Hochzeitsversicherung Absage wegen Krankheit

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Hochzeitsversicherung bei Absage wegen Krankheit: Ihr finanzieller Schutz

08.10.2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Eine plötzliche, schwere Erkrankung kann die schönste Hochzeitsplanung durchkreuzen und hohe finanzielle Verluste verursachen. Eine Hochzeitsversicherung schützt Ihre Investitionen, wenn Sie die Feier absagen müssen. Erfahren Sie, wie Sie sich und Ihr Budget für den Ernstfall wappnen.

Das Thema kurz und kompakt

Eine durchschnittliche Hochzeit in Deutschland kostet über 15.000 Euro, wobei Anzahlungen bei einer Absage oft verloren sind.

Die Hochzeitsversicherung deckt Stornokosten bei einer Absage wegen einer unerwarteten, schweren Krankheit des Brautpaares, der Trauzeugen oder naher Angehöriger.

Vorerkrankungen, die bei Vertragsabschluss bekannt sind, sowie psychische Leiden sind häufig von der Versicherungsleistung ausgeschlossen.

Die Planung einer Hochzeit ist eine emotionale Reise, die oft mit erheblichen Kosten verbunden ist. In Deutschland geben Paare durchschnittlich 15.000 Euro für ihren großen Tag aus, wobei viele Anzahlungen nicht erstattungsfähig sind. Eine unerwartete schwere Krankheit des Brautpaares oder naher Angehöriger kann zur Absage der gesamten Feier führen. In diesem Moment schützt eine Hochzeitsversicherung vor dem finanziellen Schaden, indem sie bereits gezahlte Beträge und Stornokosten übernimmt. Dieser Artikel erklärt die genauen Leistungen, zeigt praxisnahe Beispiele und gibt Expertentipps für den optimalen Schutz.

Das finanzielle Risiko einer Hochzeitsabsage quantifizieren

Die durchschnittlichen Kosten für eine Hochzeit in Deutschland liegen bei etwa 15.000 Euro. Jedes vierte Paar investiert sogar mehr als 20.000 Euro in die Feierlichkeiten. Viele Dienstleister wie Locations oder Caterer verlangen Anzahlungen von bis zu fünfzig Prozent, die bei einer Stornierung oft einbehalten werden. Eine plötzliche Absage wegen Krankheit kann somit einen finanziellen Verlust von mehreren Tausend Euro bedeuten. Diese Summe deckt oft nicht einmal die bereits erbrachten Planungsleistungen ab. Diese finanzielle Vorleistung bedarf eines gezielten Schutzes, um im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Kernfunktionen der Hochzeitsversicherung bei Krankheit

Eine Hochzeitsausfallversicherung funktioniert ähnlich wie eine Reiserücktrittsversicherung für Ihre Feier. Sie deckt die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn die Hochzeit aus einem versicherten Grund abgesagt werden muss. Fällt beispielsweise eine Feier mit einem Budget von 20.000 Euro wegen eines Unfalls der Braut aus, erstattet die Versicherung die anfallenden Stornogebühren von vielleicht 16.000 Euro. Der Versicherungsschutz greift bei einer unerwarteten, schweren Erkrankung. Die genaue Definition ist entscheidend für die Leistung. Damit wird die finanzielle Last von den Schultern des Paares genommen, das sich auf die Genesung konzentrieren kann.

Definition des versicherten Personenkreises bei Krankheit

Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf das Brautpaar selbst. Eine Absage ist auch dann versichert, wenn eine sogenannte Risikoperson schwer erkrankt und die Durchführung der Feier dadurch unzumutbar wird. Zu diesem Kreis zählen in der Regel die engsten Familienmitglieder. Eine genaue Auflistung der versicherten Personen ist entscheidend für den Leistungsfall.

