Auto & Mobilität
Kfz-Versicherung (Vollkasko)
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Kfz Versicherung Eigenschadendeckung: So schützen Sie Ihr weiteres Eigentum optimal
Ein Moment der Unachtsamkeit, und schon ist es passiert: Sie haben mit Ihrem Auto Ihren Zweitwagen oder die eigene Garage beschädigt. Ohne die passende Kfz Versicherung Eigenschadendeckung kann das schnell einige tausend Euro kosten, denn die normale Haftpflicht greift hier nicht.
Das Thema kurz und kompakt
Die Kfz Versicherung Eigenschadendeckung ist ein Zusatz zur Kfz-Haftpflicht und deckt Schäden ab, die Sie mit Ihrem Auto an Ihrem anderen Eigentum (z.B. Zweitwagen, Garage) verursachen, oft bis einhunderttausend Euro.
Typische Fälle sind Parkrempler gegen den eigenen Zweitwagen oder das Garagentor; die Kosten hierfür können schnell mehrere tausend Euro betragen.
Achten Sie auf Deckungssummen (oft bis einhunderttausend Euro), Selbstbeteiligung (üblich sind fünfhundert Euro) und Ausschlüsse in den Vertragsbedingungen (AKB).
Die Eigenschadendeckung verstehen: Mehr als nur Haftpflicht
Die Eigenschadendeckung ist ein spezieller Baustein Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie tritt ein, wenn Sie mit Ihrem versicherten Fahrzeug Schäden an Ihrem sonstigen eigenen Vermögen verursachen. Dies betrifft zum Beispiel einen zweiten Pkw, der Ihnen gehört, oder auch Gebäude wie Ihre Garage, wobei hier oft Deckungssummen bis einhunderttausend Euro gelten. Die normale Kfz-Haftpflicht deckt nur Schäden Dritter ab, während die Vollkaskoversicherung für das verursachende Fahrzeug selbst zuständig ist. Die Eigenschadendeckung schließt somit eine wichtige Lücke für Schäden an Ihrem weiteren Besitz, die durch Ihr eigenes Fahrzeug entstehen, und das oft schon für einen geringen Mehrbeitrag von unter fünfzig Euro jährlich. Dieser Schutz ist besonders relevant, da solche Schäden schnell mehrere tausend Euro betragen können. Die genauen Bedingungen, wie eine mögliche Selbstbeteiligung von typischerweise fünfhundert Euro, variieren je nach Versicherer. Es ist daher wichtig, die Details Ihres Vertrages genau zu prüfen.
Praxisbeispiele: Wann die Eigenschadendeckung unverzichtbar wird
Stellen Sie sich vor, Sie rangieren mit Ihrem Erstwagen und beschädigen dabei Ihren Zweitwagen, der auf demselben Grundstück parkt. Ein solcher Schaden kann schnell Kosten von zweitausend Euro oder mehr verursachen. Ohne Eigenschadendeckung müssten Sie diese Kosten selbst tragen, da weder die normale Haftpflicht noch die Vollkasko des verursachenden Wagens für den Schaden am Zweitwagen aufkommt. Ein weiteres häufiges Szenario ist die Beschädigung des eigenen Garagentors oder eines Zaunpfeilers beim Ein- oder Ausparken, was ebenfalls Reparaturen von über fünfhundert Euro nach sich ziehen kann. Die Eigenschadendeckung übernimmt in diesen Fällen die Kosten für die Instandsetzung des beschädigten Eigentums, abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung. Dieser Schutz ist für Besitzer mehrerer Fahrzeuge oder Immobilien mit eigenem Fahrverkehr oft unerlässlich. Einige Tarife erweitern den Schutz sogar auf bewegliche Sachen wie Fahrräder, die auf dem Grundstück beschädigt werden. Die genaue Leistung hängt von Ihrem individuellen Vertrag ab.
Hier sind typische Situationen, in denen die Eigenschadendeckung greift:
Beschädigung eines auf Sie zugelassenen Zweitwagens durch Ihr Erstfahrzeug (Reparaturkosten oft über eintausendfünfhundert Euro).
Anfahren des eigenen Garagentors oder der Hauswand (Schäden häufig zwischen fünfhundert und dreitausend Euro).
Beschädigung eines auf dem Grundstück stehenden Fahrrads oder Gartenzauns durch Ihr Auto.
Schäden, die ein mitversicherter Fahrer (z.B. Ehepartner) mit Ihrem Fahrzeug an Ihrem anderen Eigentum verursacht.
Diese Beispiele zeigen, wie schnell ein finanzieller Engpass ohne diesen Zusatzschutz entstehen kann.
Kosten und Konditionen: Was Sie bei der Eigenschadendeckung beachten müssen
Die Kosten für eine Eigenschadendeckung sind im Vergleich zum potenziellen Schaden meist gering und starten oft bei unter fünfzig Euro pro Jahr. Sie ist in der Regel deutlich günstiger als eine separate Vollkaskoversicherung für jedes einzelne Objekt. Die Versicherungssumme für Eigenschäden ist häufig auf einen Maximalbetrag begrenzt, beispielsweise einhunderttausend Euro pro Schadensfall oder pro Jahr. Zudem ist oft eine Selbstbeteiligung vereinbart, die typischerweise zwischen zweihundertfünfzig und fünfhundert Euro liegt. Prüfen Sie die Höhe der Deckungssumme und der Selbstbeteiligung genau, bevor Sie einen Vertrag abschließen. Viele Versicherer bieten die Eigenschadendeckung als Teil von Komfort- oder Premium-Paketen an. Ein Vergleich verschiedener Kfz-Tarife lohnt sich, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihre Bedürfnisse zu finden. Achten Sie darauf, ob der Schutz auch auf Ihrem eigenen Grundstück gilt oder nur außerhalb. Die genauen Bedingungen können sich zwischen den Anbietern erheblich unterscheiden.
Rechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Blick behalten
Die Rahmenbedingungen für Kfz-Versicherungen in Deutschland sind im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) geregelt. Die konkreten Leistungen der Eigenschadendeckung ergeben sich jedoch aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) des jeweiligen Anbieters. Diese Bedingungen können Details zu Ausschlüssen, Deckungsumfang und Obliegenheiten des Versicherungsnehmers enthalten, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Es ist entscheidend, die individuellen Vertragsbedingungen genau zu studieren, da diese von Versicherer zu Versicherer variieren können. Zum Beispiel kann die Definition dessen, was als „anderes Eigentum“ gilt, unterschiedlich sein. Aktuelle Gerichtsurteile können ebenfalls Einfluss auf die Auslegung von Versicherungsklauseln haben, daher ist es ratsam, sich bei Unklarheiten fachkundig beraten zu lassen. Eine jährliche Überprüfung Ihres Versicherungsschutzes stellt sicher, dass er noch zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt. Beachten Sie auch Kündigungsfristen von meist einem Monat zum Vertragsablauf.
Experten-Tipp: Den optimalen Schutz für Ihr Eigentum finden
Um den passenden Schutz durch eine Kfz Versicherung Eigenschadendeckung zu gewährleisten, sollten Sie zunächst Ihren individuellen Bedarf analysieren. Überlegen Sie, welche eigenen Sachen durch Ihre Fahrzeuge gefährdet sein könnten und wie hoch ein potenzieller Schaden ausfallen könnte, oft sind dies Werte über eintausend Euro. Vergleichen Sie dann die Angebote verschiedener Versicherer, achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Details wie Deckungssummen (mindestens fünfzigtausend Euro empfohlen), Selbstbeteiligung und Ausschlüsse. Lesen Sie das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen (AKB) sorgfältig durch. Manchmal ist die Eigenschadendeckung bereits in leistungsstärkeren Tarifen ohne großen Aufpreis enthalten. Eine umfassende Kfz-Haftpflicht ist die Basis, die Eigenschadendeckung eine sinnvolle Ergänzung. Bei nextsure unterstützen wir Sie gerne dabei, Ihren Versicherungsschutz zu optimieren und eine maßgeschneiderte Lösung zu finden, die Ihnen im Schadensfall Kosten von bis zu mehreren zehntausend Euro ersparen kann. So können Sie beruhigt sein, dass auch Missgeschicke mit dem eigenen Fahrzeug an eigenem Gut finanziell abgefangen werden.
Weitere nützliche Links
Wikipedia bietet eine umfassende Übersicht über die Autoversicherung in Deutschland.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) bietet eine Übersichtsseite zu Statistiken über Straßenverkehrsunfälle in Deutschland.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) stellt eine Liste von Tabellen mit detaillierten Statistiken zu Straßenverkehrsunfällen bereit.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht Statistiken zu Straßenverkehrsunfällen aus Sicht der deutschen Versicherungswirtschaft.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stellt die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB 2015) als PDF zur Verfügung.
Der ADAC bietet Informationen zur Vollkaskoversicherung für Kraftfahrzeuge.
Auf Gesetze im Internet finden Sie das Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (PflVG).
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Eigenschadendeckung und Vollkasko?
Die Eigenschadendeckung (als Teil der Kfz-Haftpflicht) zahlt für Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug an Ihrem *anderen* Eigentum (z.B. Zweitwagen, Garage) verursachen. Die Vollkaskoversicherung hingegen deckt Schäden am *verursachenden* Fahrzeug selbst ab, auch wenn Sie den Unfall verschuldet haben.
Welche Schäden sind typischerweise nicht über die Eigenschadendeckung versichert?
Schäden am verursachenden Fahrzeug selbst sind nicht gedeckt. Auch Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden, oder Schäden durch Verschleiß sind üblicherweise ausgeschlossen. Details regeln die jeweiligen Versicherungsbedingungen (AKB).
Wie hoch ist die Deckungssumme bei der Eigenschadendeckung?
Die Deckungssumme ist oft auf einen bestimmten Betrag begrenzt, beispielsweise einhunderttausend Euro pro Schadensfall oder Versicherungsjahr. Es ist wichtig, dies in Ihrem Vertrag zu prüfen.
Kann ich die Eigenschadendeckung auch für mein einziges Auto abschließen?
Die Eigenschadendeckung ist primär dafür gedacht, Schäden an *weiterem* Eigentum abzudecken. Wenn Sie nur ein Auto besitzen und damit z.B. Ihre Hauswand beschädigen, kann die Eigenschadendeckung greifen. Schäden am Auto selbst wären ein Fall für die Vollkasko.
Hat ein Schaden im Rahmen der Eigenschadendeckung Auswirkungen auf meine Schadenfreiheitsklasse?
Ja, da die Eigenschadendeckung in der Regel ein Baustein der Kfz-Haftpflichtversicherung ist, kann ein darüber regulierter Schaden zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse in der Haftpflicht führen. Dies hängt von den Bedingungen Ihres Versicherers ab.
Wo finde ich die genauen Bedingungen für meine Eigenschadendeckung?
Die genauen Bedingungen, Leistungen und Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen (AKB) Ihres Versicherungsvertrages sowie im Versicherungsschein (Police).