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BU Versicherung steuerlich absetzbar: Maximale Vorteile sichern

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Das Bundesfinanzministerium stellt Dokumente zu Einkommensteuerregelungen bereit.

Das Bundesfinanzministerium bietet Einblicke in aktuelle Einkommensteuerregelungen.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet Statistiken und Berichte zu Erwerbsminderungsrenten.

Die Verbraucherzentrale stellt ein PDF-Dokument mit wertvollen Verbraucherinformationen zur Verfügung.

Destatis, das Statistische Bundesamt, veröffentlicht Pressemitteilungen und Daten.

Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) bietet umfassende Informationen zur Sozialversicherung.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

09.06.2025

4

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Die Beiträge zu Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung können Ihre Steuerlast mindern. Doch wie genau ist eine BU-Versicherung steuerlich absetzbar und was gilt für die Rente? Verstehen Sie die Regeln und optimieren Sie Ihre Steuererklärung.

Das Thema kurz und kompakt

Beiträge zur BU-Versicherung sind als sonstige Vorsorgeaufwendungen bis 1.900 Euro (Angestellte) bzw. 2.800 Euro (Selbstständige) absetzbar, oft aber durch Kranken-/Pflegebeiträge ausgeschöpft.

Die private BU-Rente wird nur mit dem geringen Ertragsanteil versteuert, während BU-Renten aus bAV oder Rürup voll steuerpflichtig sind.

Eine BU-Zusatzversicherung zu einer Rürup-Rente ermöglicht höhere steuerliche Abzüge der Beiträge (bis 27.566 Euro in 2024). [4,1]

Steuerliche Absetzbarkeit der BU-Beiträge: Die Grundlagen verstehen

Beiträge zu einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) sind grundsätzlich als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige. Die Absetzbarkeit ist jedoch durch jährliche Höchstbeträge begrenzt. Für Arbeitnehmer und Beamte liegt dieser bei 1.900 Euro, für Selbstständige bei 2.800 Euro pro Jahr. Diese Höchstbeträge sind oft bereits durch die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung erreicht. In solchen Fällen wirken sich die BU-Beiträge dann nicht mehr steuermindernd aus. Die Beiträge zur BU-Versicherung als Zusatzversicherung (BUZ), beispielsweise zu einer Risikolebensversicherung, können ebenfalls als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden, wobei dieselben Höchstbeträge gelten. Die genaue Prüfung Ihrer individuellen Situation ist daher entscheidend, um das Potenzial der steuerlichen Absetzbarkeit Ihrer BU-Versicherung voll auszuschöpfen. Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Ihre Berufsunfähigkeit steuerlich absetzen können. Die nächste Sektion beleuchtet, wo genau Sie diese Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung angeben.

BU-Beiträge in der Steuererklärung korrekt angeben: So geht's

Um Ihre Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend zu machen, müssen diese in der Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Einkommensteuererklärung eingetragen werden. Für eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ist dies in der Regel unter „weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ der Fall. Einige Quellen nennen hier Zeile 45 (Stand Steuererklärung 2023), andere Zeile 49. [3,2Ü,4] Prüfen Sie daher immer das aktuelle Formular oder konsultieren Sie einen Steuerberater. Beiträge zu einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Rürup-Rente werden hingegen zusammen mit den Rürup-Beiträgen unter „Beiträge zur Altersvorsorge“ erfasst. [6,4] Es ist wichtig zu wissen, dass bereits bei einem Bruttoeinkommen von rund 2.000 Euro monatlich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung den absetzbaren Höchstbetrag von 1.900 Euro für Arbeitnehmer übersteigen können. Eine Berechnung mit einem BU-Versicherungsrechner kann erste Anhaltspunkte zu Beiträgen liefern. Die steuerliche Behandlung der ausgezahlten BU-Rente ist ein weiterer wichtiger Aspekt, den wir nun betrachten.

Besteuerung der BU-Rente: Was im Leistungsfall auf Sie zukommt

Erhalten Sie Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung, muss diese BU-Rente versteuert werden. Bei einer privaten BU-Versicherung (dritte Schicht des Drei-Schichten-Modells) erfolgt die Besteuerung nur mit dem sogenannten Ertragsanteil. Die Höhe des Ertragsanteils hängt von der voraussichtlichen Laufzeit der Rente ab: Je kürzer die verbleibende Rentendauer bis zum vertraglich vereinbarten Endalter, desto geringer der steuerpflichtige Anteil. Beträgt die Rentendauer beispielsweise noch fünfzehn Jahre, müssen nur sechzehn Prozent Ihrer Berufsunfähigkeitsrente versteuert werden. Liegt der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente unter dem jährlichen Grundfreibetrag (11.604 Euro für 2024, 12.084 Euro für 2025), fallen keine Steuern an. [2,2Ü] Eine BU-Rente aus einer betrieblichen Altersvorsorge (zweite Schicht) wird hingegen in voller Höhe mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Gleiches gilt für BU-Renten aus Rürup-Verträgen (erste Schicht), die nachgelagert besteuert werden. Informieren Sie sich auch, wie ein privater BU-Rente Steuer Rechner funktioniert. Für spezielle Konstellationen sind weitere Details zu beachten.

