Umschuldung eines Kredits mit Restschuldversicherung prüfen

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Umschuldung mit Restschuldversicherung: So sparen Sie bis zu 30 Prozent Kosten

26.06.2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Sie möchten Ihren teuren Altkredit durch einen günstigeren ersetzen, haben aber eine Restschuldversicherung (RSV) abgeschlossen? Viele Verbraucher zahlen hier unwissentlich drauf, da die Versicherung oft unnötig weiterläuft. Erfahren Sie, wie Sie eine Umschuldung Ihres Kredits mit Restschuldversicherung prüfen und dabei mehrere tausend Euro sparen können.

Das Thema kurz und kompakt

Bei einer Umschuldung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht für Ihre Restschuldversicherung, da der Kreditzweck entfällt.

Sie können eine anteilige Rückerstattung der bereits gezahlten Versicherungsprämien für die Restlaufzeit einfordern.

Die Vorfälligkeitsentschädigung für den alten Kredit ist gesetzlich auf maximal ein Prozent der Restschuld begrenzt.

Eine Umschuldung verspricht niedrigere Zinsen und eine geringere Monatsrate – oft eine Ersparnis von hunderten Euro pro Jahr. Doch viele Kreditnehmer übersehen die mit dem Altkredit abgeschlossene Restschuldversicherung (RSV). Wird der Kredit vorzeitig abgelöst, entfällt der Versicherungszweck, doch die teure Police läuft oft weiter. Eine genaue Prüfung ist daher unerlässlich. Dieser Artikel zeigt Ihnen in drei Schritten – von den Grundlagen über Praxisbeispiele bis zu Expertentipps – wie Sie Ihre Verträge analysieren, Kostenfallen vermeiden und bei der Umschuldung das Maximum herausholen.

Die doppelte Kostenfalle: Warum die RSV bei einer Umschuldung zum Problem wird

Eine Restschuldversicherung soll Sie bei Zahlungsausfällen schützen, verteuert einen Kredit aber oft um mehrere tausend Euro. Bei einer Umschuldung wird der alte Kredit getilgt, womit der Sicherungszweck der RSV entfällt. Dennoch endet der Versicherungsvertrag nicht immer automatisch. Das führt dazu, dass Sie für eine nicht mehr existente Schuld weiter Beiträge zahlen. Ein typischer Ratenkredit über 20.000 Euro kann durch eine RSV um drei- bis viertausend Euro teurer werden. Wenn Sie umschulden, ohne die RSV zu kündigen, zahlen Sie im schlimmsten Fall doppelt: die Zinsen für den neuen Kredit und die Beiträge für die alte, nutzlose Versicherung. Eine nachhaltige Zinssenkung wird so unmöglich gemacht. Diese Kostenstruktur macht die genaue Prüfung Ihrer Verträge vor der Umschuldung unerlässlich.

Ihr Recht bei Kreditablösung: Sonderkündigung und Beitragserstattung

Wenn Sie Ihren Kredit umschulden, lösen Sie ihn vorzeitig ab. Damit entfällt der Grund für die Restschuldversicherung. Ihnen steht deshalb ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie können die Versicherung also fristlos kündigen. In vielen Fällen, besonders wenn die RSV direkt über die kreditgebende Bank als Gruppenversicherung abgeschlossen wurde, erfolgt die Kündigung sogar automatisch. Prüfen Sie dennoch immer, ob die Beitragsabbuchungen tatsächlich enden. Fordern Sie von der Versicherung eine anteilige Rückerstattung der bereits im Voraus bezahlten Prämie. Ein Beispiel: Bei einer auf zehn Jahre angelegten RSV, die nach vier Jahren gekündigt wird, haben Sie Anspruch auf die Rückzahlung der Prämie für die verbleibenden sechs Jahre. Dies können schnell über 1.000 Euro sein. So stellen Sie sicher, dass die Kreditablösung bei einer anderen Bank nicht zu finanziellen Nachteilen führt.

Praxis-Checkliste: Umschuldung mit RSV in vier Schritten prüfen

Eine sorgfältige Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg. Mit dieser Checkliste können Sie die Umschuldung Ihres Kredits mit Restschuldversicherung systematisch prüfen:

  1. Verträge analysieren: Sichten Sie Ihren ursprünglichen Kreditvertrag und die Police der Restschuldversicherung. Achten Sie auf die Kündigungsbedingungen und die Höhe der Versicherungssumme.

  2. Sparpotenzial berechnen: Vergleichen Sie den Zinssatz Ihres Altkredits mit aktuellen Angeboten. Eine Zinsdifferenz von nur einem Prozentpunkt kann über die Laufzeit eine Ersparnis von hunderten Euro bedeuten.

