HanseMerkur Schaden melden: Ihr umfassender Leitfaden für eine schnelle Regulierung
09.05.2025
Katrin Straub
Geschäftsführerin bei nextsure
Ein Schadenfall ist immer unangenehm, doch eine korrekte und schnelle Meldung an Ihre HanseMerkur Versicherung kann den Prozess erheblich beschleunigen. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren Schaden optimal melden und welche Unterlagen Sie benötigen. Mit unseren Tipps sichern Sie sich eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens.
Das Thema kurz und kompakt
Melden Sie Schäden der HanseMerkur unverzüglich, idealerweise online, unter Angabe Ihrer Versicherungsnummer und mit vollständiger Dokumentation (Fotos, Belege).
Beachten Sie die vertraglich vereinbarten Fristen (oft sieben Tage, bei schweren Unfällen 48 Stunden) und Ihre Schadenminderungspflicht.
Für Notfälle im Ausland steht eine 24/7-Hotline (+49 40 5555‑7877) bereit; bei USA-Aufenthalten keine Vorauszahlungen an Krankenhäuser leisten.
Schaden bei der HanseMerkur melden: Die ersten Schritte für eine schnelle Bearbeitung
Unmittelbar nachdem ein Schaden eingetreten ist, sollten Sie einige grundlegende Maßnahmen ergreifen. Dokumentieren Sie den Schaden umfassend mit Fotos oder Videos aus verschiedenen Perspektiven; oft sind drei bis fünf Aufnahmen ausreichend. Notieren Sie sich den genauen Zeitpunkt und Hergang des Schadensereignisses. Bei bestimmten Schäden, wie Diebstahl oder Verkehrsunfällen mit Personenschaden, ist zudem eine polizeiliche Meldung unumgänglich. Die HanseMerkur bietet verschiedene Wege, um einen Schaden zu melden, darunter Online-Formulare, E-Mail oder Post. Die Nutzung der Online-Formulare wird für eine schnellere Bearbeitung empfohlen und kann die Wartezeit um bis zu dreißig Prozent verkürzen. Denken Sie auch an Ihre Pflicht zur Schadenminderungspflicht, das heißt, Sie sollten Maßnahmen ergreifen, um den Schaden nicht unnötig zu vergrößern, beispielsweise bei einem Wasserschaden das Wasser schnellstmöglich zu beseitigen. Diese ersten Schritte sind entscheidend für einen reibungslosen Ablauf der weiteren Schadensregulierung.
Kontaktwege zur HanseMerkur: Online, telefonisch oder postalisch den Schaden anzeigen
Die HanseMerkur stellt Ihnen mehrere Kanäle zur Verfügung, um einen Schaden zu melden. Der schnellste Weg ist oft die Online-Schadenmeldung direkt auf der Webseite der Versicherung. Hier können Sie spezifische Formulare für verschiedene Versicherungsarten wie Auslandskranken-, Reiserücktritts- oder Gepäckversicherung digital ausfüllen und notwendige Dokumente direkt hochladen. Für die Reiseversicherung lautet die E-Mail-Adresse beispielsweise: reiseleistung@hansemerkur.de. Halten Sie Ihre Versicherungsnummer bereit, diese wird bei jeder Kontaktaufnahme benötigt. Für dringende Notfälle, insbesondere bei Reisen, gibt es eine 24-Stunden-Notrufnummer: +49 40 5555‑7877. Eine allgemeine Hotline für Unterstützung bei der Schadenmeldung erreichen Sie unter 040 4119‑230 0. Selbstverständlich können Sie Ihren Schaden auch postalisch melden; die Adresse für Reiseversicherungen lautet: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Abt. RLK, Postfach, 20352 Hamburg. Die Wahl des richtigen Kanals kann die Bearbeitungsdauer beeinflussen; Online-Meldungen werden oft priorisiert.
Erforderliche Unterlagen für Ihre Schadensmeldung bei der HanseMerkur
Für eine zügige Bearbeitung Ihrer Schadensmeldung benötigt die HanseMerkur vollständige und korrekte Unterlagen. Die genauen Anforderungen variieren je nach Versicherungsart. Im Allgemeinen sind folgende Dokumente oft erforderlich:
Kopie der Buchungsbestätigung (bei Reiseversicherungen)
Kopie des Versicherungsnachweises oder der Versicherungspolice
Detaillierte Schilderung des Schadenhergangs mit Datum und Uhrzeit
Fotos oder Videos des Schadens
Originalbelege für entstandene Kosten (z.B. Reparaturrechnungen, Arztkosten)
Bei Diebstahl oder Vandalismus: Polizeiprotokoll im Original
Bankverbindung für die Überweisung der Versicherungsleistung (IBAN und BIC)
Gegebenenfalls spezifische Formulare wie eine Schweigepflichtentbindung bei Personenschäden
Stellen Sie sicher, dass alle eingereichten Dokumente gut lesbar sind und alle geforderten Informationen enthalten, um Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden. Unvollständige Unterlagen können die Bearbeitung um mehrere Wochen verlängern. Eine sorgfältige Zusammenstellung aller Nachweise ist daher ein wichtiger Schritt.