  1. Das Brautpaar (Braut und Bräutigam)

  2. Die Eltern, Stiefeltern und Großeltern

  3. Die leiblichen Kinder, Adoptiv- und Stiefkinder

  4. Die Geschwister des Brautpaares

  5. Die Trauzeugen

Die Erkrankung muss so schwerwiegend sein, dass sie die Teilnahme oder die Feier an sich verhindert. Die genaue Prüfung dieser Voraussetzung ist ein Standardprozess im Schadenfall.


Abgrenzung: Wann eine Krankheit als Versicherungsfall gilt

Entscheidend für die Leistung ist die Diagnose einer „unerwarteten schweren Erkrankung“, die durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden muss. Eine Grippe, die eine Woche vor der Trauung auftritt, kann bereits als ein solcher Grund gelten. Es gibt jedoch klare Ausschlüsse, die Paare kennen sollten. Hier sind vier typische Fälle, in denen kein Versicherungsschutz besteht:

  • Bereits bei Abschluss der Versicherung bekannte Vorerkrankungen.

  • Psychische Erkrankungen sind oft nur unter bestimmten Bedingungen abgedeckt.

  • Leichte, absehbare Erkrankungen wie eine einfache Erkältung.

  • Die Absage aufgrund von „kalten Füßen“ oder einer Trennung.

Unser Experten-Tipp: Klären Sie vor Abschluss, wie der Versicherer chronische Leiden bewertet, die sich unerwartet verschlimmern. Diese Transparenz verhindert spätere Missverständnisse im Schadenfall.


Optimale Vertragsgestaltung und erweiterte Schutzoptionen

Die Versicherungssumme sollte immer den gesamten Kosten der Hochzeit entsprechen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Die Prämie dafür beträgt meist nur ein bis zwei Prozent der Gesamtkosten, was eine Investition von 200 Euro für eine 15.000-Euro-Feier bedeutet. Neben der Absage wegen Krankheit decken viele Policen auch andere Risiken wie die Insolvenz der Location oder den Ausfall wichtiger Dienstleister ab. Auch der Verlust der Ringe kurz vor der Trauung kann versichert sein, ähnlich einer Schmuck-Versicherung. Ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen zeigt den vollen Umfang des Schutzes auf. Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Wann ist der beste Zeitpunkt, eine Hochzeitsversicherung abzuschließen?

Schließen Sie die Versicherung so früh wie möglich ab, idealerweise direkt nach der Buchung der ersten großen Posten wie der Location oder des Caterers. Die meisten Versicherungen können bis zu 30 Tage vor dem Hochzeitstermin abgeschlossen werden.

Was passiert, wenn nur die Feier, aber nicht die Trauung abgesagt wird?

Die Versicherung erstattet die Stornokosten für die abgesagten Teile. Wenn Sie also standesamtlich heiraten, aber die anschließende Feier wegen Krankheit verschieben müssen, werden die Kosten für die Feier (Location, Catering, DJ etc.) übernommen.

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Das hängt vom gewählten Tarif ab. Es gibt sowohl Policen ohne Selbstbeteiligung als auch solche, bei denen Sie im Schadenfall einen festen Betrag oder einen prozentualen Anteil, zum Beispiel zehn Prozent der Schadensumme, selbst tragen.

Zahlt die Versicherung auch, wenn ein Dienstleister ausfällt?

Viele Hochzeitsversicherungen bieten Schutz bei Insolvenz oder Nicht-Erscheinen wichtiger Dienstleister (z.B. Fotograf, Location). Dies ist oft Teil von Premium-Tarifen oder als Zusatzbaustein wählbar.

Ist eine Verschlechterung einer chronischen Krankheit versichert?

Eine unerwartete und akute Verschlechterung einer bestehenden chronischen Krankheit kann versichert sein, wenn diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als stabil galt. Dies muss im Einzelfall geprüft werden und sollte transparent kommuniziert werden.

Was ist, wenn die Braut schwanger wird und die Hochzeit absagen muss?

Eine normal verlaufende Schwangerschaft ist kein Versicherungsgrund. Treten jedoch unerwartete, schwere Schwangerschaftskomplikationen auf, die eine Feier unmöglich machen, greift der Versicherungsschutz in der Regel.

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