  3. Vorfälligkeitsentschädigung prüfen: Die Bank darf für die entgangenen Zinsen eine Entschädigung verlangen. Diese ist gesetzlich auf maximal ein Prozent der Restschuld begrenzt. Rechnen Sie aus, ob die Zinserparnis diese Gebühr übersteigt. Nutzen Sie dazu unseren Rechner zur Vorfälligkeitsentschädigung.

  4. RSV-Erstattung einfordern: Setzen Sie nach der Umschuldung ein Kündigungsschreiben an die Versicherung auf und fordern Sie die anteilige Prämienerstattung. Legen Sie eine Kopie der Ablösebestätigung der alten Bank bei.

Durch dieses strukturierte Vorgehen sichern Sie sich alle finanziellen Vorteile und vermeiden versteckte Kosten.

Experten-Tipps: Rechtliche Grundlagen und aktuelle Urteile nutzen

Das rechtliche Umfeld stärkt Ihre Position als Verbraucher erheblich. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach geurteilt, dass Kredit- und Restschuldversicherungsverträge oft als „verbundene Geschäfte“ gelten. Das bedeutet, wenn die Widerrufsbelehrung des Kreditvertrags fehlerhaft war, können Sie oft auch Jahre später noch den gesamten Vertrag widerrufen – und erhalten alle RSV-Beiträge zurück. Unser Experten-Tipp: Prüfen Sie, ob in Ihrer Widerrufsbelehrung auf die Folgen für die verbundene Restschuldversicherung hingewiesen wird. Fehlt dieser Hinweis, stehen die Chancen für einen erfolgreichen Widerruf gut. Dies ist eine starke Alternative zur Kündigung, da Sie so die oft teure Restschuldversicherung komplett rückabwickeln können. So verbessern Sie nicht nur Ihre Zinskonditionen, sondern optimieren auch Ihre Bonität durch die Schuldenreduktion.

Fazit: Handeln Sie jetzt und sichern Sie sich Ihre Vorteile

Die Prüfung einer Umschuldung bei einem Kredit mit Restschuldversicherung ist eine lohnende Investition Ihrer Zeit. Sie können nicht nur von deutlich besseren Zinsen profitieren, sondern sich auch tausende Euro an unnötigen Versicherungskosten zurückholen. Der Prozess erfordert Sorgfalt, doch die potenziellen Einsparungen sind erheblich. Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht und die verbraucherfreundliche Rechtsprechung zu Ihrem Vorteil. Wenn Sie mehrere Kredite bündeln möchten, kann eine Umschuldung die Übersichtlichkeit und Ihre finanzielle Flexibilität zusätzlich erhöhen, wie unser Ratgeber zum Zusammenfassen von Krediten zeigt. Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Muss ich die Restschuldversicherung selbst kündigen?

Ja, in den meisten Fällen müssen Sie selbst aktiv werden. Senden Sie ein Kündigungsschreiben an die Versicherungsgesellschaft und legen Sie eine Bestätigung über die Ablösung des Kredits bei. Nur bei manchen Gruppenversicherungsverträgen, die über die Bank laufen, erfolgt die Kündigung automatisch.

Ist eine Restschuldversicherung überhaupt verpflichtend?

Nein, der Abschluss einer Restschuldversicherung ist grundsätzlich freiwillig und darf keine Bedingung für die Kreditvergabe sein. In der Praxis wird sie jedoch oft als Sicherheit für die Bank verkauft.

Was ist der Unterschied zwischen Kündigung und Widerruf der RSV?

Eine Kündigung beendet den Vertrag für die Zukunft. Ein Widerruf macht den Vertrag von Anfang an rückgängig. Ein Widerruf ist oft auch Jahre später noch möglich, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war, und führt zur vollständigen Rückerstattung aller gezahlten Prämien.

Kann ich die Restschuldversicherung auf den neuen Kredit übertragen?

Nein, eine Übertragung der alten Police auf den neuen Kredit ist nicht möglich. Sie müssten für den neuen Kredit eine neue, separate Restschuldversicherung abschließen, falls Sie dies wünschen.

Wie lange dauert die Rückerstattung der RSV-Prämie?

Nachdem Sie die Kündigung und die Ablösebestätigung eingereicht haben, sollte die Bearbeitung und Rückerstattung durch die Versicherung in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen erfolgen. Fragen Sie bei Verzögerungen aktiv nach.

Was tue ich, wenn die Versicherung die Kündigung ablehnt?

Lehnt die Versicherung die Kündigung ab, verweisen Sie auf Ihr Sonderkündigungsrecht aufgrund des Wegfalls des versicherten Risikos (des Kredits). Bei weiteren Problemen können Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder einen spezialisierten Anwalt wenden.

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