Expertenwissen: Schichtenmodell, Rürup-Kombination und aktuelle Urteile

Das deutsche Vorsorgesystem ist in drei Schichten unterteilt, was die steuerliche Behandlung Ihrer BU-Versicherung maßgeblich beeinflusst. Die meisten privaten BU-Verträge gehören zur dritten Schicht (private Vorsorge). Hier sind Beiträge nur begrenzt absetzbar, dafür ist die Rente nur mit dem geringen Ertragsanteil steuerpflichtig. Eine BU-Zusatzversicherung (BUZ) zu einer Rürup-Rente (Basisrente, erste Schicht) bietet besondere Vorteile: Die Beiträge können seit 2023 zu hundert Prozent als Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden, bis zum jährlichen Höchstbetrag von 27.566 Euro für Ledige im Jahr 2024. [4,1,5] Voraussetzung ist oft, dass der BUZ-Anteil nicht mehr als neunundvierzig Prozent des Gesamtbeitrags ausmacht. Im Leistungsfall wird die Rente aus einer solchen Rürup-BUZ dann allerdings (nahezu) voll versteuert. Unser Experten-Tipp: Achten Sie auf die korrekte Eintragung Ihrer Altersvorsorge in der Steuererklärung.

Folgende Punkte sind für Experten relevant:


  • Prozesskosten: Kosten für einen Rechtsstreit um die BU-Rente können unter Umständen als Werbungskosten absetzbar sein, wenn sie existenziell notwendig sind (gemäß § 33 EStG). [3-]

  • Erstattete Steuern: Erhält ein Versicherter im Rahmen eines Verdienstausfallschadens auch eine Erstattung für darauf entfallende Steuern, so ist diese Erstattung ebenfalls einkommensteuerpflichtig, wie ein BFH-Urteil (IX R 5/23) bestätigte. [2-]

  • Beitragshöhe: Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zu berufsständischen Versorgungswerken zählen ebenfalls zu den abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen und mindern den Spielraum für Rürup-Beiträge.

  • Anlage Vorsorgeaufwand: Die genauen Zeilennummern können sich jährlich ändern; für 2023 wurde für SBU oft Zeile 45 oder 49 genannt. [3,2Ü]

Die Wahl der richtigen Schicht und Vertragsgestaltung hat erhebliche Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung Ihrer BU-Versicherung. Eine sorgfältige Planung ist daher unerlässlich. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die optimale Lösung für Ihre Situation zu finden.


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FAQ

Sind Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar?

Ja, Beiträge zur BU-Versicherung können als sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Für Arbeitnehmer und Beamte gilt ein Höchstbetrag von 1.900 Euro, für Selbstständige von 2.800 Euro. Dieser ist jedoch häufig bereits durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft.

Wie wird die Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung versteuert?

Die Rente aus einer privaten BU-Versicherung (3. Schicht) wird nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert. Dieser ist abhängig von der Restlaufzeit der Rente. BU-Renten aus einer betrieblichen Altersvorsorge (2. Schicht) oder einer Rürup-Rente (1. Schicht) sind in der Regel voll steuerpflichtig.

Wo trage ich meine BU-Versicherung in der Steuererklärung ein?

Die Beiträge werden in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen. Für eine selbstständige BU-Versicherung ist dies unter „weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ (z.B. Zeile 45 oder 49, je nach Steuerjahr). [3,2Ü] Beiträge zu einer BUZ mit Rürup-Rente werden bei den Altersvorsorgeaufwendungen erfasst.

Was ist der Unterschied zwischen SBU und BUZ bei der Steuer?

Sowohl Beiträge zur selbstständigen BU (SBU) als auch zur BU-Zusatzversicherung (BUZ) zu einer privaten Risiko- oder Rentenversicherung fallen unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen mit den begrenzten Höchstbeträgen. Eine BUZ zu einer Rürup-Rente kann höhere Abzüge im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen ermöglichen.

Wirken sich BU-Beiträge immer steuermindernd aus?

Nein, nicht immer. Da die Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen (1.900 Euro / 2.800 Euro) oft bereits durch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung erreicht oder überschritten werden, führt die Angabe von BU-Beiträgen in vielen Fällen zu keiner zusätzlichen Steuerersparnis.

Gibt es einen Steuerfreibetrag für die BU-Rente?

Für die BU-Rente selbst gibt es keinen spezifischen Freibetrag. Allerdings muss nur der Ertragsanteil der privaten BU-Rente versteuert werden. Liegt das gesamte zu versteuernde Einkommen (inklusive des steuerpflichtigen Teils der BU-Rente) unter dem allgemeinen Grundfreibetrag (z.B. 11.604 Euro für 2024), fallen keine Einkommensteuern an. [2]

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