Finanzierung für eine Fassadendämmung zur Energieeinsparung

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Finanzierung einer Fassadendämmung: So senken Sie Kosten und Energieverbrauch

23.07.2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Eine Fassadendämmung kann Ihre Heizkosten um bis zu vierzig Prozent senken. Doch die Anfangsinvestition ist hoch. Entdecken Sie, wie Sie durch staatliche Zuschüsse und kluge Finanzierungsmodelle die Kosten deutlich reduzieren und den Wert Ihrer Immobilie steigern.

Das Thema kurz und kompakt

Die Kosten für eine Fassadendämmung liegen zwischen 20 und 350 Euro pro Quadratmeter, können aber die Heizkosten um bis zu 40 Prozent senken.

Staatliche Zuschüsse vom BAFA decken 15 Prozent der Kosten ab; mit einem Sanierungsfahrplan (iSFP) sogar 20 Prozent von bis zu 60.000 Euro.

Der BAFA-Zuschuss ist seit 2024 mit einem KfW-Ergänzungskredit (bis 120.000 Euro) kombinierbar, was die Finanzierung erleichtert.

Steigende Energiepreise und neue gesetzliche Vorgaben rücken die energetische Sanierung von Gebäuden in den Fokus vieler Eigentümer. Eine der wirksamsten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ist die Fassadendämmung. Sie reduziert nicht nur den Wärmeverlust um bis zu 40 Prozent, sondern verbessert auch das Wohnklima und steigert den Immobilienwert. Dieser Artikel führt Sie durch die verschiedenen Optionen zur Finanzierung einer Fassadendämmung, von staatlichen Zuschüssen bis zu zinsgünstigen Krediten, und zeigt Ihnen, wie Sie Ihr Projekt wirtschaftlich und nachhaltig umsetzen.

Kosten und Nutzen einer Fassadendämmung im Überblick

Die Investition in eine Fassadendämmung rechnet sich durch sinkende Energiekosten oft schon nach wenigen Jahren. Die Kosten variieren je nach Methode stark und liegen zwischen 20 und 350 Euro pro Quadratmeter. Ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) kostet beispielsweise zwischen 120 und 200 Euro pro Quadratmeter. Bei einer 100 Quadratmeter großen Fassadenfläche entspricht das einer Investition von 12.000 bis 20.000 Euro. Durch eine Dämmung können Sie jedoch bis zu 40 Prozent Ihrer Heizkosten einsparen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt zudem eine Dämmung vor, sobald Sie mehr als zehn Prozent der Fassadenfläche erneuern. Eine durchdachte Baufinanzierung ist daher der erste Schritt zur Realisierung. Die Investition schützt nicht nur vor hohen Energiekosten, sondern sichert auch den Wert Ihrer Immobilie für die Zukunft.

Staatliche Zuschüsse: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Der Staat unterstützt Ihr Vorhaben mit attraktiven Zuschüssen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt für Einzelmaßnahmen wie die Fassadendämmung einen Zuschuss von 15 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr gedeckelt, was einem Zuschuss von maximal 4.500 Euro entspricht. Unser Experten-Tipp: Nutzen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Damit erhöht sich der Fördersatz auf 20 Prozent, und die förderfähigen Kosten verdoppeln sich auf 60.000 Euro. So können Sie einen Zuschuss von bis zu 12.000 Euro erhalten. Die Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten ist für den Antrag Pflicht, wird aber ebenfalls mit 50 Prozent bezuschusst. Diese Zuschüsse müssen Sie beantragen, bevor die Bauarbeiten beginnen. Die richtige Planung ist entscheidend, um die maximale Förderung für Ihr Haus und Wohnen zu sichern.

Kreditoptionen zur Finanzierung der Restkosten

Selbst nach Abzug der Zuschüsse verbleibt oft ein erheblicher Finanzierungsbedarf. Hierfür bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) spezielle Förderkredite an. Seit 2024 kann der BAFA-Zuschuss mit dem KfW-Ergänzungskredit (358/359) kombiniert werden, der bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit bereitstellt. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro gibt es zusätzliche Zinsvorteile. Alternativ zum Zuschuss können Sie für eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus den Kredit KfW 261 nutzen, der einen Tilgungszuschuss von bis zu 67.500 Euro beinhalten kann. Eine weitere Möglichkeit ist ein klassischer Modernisierungskredit für energetische Sanierung, der oft ohne Grundbucheintrag vergeben wird. Ein Vergleich der Konditionen ist unerlässlich, um die passende Finanzierungslösung zu finden.

