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Grobe Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung: So schützen Sie sich vor Leistungskürzungen und sichern Ihr Zuhause optimal ab

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Wikipedia bietet eine umfassende Übersicht über den Begriff der Fahrlässigkeit im deutschen Recht.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz stellt den vollständigen Text des § 81 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zur Verfügung, der die Folgen grober Fahrlässigkeit regelt.

Haufe bietet detaillierte Informationen zur groben Fahrlässigkeit im Versicherungsrecht.

Finanztip liefert unabhängige Informationen und Ratschläge zur Hausratversicherung.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

01.05.2025

4

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit kann teuer werden. Erfahren Sie, was grobe Fahrlässigkeit für Ihre Hausratversicherung bedeutet und wie Sie trotz kleiner Fehler vollen Schutz genießen können. Wir zeigen Ihnen, worauf es ankommt.

Das Thema kurz und kompakt

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn elementare Sorgfaltspflichten in hohem Maße missachtet werden; Versicherer können dann die Leistung kürzen (§ 81 VVG).

Achten Sie auf Tarife mit „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“, um auch bei eigenen Fehlern vollen Versicherungsschutz zu genießen.

Typische Beispiele für grobe Fahrlässigkeit sind unbeaufsichtigte Kerzen, laufende Waschmaschinen bei Abwesenheit oder nicht abgeschlossene Türen.

Grobe Fahrlässigkeit verstehen: Definition und Abgrenzung

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird. Es geht also um ein Verhalten, bei dem man naheliegende Überlegungen nicht anstellt und dasjenige unbeachtet lässt, was jedem hätte einleuchten müssen. Ein typisches Beispiel ist das Verlassen der Wohnung, während Kerzen unbeaufsichtigt brennen und einen Schaden von mehreren tausend Euro verursachen. Im Gegensatz zur einfachen Fahrlässigkeit, die ein nur geringfügiges Außerachtlassen der Sorgfalt darstellt, wiegt die grobe Fahrlässigkeit schwerer. Davon abzugrenzen ist der Vorsatz, bei dem ein Schaden bewusst herbeigeführt oder billigend in Kauf genommen wird; hier leistet keine Versicherung. Die Unterscheidung ist oft eine Einzelfallentscheidung, die erhebliche finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die Rechtsgrundlage: § 81 VVG und das Quotelungsprinzip

Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt in § 81 Absatz 2 die Folgen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls. Anders als vor der VVG-Reform im Jahr zweitausendacht, wo oft der gesamte Leistungsanspruch entfiel, darf der Versicherer die Leistung heute nur noch entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Dieses Prinzip nennt man Quotelung. Die Beweislast für das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit und den Kürzungsgrad trägt der Versicherer. Eine Kürzung um null Prozent ist ebenso möglich wie eine Kürzung um einhundert Prozent bei besonders schwerwiegenden Fällen. Für Sie als Versicherungsnehmer bedeutet dies eine fairere Regelung, aber weiterhin ein finanzielles Risiko. Eine passende Hausratversicherung kann hier Sicherheit bieten.

Praxisbeispiele: Wann wird es für Versicherte kritisch?

Die Bandbreite grob fahrlässiger Handlungen ist groß und führt oft zu Diskussionen mit dem Versicherer. Hier einige typische Szenarien aus der Praxis:

  • Das unbeaufsichtigte Laufenlassen der Waschmaschine über mehrere Stunden bei Abwesenheit, was zu einem Wasserschaden von über fünftausend Euro führen kann.

  • Das Verlassen der Wohnung, wobei die Tür nur ins Schloss gezogen, aber nicht abgeschlossen wird, was einen Einbruchdiebstahl erleichtert.

  • Ein auf Kipp gestelltes Fenster während einer längeren Abwesenheit, das Einbrechern den Zugang ermöglicht oder bei Sturm zu Wasserschäden führt.

  • Das Entsorgen heißer Asche in einem brennbaren Mülleimer, was einen Brand mit Kosten von zehntausend Euro und mehr verursachen kann.

  • Das unbeaufsichtigte Brennenlassen von Kerzen, insbesondere auf Adventskränzen oder Weihnachtsbäumen, ist ein Klassiker.

  • Ein defektes Elektrogerät, dessen Mangel bekannt ist, wird weiterbetrieben und löst einen Brand aus.

Diese Beispiele zeigen, wie schnell eine alltägliche Situation zu einem Problem mit der Hausratversicherung werden kann. Schon eine kurze Unachtsamkeit kann als grob fahrlässig gewertet werden. Die genaue Prüfung des Einzelfalls ist hier entscheidend.

Leistungskürzung: Wie Versicherer die Quote festlegen

Hat der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig verursacht, prüft der Versicherer, in welchem Umfang die Leistung gekürzt wird. Die Spanne reicht von null bis einhundert Prozent. Gerichte haben hierzu bereits zahlreiche Entscheidungen getroffen. So kann beispielsweise das Ankippen eines Dachfensters trotz Sturmwarnung zu einer Kürzung von fünfzig Prozent führen. Bei sehr schwerwiegenden Verstößen, die fast an Vorsatz grenzen, ist auch eine Kürzung auf null möglich, was einem kompletten Leistungsverlust gleichkommt. Die genaue Höhe der Kürzung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, wobei sowohl objektive als auch subjektive Faktoren berücksichtigt werden. Eine transparente Kommunikation mit dem Versicherer ist hier wichtig. Informieren Sie sich auch über den Unterschied zwischen Wohngebäude- und Hausratversicherung, da ähnliche Prinzipien gelten können.

