
Lebensversicherung kündigen: Ein Leitfaden mit Muster und Experten-Tipps zur Maximierung Ihrer Auszahlung
16.05.2025
11
Minuten

Katrin Straub
Geschäftsführerin bei nextsure
Stehen Sie vor der Entscheidung, Ihre Lebensversicherung zu kündigen? Dieser Schritt will gut überlegt sein, da er oft mit finanziellen Einbußen verbunden ist. Wir zeigen Ihnen, wie Sie vorgehen und welche Optionen Sie haben, um das Beste aus Ihrer Situation zu machen.
Themen auf dieser Seite
Das Thema kurz und kompakt
Die Kündigung einer Lebensversicherung führt oft zu finanziellen Verlusten, da nur der Rückkaufswert ausgezahlt wird, der meist unter den eingezahlten Beiträgen liegt.
Alternativen wie Verkauf, Beitragsfreistellung oder Widerruf (besonders bei Verträgen von 1994-2007) können finanziell vorteilhafter sein als eine Kündigung.
Ein Widerruf kann bei fehlerhafter Belehrung auch nach Jahren möglich sein und zur Rückzahlung aller Beiträge plus Zinsen führen.
Kündigung der Lebensversicherung: Die Grundlagen verstehen
Die Kündigung einer Lebensversicherung beendet Ihren Vertrag vorzeitig. Sie erhalten dann den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt. Dieser Wert kann, besonders in den ersten Jahren, deutlich unter der Summe Ihrer eingezahlten Beiträge liegen. Das liegt daran, dass Abschluss- und Verwaltungskosten sowie ein möglicher Stornoabschlag abgezogen werden. Viele Versicherte unterschätzen die Höhe dieser Abzüge, die oft erst nach fünf bis zehn Jahren Vertragslaufzeit ausgeglichen sind. Eine Kündigung sollte daher nie die erste Option sein, ohne Alternativen geprüft zu haben. Die Kündigungsfrist beträgt im Regelfall ein bis drei Monate zum Ende der laufenden Versicherungsperiode. Es ist wichtig, die genauen Bedingungen in Ihrem Vertrag zu prüfen oder bei Ihrer Versicherung zu erfragen. Überlegen Sie sich auch, ob Sie eine Änderung alter Verträge in Betracht ziehen.
Der Rückkaufswert: Was Sie wirklich ausgezahlt bekommen
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den Ihre Lebensversicherung zum Zeitpunkt der Kündigung wert ist. Seine Berechnung ist komplex und hängt von mehreren Faktoren ab. Dazu zählen die Höhe Ihrer eingezahlten Beiträge, die Vertragslaufzeit, die erwirtschafteten Überschüsse sowie die bereits erwähnten Kosten und Stornoabzüge. Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen den aktuellen Rückkaufswert in der jährlichen Standmitteilung mitzuteilen. Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen entspricht der Rückkaufswert dem aktuellen Wert der Fondsanteile. Es ist wichtig zu wissen, dass der Rückkaufswert in den ersten Vertragsjahren oft sehr niedrig ist oder sogar null betragen kann. Bevor Sie Ihre Lebensversicherung kündigen und Geld zurück erwarten, sollten Sie diesen Wert genau prüfen. Die genaue Berechnungsmethode finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags.
Alternativen zur Kündigung: Bessere Optionen für Ihr Geld
Bevor Sie Ihre Lebensversicherung kündigen und möglicherweise finanzielle Verluste hinnehmen, sollten Sie verschiedene Alternativen in Betracht ziehen. Diese können oft vorteilhafter sein. Eine Option ist die Beitragsfreistellung Ihrer Police. Hierbei zahlen Sie keine weiteren Beiträge, der Vertrag bleibt aber bestehen und das angesparte Kapital wird weiterhin verzinst, wenn auch die spätere Auszahlung geringer ausfällt. Eine weitere Möglichkeit ist der Verkauf Ihrer Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt. Hierbei können Sie unter Umständen einen Kaufpreis erzielen, der drei bis vier Prozent über dem Rückkaufswert liegt. Das Beleihen der Police ist eine Option, wenn Sie kurzfristig Geld benötigen; Ihr Versicherungsschutz bleibt dabei erhalten, kostet aber Kreditzinsen. Die Prüfung eines Widerrufs kann besonders lukrativ sein, wenn Ihr Vertrag Fehler in der Widerrufsbelehrung aufweist. Hier eine Übersicht der gängigsten Alternativen:
Beitragsfreistellung: Keine weiteren Zahlungen, Vertrag läuft mit reduziertem Wert weiter.
