Luxus (AZL) |
|---|---|---|
| Zahnbehandlung | 75 % | 100 % |
| Schmerztherapie | 75 % | 100 % |
| Zahnprophylaxe | 100 % bis 90 EUR/Jahr | 100 % bis 70 EUR/Maßnahme, bis 140 EUR/Jahr |
| Zahnersatz | 75 % (100 % Regelversorgung) | 100 % |
| Monatsbeitrag je nach Alter | 5,69-32,30 EUR | 9,20-54,50 EUR |
die Bayerische Zahnzusatzversicherung: Tarifvergleich Smart, Komfort, Prestige
| Leistung | Smart | Komfort | Prestige |
|---|---|---|---|
| Zahnersatz (über Regelversorgung) | 75 % | 80-90 % | 100 % |
| Zahnersatz (bis Regelversorgung) | 75 % | 100 % | 100 % |
| Zahnbehandlung | 75 % | 100 % | 100 % |
| Professionelle Zahnreinigung | 80 EUR/Kalenderjahr | 100 EUR je Behandlung, max. 150 EUR/Jahr | 100 EUR je Behandlung, max. 200 EUR/Jahr |
| Kieferorthopädie | nicht enthalten | 1.500 EUR (inkl. GKV) / 2.000 EUR (ohne GKV) | 1.500 EUR (inkl. GKV) / 2.000 EUR (ohne GKV) |
| Bleaching | nicht enthalten | nicht enthalten | enthalten |
| Beispiel Jahresbeitrag (33 Jahre) | 152,40 EUR | 244,80 EUR (Land) / 321,60 EUR (Stadt) | 405,60 EUR (Land) / 529,20 EUR (Stadt) |
Alle Angaben stammen von der verlinkten Produktseite des Anbieters und den dort hinterlegten Vertragsunterlagen (IPID/AVB); maßgeblich sind die Dokumente des Versicherers. Beiträge, Leistungen und das Versicherungsprodukt selbst können sich ändern – bitte prüfen Sie die Angaben vor dem Abschluss direkt beim Partner; verbindlich sind allein die dortigen Informationen.
Stand der Informationen: Juli 2026 · Quelle: Produktinformationen (IPID/AVB) der Anbieter