Fristen beachten: Innerhalb welcher Zeit müssen Sie einen Schaden der HanseMerkur melden?
Die Einhaltung von Meldefristen ist ein entscheidender Faktor bei der Schadensregulierung. Grundsätzlich sollten Sie einen Schaden unverzüglich melden, sobald Sie davon Kenntnis erlangen. In vielen Versicherungsverträgen ist eine Frist von sieben Tagen nach Schadenseintritt für die Meldung vorgesehen. Bei Unfällen mit Verletzten oder gar Todesfolge verkürzt sich diese Frist oft auf 48 Stunden. Für die Meldung an die gegnerische Haftpflichtversicherung gilt meist eine Frist von bis zu zwei Wochen. Die genauen Fristen für Ihre spezifische Versicherung bei der HanseMerkur entnehmen Sie bitte Ihren Vertragsbedingungen. Eine verspätete Meldung kann, wie im nächsten Abschnitt erläutert, weitreichende Konsequenzen haben. Bei Reiseversicherungen der HanseMerkur gilt für die Einreichung von Schadenfällen ohne akuten Notfall eine Frist von bis zu drei Jahren nach Schadeneintritt. Dennoch ist eine zeitnahe Meldung auch hier immer zu empfehlen, um die Bearbeitung zu beschleunigen und keine wichtigen Details zu vergessen. Ein formloses Schreiben zur Fristwahrung ist oft ein erster Schritt.
Ihre Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer im Schadenfall
Als Versicherungsnehmer haben Sie im Schadenfall sowohl Rechte als auch Pflichten, die im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und Ihren Vertragsbedingungen festgelegt sind. Zu Ihren wichtigsten Pflichten (Obliegenheiten) gehört die unverzügliche und wahrheitsgemäße Meldung des Schadens. Sie sind verpflichtet, alle Fragen des Versicherers vollständig zu beantworten und alle zur Aufklärung des Falls notwendigen Informationen und Belege beizubringen. Eine weitere zentrale Pflicht ist die bereits erwähnte Schadenminderungspflicht: Sie müssen alles Zumutbare unternehmen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Zu Ihren Rechten zählt der Anspruch auf eine zügige und faire Prüfung und Regulierung Ihres Schadens durch die HanseMerkur. Sie haben das Recht auf Information über den Bearbeitungsstand. Sollte die Versicherung die Leistung ablehnen, muss sie dies nachvollziehbar begründen. Bei Unstimmigkeiten können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden oder rechtlichen Beistand suchen. Das Wissen um die Schadennummer der Versicherung ist für die Kommunikation wichtig.
Experten-Tipps für eine reibungslose Schadensabwicklung mit der HanseMerkur
Um den Prozess der Schadensmeldung bei der HanseMerkur möglichst reibungslos zu gestalten, haben wir einige Experten-Tipps für Sie zusammengestellt. Unser Experten-Tipp: Fertigen Sie immer eine Kopie aller eingereichten Unterlagen für Ihre eigenen Akten an. Dies kann bei späteren Rückfragen oder Unstimmigkeiten sehr hilfreich sein und spart oft mehr als einen Tag an Klärungsaufwand. Kommunizieren Sie klar und sachlich mit der Versicherung und geben Sie bei jeder Korrespondenz Ihre Versicherungsnummer und, falls vorhanden, die Schadennummer an. [4] Bei komplexeren Schäden oder wenn Sie unsicher sind, kann eine frühzeitige telefonische Rücksprache mit der Leistungsabteilung der HanseMerkur sinnvoll sein; die Hotline ist unter 040 4119‑2300 erreichbar. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände bis zum Abschluss der Regulierung auf, da die Versicherung diese möglicherweise begutachten möchte. [4] Dies gilt insbesondere, wenn es um die Frage geht, ob beispielsweise ein Glasschaden am Auto oder ein anderer Kaskoschaden vorliegt. Seien Sie bei der Schilderung des Schadenhergangs präzise und ehrlich; Falschangaben können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. [4] Eine gute Vorbereitung und Dokumentation sind der Schlüssel zu einer schnellen Erledigung, oft innerhalb von vierzehn Tagen bei unkomplizierten Fällen.