Schutz vor Kürzung: Der Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit

Viele moderne Hausratversicherungen bieten eine Klausel, die für Versicherungsnehmer einen erheblichen Vorteil darstellt: den „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“. Ist dieser Verzicht im Vertrag enthalten, leistet der Versicherer auch dann bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Dies bietet einen umfassenden Schutz vor finanziellen Einbußen. Achten Sie beim Abschluss einer Hausratversicherung unbedingt auf diesen Passus. Unser Experten-Tipp: Prüfen Sie die Bedingungen genau, denn manchmal gilt der Verzicht nur bis zu einer bestimmten Schadenshöhe oder schließt bestimmte Obliegenheitsverletzungen aus. Ein Vergleich verschiedener Tarife lohnt sich hier immer. Einige Versicherer bieten diesen wichtigen Schutz bereits in ihren Basistarifen an, andere als Zusatzbaustein.

Handlungsempfehlungen: So minimieren Sie Ihr Risiko

Um das Risiko einer Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit zu minimieren, sollten Sie einige grundlegende Verhaltensregeln beachten und Ihre Versicherungspolice sorgfältig auswählen. Hier sind konkrete Tipps:

  • Sorgfaltspflichten beachten: Schließen Sie Fenster und Türen beim Verlassen der Wohnung, lassen Sie Elektrogeräte nicht unbeaufsichtigt laufen und gehen Sie sorgsam mit Feuerquellen um. Bereits kleine Maßnahmen reduzieren das Risiko erheblich.

  • Regelmäßige Kontrollen: Überprüfen Sie regelmäßig Schläuche von Wasch- und Spülmaschinen auf Dichtigkeit und tauschen Sie diese nach Herstellerangaben aus. Ein geplatzter Schlauch kann schnell zu Kosten von über zweitausend Euro führen.

  • Alte Policen prüfen: Insbesondere Verträge, die älter als fünf bis zehn Jahre sind, enthalten oft keinen oder nur einen unzureichenden Schutz bei grober Fahrlässigkeit.

  • Auf Verzichtsklausel achten: Wählen Sie einen Tarif, der ausdrücklich auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Dies ist der beste Schutz.

  • Schaden umgehend melden: Informieren Sie Ihren Versicherer unverzüglich und wahrheitsgemäß über jeden Schaden.

Durch bewusstes Handeln und die Wahl des richtigen Versicherungsschutzes, wie ihn beispielsweise eine moderne Hausratversicherung bietet, können Sie sich effektiv absichern. Denken Sie auch über ergänzende Policen wie eine Elementarschadenversicherung nach.

Ihr nächster Schritt zu umfassendem Schutz

Die Gefahr, einen Schaden grob fahrlässig zu verursachen, ist im Alltag allgegenwärtig. Die finanziellen Folgen können ohne den passenden Versicherungsschutz erheblich sein. Eine Hausratversicherung, die auch bei grober Fahrlässigkeit leistet, ist daher eine wichtige Absicherung für Ihr Zuhause und Ihr Hab und Gut. Bei nextsure legen wir Wert auf transparente und leistungsstarke Versicherungslösungen, die Ihnen im Ernstfall wirklich weiterhelfen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Versicherungsschutz optimal zu gestalten.

Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Was bedeutet „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“?

Diese Klausel bedeutet, dass Ihre Hausratversicherung auch dann leistet, wenn Sie einen Schaden grob fahrlässig verursacht haben. Es gibt oft keine oder nur eine begrenzte Kürzung der Entschädigung bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Welche Rolle spielt § 81 VVG bei grober Fahrlässigkeit?

§ 81 Absatz 2 VVG erlaubt es dem Versicherer, die Leistung zu kürzen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Kürzung erfolgt entsprechend der Schwere des Verschuldens (Quotelung).

Muss ich bei grober Fahrlässigkeit immer mit einer hundertprozentigen Kürzung rechnen?

Nein, eine hundertprozentige Kürzung ist nur in besonders schweren Fällen grober Fahrlässigkeit möglich, die an Vorsatz grenzen. Üblich sind abgestufte Kürzungen je nach Schwere des Verschuldens.

Zahlt die Hausratversicherung, wenn ich die Tür nur zugezogen und nicht abgeschlossen habe?

Das Verlassen der Wohnung mit nur zugezogener Tür kann als grob fahrlässig gewertet werden, was zu Leistungskürzungen führen kann, wenn es zu einem Einbruch kommt. Ein Tarif mit Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit ist hier vorteilhaft.

Sind Schäden durch unbeaufsichtigte Kerzen immer grob fahrlässig?

Ja, das unbeaufsichtigte Brennenlassen von Kerzen wird sehr häufig als grob fahrlässig eingestuft, besonders wenn dadurch ein Brand entsteht. Die genauen Umstände werden aber im Einzelfall bewertet.

Was kann ich tun, wenn meine Versicherung grobe Fahrlässigkeit einwendet?

Prüfen Sie zunächst Ihre Versicherungspolice, ob ein Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit vereinbart ist. Legen Sie Widerspruch ein und schildern Sie den Hergang detailliert. Gegebenenfalls kann eine anwaltliche Beratung oder die Einschaltung eines Ombudsmanns sinnvoll sein.

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