Steuerliche Abschreibung als Alternative zur direkten Förderung

Falls Sie keine direkten Zuschüsse oder Förderkredite in Anspruch nehmen, können Sie die Kosten für die Fassadendämmung steuerlich geltend machen. Sie können 20 Prozent der Aufwendungen über einen Zeitraum von drei Jahren von Ihrer Steuerschuld abziehen. Die maximale Steuerermäßigung beträgt 40.000 Euro pro Immobilie. Im ersten und zweiten Jahr können jeweils sieben Prozent der Kosten (maximal 14.000 Euro) und im dritten Jahr sechs Prozent (maximal 12.000 Euro) abgesetzt werden. Wichtig ist, dass diese steuerliche Förderung nicht mit anderen öffentlichen Förderungen wie den BAFA-Zuschüssen oder KfW-Krediten kombinierbar ist. Sie müssen sich also für einen Weg entscheiden. Diese Option eignet sich vor allem für Eigentümer, die die Sanierung vollständig aus Eigenmitteln finanzieren und eine hohe Steuerlast haben. Ab 2025 sollen neue Musterbescheinigungen die steuerliche Abwicklung zudem vereinfachen.

Experten-Tipps für maximale Einsparungen

Um das Potenzial Ihrer Finanzierung voll auszuschöpfen, sollten Sie einige fortgeschrittene Strategien kennen. Unser Experten-Tipp: Kombinieren Sie Maßnahmen für höhere Fördergrenzen. Wenn Sie neben der Fassade auch das Dach dämmen oder neue Fenster einbauen, können Sie die förderfähigen Kosten für jede Einzelmaßnahme separat ansetzen und so die Gesamtförderung maximieren. Ein Ökokredit für nachhaltige Investitionen kann hierbei eine sinnvolle Ergänzung sein. Beachten Sie auch den U-Wert: Für eine Förderung darf der Wärmedurchgangskoeffizient der neuen Dämmung maximal 0,20 W/(m² K) betragen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten großzügigere Grenzwerte. Eine langfristige Planung, etwa durch einen Bausparvertrag für zukünftige Sanierungen, kann ebenfalls finanzielle Sicherheit schaffen und die Umsetzung erleichtern.

Fazit: Eine Investition, die sich mehrfach auszahlt

Die Finanzierung einer Fassadendämmung ist eine kluge Entscheidung für die Zukunft Ihrer Immobilie. Sie senkt nicht nur nachhaltig Ihre Energiekosten um bis zu 40 Prozent, sondern steigert auch den Wohnkomfort und den Wert des Gebäudes. Durch die geschickte Kombination von BAFA-Zuschüssen, KfW-Krediten und steuerlichen Vorteilen lassen sich die anfänglichen Investitionskosten von bis zu 20.000 Euro für ein durchschnittliches Einfamilienhaus erheblich reduzieren. Eine professionelle Beratung hilft Ihnen, den optimalen Finanzierungsmix für Ihr Projekt zu finden und alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen. So wird die energetische Sanierung zu einem wirtschaftlich attraktiven Vorhaben.

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FAQ

Wie hoch ist die Förderung für eine Fassadendämmung?

Sie erhalten einen Grundzuschuss von 15 Prozent vom BAFA. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Zuschuss auf 20 Prozent der förderfähigen Kosten von maximal 60.000 Euro, was einer Förderung von bis zu 12.000 Euro entspricht.

Welche Kredite gibt es für die Fassadendämmung?

Die KfW bietet den Ergänzungskredit (358/359) mit bis zu 120.000 Euro, der mit dem BAFA-Zuschuss kombinierbar ist. Alternativ gibt es für Komplettsanierungen den Kredit KfW 261 mit Tilgungszuschüssen.

Muss ich für die Förderung einen Energieberater beauftragen?

Ja, die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten ist für die Beantragung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eine zwingende Voraussetzung. Die Kosten für diese Beratung werden ebenfalls zu 50 Prozent bezuschusst.

Was ist der iSFP-Bonus?

Der iSFP-Bonus ist ein zusätzlicher Förderanreiz. Wenn die Fassadendämmung Teil eines zuvor erstellten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist, erhöht sich der Fördersatz von 15 auf 20 Prozent und die anrechenbaren Kosten steigen von 30.000 auf 60.000 Euro.

Kann ich die Fassadendämmung von der Steuer absetzen?

Ja, alternativ zur BAFA/KfW-Förderung können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten (maximal 40.000 Euro) über drei Jahre von der Steuer absetzen. Eine Kombination mit anderen Förderungen ist jedoch ausgeschlossen.

Welche technischen Anforderungen gibt es für die Förderung?

Um förderfähig zu sein, muss die gedämmte Fassade einen Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von maximal 0,20 W/(m²K) erreichen. Für denkmalgeschützte Gebäude gelten abweichende, weniger strenge Anforderungen.

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