Sonderfall Reiseversicherung: Notfallnummer und Besonderheiten bei Auslandsschäden
Bei Schäden im Ausland, insbesondere im Rahmen einer Reiseversicherung der HanseMerkur, gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Für akute Notfälle, wie einen notwendigen Krankenhausaufenthalt oder einen medizinisch notwendigen Rücktransport, steht Ihnen die 24-Stunden-Notrufnummer +49 40 5555‑7877 zur Verfügung. Kontaktieren Sie diese Notfallzentrale umgehend, bevor Sie hohe Kosten verursachen, da diese oft direkt mit den Leistungserbringern vor Ort abrechnet oder Transporte organisiert. Bei ambulanten Behandlungen im Ausland treten Sie in der Regel zunächst in Vorleistung und reichen die Originalbelege anschließend zur Erstattung ein. Für medizinische Behandlungen in den USA gibt es ein spezielles US Claims Office, das kontaktiert werden sollte, um die direkte Abrechnung zu erleichtern und überhöhte Forderungen zu vermeiden; leisten Sie in den USA keinesfalls Vorauszahlungen für Krankenhausaufenthalte. Die HanseMerkur Unfallversicherung oder eine Zahnzusatzversicherung können je nach Tarif auch im Ausland greifen, prüfen Sie hierzu Ihre Vertragsdetails. Die Schadensmeldung für solche Fälle erfolgt dann nach Ihrer Rückkehr über die üblichen Kanäle, es sei denn, es handelt sich um einen Notfall, der sofortiges Handeln erfordert. Die Bearbeitungsdauer kann bei Auslandsschäden aufgrund der notwendigen internationalen Klärungen manchmal bis zu vier Wochen betragen.
Was tun, wenn ein Gutachten erforderlich ist?
In manchen Schadenfällen, insbesondere bei höheren Summen oder komplexen Sachverhalten, kann die HanseMerkur oder auch Sie als Versicherungsnehmer die Einholung eines Sachverständigengutachtens für notwendig erachten. Ein Gutachten dient der objektiven Feststellung der Schadenursache, der Schadenhöhe und des Reparaturweges. [6,7-] Bei Kfz-Haftpflichtschäden beispielsweise ist ein Gutachten oft ab einer Schadenhöhe von circa siebenhundertfünfzig Euro üblich. [7-] Wenn die Versicherung einen Gutachter beauftragt, haben Sie in der Regel das Recht, bei Unstimmigkeiten ein eigenes Gegengutachten erstellen zu lassen, dessen Kosten unter Umständen ebenfalls von der Versicherung getragen werden müssen, wenn das erste Gutachten fehlerhaft war. Klären Sie die Kostenübernahme für ein von Ihnen initiiertes Gutachten immer vorab mit der HanseMerkur. Ein Gutachten kann die Regulierungsdauer zwar verlängern, oft um zwei bis drei Wochen, sorgt aber für eine fundierte Entscheidungsgrundlage. Dies ist besonders relevant, wenn es um die Abgrenzung von Vorschäden oder die korrekte Bewertung eines Totalschadens geht. Auch bei einem Unfall mit Personenschaden können medizinische Gutachten eine Rolle spielen.
Weitere nützliche Links
Der Versicherungsombudsmann bietet eine Plattform zur außergerichtlichen Streitbeilegung in Versicherungsangelegenheiten.
Die Plattform Gesetze im Internet des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz stellt den vollständigen Text des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) von 2008 bereit.
FAQ
Wie erreiche ich die HanseMerkur im Notfall auf Reisen?
Für dringende Notfälle auf Reisen hat die HanseMerkur eine 24-Stunden-Notrufnummer eingerichtet: +49 40 5555‑7877.
Kann ich Fotos und Belege per E-Mail an die HanseMerkur senden?
Ja, Sie können Ihre Schadenmeldung und die dazugehörigen Dokumente auch per E-Mail einreichen. Für Reiseversicherungen lautet die Adresse beispielsweise reiseleistung@hansemerkur.de.
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Schadensmeldung bei der HanseMerkur?
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Komplexität des Falls und der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab. Die HanseMerkur weist darauf hin, dass es aktuell aufgrund hohen Reiseaufkommens zu Verzögerungen kommen kann. Online-Meldungen werden oft schneller bearbeitet.
Was ist die Schadenminderungspflicht?
Die Schadenminderungspflicht bedeutet, dass Sie als Versicherungsnehmer verpflichtet sind, nach Eintritt eines Schadens alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden so gering wie möglich zu halten und eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Muss ich bei jedem Schaden die Polizei rufen?
Nicht bei jedem Schaden ist die Polizei erforderlich. Bei Diebstahl, Einbruch, Vandalismus oder Verkehrsunfällen mit Personenschaden oder unklarer Schuldfrage sollten Sie jedoch immer die Polizei informieren.
Was mache ich, wenn die HanseMerkur meinen Schaden ablehnt?
Prüfen Sie die Begründung der Ablehnung genau. Sind Sie damit nicht einverstanden, können Sie Widerspruch einlegen, sich an das Beschwerdemanagement der HanseMerkur wenden oder den Versicherungsombudsmann einschalten.