Verkauf: Potenziell höherer Erlös als der Rückkaufswert, aber Markt für Policen ab etwa 5.000 Euro Wert.
Beleihung: Kurzfristige Liquidität, Versicherungsschutz bleibt, Zinskosten fallen an.
Widerruf: Bei fehlerhafter Belehrung oft auch nach Jahren möglich, Rückzahlung aller Beiträge plus Zinsen.
Teilkündigung: Nicht immer möglich, Auszahlung eines Teils des Rückkaufswertes, Vertrag läuft weiter.
Die Entscheidung hängt stark von Ihrer individuellen Situation und den Vertragsdetails ab. Eine Kapitallebensversicherung beitragsfrei stellen ist oft eine überlegenswerte Alternative.
Der Widerruf: Eine oft übersehene Chance auf mehr Geld
Ein Widerruf Ihrer Lebensversicherung kann finanziell deutlich attraktiver sein als eine Kündigung. Dies gilt insbesondere für Verträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden. Viele dieser Policen enthalten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, was ein „ewiges Widerspruchsrecht“ begründen kann. Bei einem erfolgreichen Widerruf wird der Vertrag so behandelt, als hätte er nie bestanden. Sie erhalten dann nicht nur Ihre eingezahlten Prämien zurück, sondern auch die vom Versicherer erwirtschafteten Zinsen und sämtliche Gebühren. Dies kann zu einer Auszahlung führen, die bis zu 150 Prozent der eingezahlten Beiträge beträgt. Selbst wenn Ihr Vertrag bereits gekündigt oder ausgelaufen ist, kann ein Widerruf noch möglich sein. Es ist ratsam, Ihren Vertrag von Experten kostenlos prüfen zu lassen, bevor Sie eine Kündigung einreichen. Denken Sie auch über die steuerlichen Aspekte nach, wenn Sie eine private Rentenversicherung kündigen und Steuern zahlen müssen.
Lebensversicherung kündigen Muster: So formulieren Sie Ihr Schreiben
Wenn Sie sich nach sorgfältiger Prüfung aller Optionen für die Kündigung Ihrer Lebensversicherung entschieden haben, benötigen Sie ein formelles Kündigungsschreiben. Dieses sollte unbedingt schriftlich erfolgen und per Einschreiben versendet werden, um einen Nachweis über den Zugang zu haben. Ein einfaches Kündigungsschreiben sollte mindestens die folgenden Angaben enthalten:
Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse.
Name und Adresse der Versicherungsgesellschaft.
Die Versicherungsnummer Ihrer Lebensversicherung.
Das aktuelle Datum.
Eine klare Aussage, dass Sie den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. (z.B. „Hiermit kündige ich meine Lebensversicherung mit der Vertragsnummer [] fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“)
Die Bitte um Bestätigung der Kündigung und Mitteilung des Auszahlungsbetrags sowie des Auszahlungstermins.
Ihre Bankverbindung für die Auszahlung des Rückkaufswertes.
Ihre handschriftliche Unterschrift.
Achten Sie darauf, die Kündigungsfrist einzuhalten, die meist ein bis drei Monate zum Ende der Versicherungsperiode beträgt. Eine Vorlage kann hilfreich sein, passen Sie diese aber immer an Ihre individuelle Situation an. Für die Berechnung der Lebensversicherung Steuer kann ein Rechner hilfreich sein.
Experten-Tipps: Rechtliche Aspekte und aktuelle Urteile
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bildet die rechtliche Grundlage für die Kündigung von Lebensversicherungen. § 169 VVG regelt beispielsweise den Anspruch auf den Rückkaufswert. Bei Verträgen, die nach dem Policenmodell (Abschluss zwischen 1994 und 2007) zustande kamen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen (z.B. Az. IV ZR 76/11) die Rechte der Versicherungsnehmer gestärkt, insbesondere im Hinblick auf das Widerspruchsrecht bei fehlerhaften Belehrungen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dieses zeitlich unbegrenzte Widerspruchsrecht ebenfalls bestätigt. Unser Experten-Tipp: Lassen Sie Verträge aus diesem Zeitraum unbedingt auf die Möglichkeit eines Widerrufs prüfen, da hier oft mehrere tausend Euro mehr erzielt werden können als bei einer Kündigung. Nach Eintritt eines Versicherungsfalls (Schadensfall) können sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung kündigen (§ 92 VVG). Informieren Sie sich auch, wie lange eine Lebensversicherung läuft.
Steuerliche Behandlung der Auszahlung: Das müssen Sie wissen
Die steuerliche Behandlung des Rückkaufswertes hängt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden (Altverträge), ist die Auszahlung unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Dazu gehört in der Regel eine Mindestlaufzeit von zwölf Jahren und eine Beitragszahlungsdauer von mindestens fünf Jahren. Bei Verträgen, die ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden (Neuverträge), ist der Ertrag – also die Differenz zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen – in der Regel steuerpflichtig. Wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr erfolgt, muss nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Andernfalls unterliegt der volle Ertrag der Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Da bei einer Kündigung oft kein echter Ertrag entsteht, sondern ein Verlust, fällt in vielen Fällen keine oder nur eine geringe Steuer an. Klären Sie Ihre individuelle steuerliche Situation am besten mit einem Steuerberater. Dies ist auch relevant, wenn Sie überlegen, eine Risikolebensversicherung umzuwandeln.
Risikolebensversicherung kündigen: Besondere Aspekte
Fazit: Wägen Sie Ihre Optionen sorgfältig ab
Weitere nützliche Links
Destatis bietet eine Pressemitteilung zur „Zahl der Woche“, die sich auf Lebensversicherungen bezieht.
Destatis erklärt im Glossar den Begriff „Versicherungsguthaben“ im Kontext von Versicherungen.
Das Bundesfinanzministerium stellt Informationen zur ertragsteuerlichen Behandlung von Lebensversicherungen bereit.
Unter Gesetze im Internet finden Sie den vollständigen Text des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG 2008), das die rechtliche Grundlage für Lebensversicherungen bildet.
Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht Statistiken zu Versicherungsunternehmen und deren Entwicklung.
FAQ
Wie kündige ich meine Lebensversicherung richtig?
Reichen Sie ein schriftliches Kündigungsschreiben mit Ihrer Versicherungsnummer, dem Kündigungswunsch zum nächstmöglichen Zeitpunkt und Ihrer Unterschrift per Einschreiben bei Ihrer Versicherung ein. Beachten Sie die Kündigungsfrist.
Bekomme ich bei Kündigung einer Risikolebensversicherung Geld zurück?
Nein, bei einer Risikolebensversicherung gibt es keinen Rückkaufswert, da sie nur den Todesfall absichert und kein Kapital anspart. Mit der Kündigung erlischt der Versicherungsschutz.
Ist der Widerruf meiner Lebensversicherung besser als die Kündigung?
Oft ja. Ein Widerruf kann, besonders bei Verträgen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung (oft zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen), zu einer deutlich höheren Auszahlung führen, da Sie alle Beiträge plus Zinsen zurückerhalten können.
Welche Kosten entstehen bei der Kündigung einer Lebensversicherung?
Bei der Kündigung werden vom angesparten Kapital Abschluss- und Verwaltungskosten sowie oft ein Stornoabschlag abgezogen. Dies führt dazu, dass der Rückkaufswert meist geringer ist als die Summe der Einzahlungen.
Wann sollte ich meine Lebensversicherung nicht kündigen?
Sie sollten nicht kündigen, bevor Sie Alternativen wie Verkauf, Beitragsfreistellung oder Widerruf geprüft haben. Besonders ältere Verträge mit hohen Garantiezinsen oder wenn ein Widerruf möglich ist, sollten nicht vorschnell gekündigt werden.
Muss ich Steuern auf den Rückkaufswert zahlen?
Das hängt vom Vertragsabschlussdatum ab. Bei Verträgen vor 2005 ist die Auszahlung oft steuerfrei. Bei neueren Verträgen ist der Ertrag (Differenz zwischen Auszahlung und Beiträgen) in der Regel steuerpflichtig, wobei es Vergünstigungen bei langer Laufzeit und Auszahlung im Alter geben kann.





