nextsure

Diät- und Ergänzungsfutter nach der Pferde-OP: nicht versichert

Ist Diätfutter nach der Pferde-OP versichert? Wir klären transparent auf, warum Ziffer 3.2 f) Ergänzungsfutter ausschließt und was als Medikament gilt.

Jetzt Tarif berechnen

Alle Angaben stammen von der verlinkten Produktseite des Anbieters und den dort hinterlegten Vertragsunterlagen (IPID/AVB); maßgeblich sind die Dokumente des Versicherers. Beiträge, Leistungen und das Versicherungsprodukt selbst können sich ändern – bitte prüfen Sie die Angaben vor dem Abschluss direkt beim Partner; verbindlich sind allein die dortigen Informationen.

Moin! Nach einer Pferde-OP raten Tierärzte oft zu speziellem Futter wie Mash. Die Barmenia erstattet Diät- und Ergänzungsfutter aus der Pferde-OP-Versicherung jedoch nicht, auch nicht bei medizinischer Notwendigkeit. Wir zeigen den Unterschied zu echten Medikamenten.

Pferde-OP Versicherung

Pferde-OP Versicherung

Die Pferde-OP-Versicherung über nextsure: Drei flexible Tarife, Erstattung bis zum 2-fachen GOT-Satz und freie Klinikwahl weltweit. Schützen Sie Ihr Pferd vor hohen OP-Kosten – digital, transparent und unkompliziert.

Mehr erfahren

Diätfutter nach der Pferde-OP: Die Regelung der Barmenia

Diätfutter und Ergänzungsfuttermittel werden nach einer Pferde-OP nicht von der Barmenia Operationskostenversicherung übernommen. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB Pferde-OP-Kosten, Stand 01.01.2024) schließt die Ausschlussklausel Ziffer 3.2 f) solche Spezialfuttermittel ausdrücklich aus. Dieser Leistungsausschluss gilt unverändert selbst dann, wenn der behandelnde Tierarzt das Spezialfutter im Rahmen der Nachbehandlung explizit zur medizinischen Therapie oder zur Schonung anordnet.

Für Pferdehalterinnen und Pferdehalter bedeutet diese vertragliche Regelung eine klare Abgrenzung. Während operative Eingriffe, Anästhesie und direkt verabreichte Tierarzneimittel im versicherten Rahmen erstattet werden, fallen sämtliche Produkte zur oralen Ernährung unter die eigene Kostenverantwortung der Tierbesitzer. Die vertraglichen Bestimmungen unterscheiden hierbei nicht zwischen regulärem Raufutter, speziellem Diätfutter oder Nahrungsergänzungen.

  • Ziffer 3.2 f) der AVB schließt Diät- und Ergänzungsfuttermittel vollständig von der Erstattung aus.
  • Eine tierärztliche Anordnung oder Verordnung hebt diesen Leistungsausschluss nicht auf.
  • Der Ausschluss betrifft sowohl therapeutische Diäten als auch vorbeugende Mineral- und Vitaminpräparate.

Auch das europäische Futtermittelrecht stützt diese Einordnung: Diätfuttermittel, also Futtermittel für besondere Ernährungszwecke, sind nach Artikel 3 Absatz 2 o) der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 Futtermittel, die aufgrund ihrer besonderen Zusammensetzung oder ihres Herstellungsverfahrens einem besonderen Ernährungszweck dienen können. Arzneifuttermittel dagegen sind eine Form der oralen Verabreichung von Tierarzneimitteln und unterliegen den eigenen Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/4 über Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Arzneifuttermitteln. Im Folgenden betrachten wir die konkreten Auswirkungen dieser Regelung auf die Praxis nach chirurgischen Eingriffen.

Der Klassiker: Mash und Schonfutter nach einer Kolik-OP

Nach einer Kolik-Operation steht die sanfte Wiederaufnahme der Darmfunktion im Mittelpunkt der medizinischen Nachsorge. Tierärztliche Kliniken verordnen in dieser Phase häufig haferfreies, leicht verdauliches Slobber-Mash oder spezielle Diätfutter, um den Verdauungstrakt zu schonen und erneuten Verstopfungen vorzubeugen.

Obwohl diese Fütterungsauswahl medizinisch sinnvoll und oft unumgänglich für die erfolgreiche Genesung des Pferdes ist, verbleiben die Kosten für Mash und Diätpräparate beim Pferdeeigentümer. Die Versicherungsbedingungen betrachten solche Spezialfuttermittel als allgemeine Fütterungskosten und nicht als erstattungspflichtige Heilbehandlung.

  1. 1. Anfüttern in der Klinik: Einschleichen von Mash und leicht verdaulichem Rauhfutter - Futterkosten bleiben unberücksichtigt.
  2. 2. Übergangsphase zu Hause: Weiterführung spezialisierter Schonfuttermittel über mehrere Wochen - vollständige Eigenleistung des Halters.
  3. 3. Begleitende Versorgung: Verabreichung von Flohsamenschalen oder Verdauungshilfen - fällt ebenfalls unter Ziffer 3.2 f).

Selbst wenn Mash und Diätfutter aus veterinärmedizinischer Sicht zur Rekonvaleszenz beitragen, bleiben sie futtermittelrechtlich Erzeugnisse der oralen Tierfütterung. Futtermittel dienen definitionsgemäß dazu, den Nahrungsbedarf der Tiere zu decken oder die Produktivität normal gesunder Tiere aufrechtzuerhalten, und nicht einer pharmazeutischen Intervention.

Futtermittel oder Medikament: Die rechtliche Abgrenzung

Die Unterscheidung zwischen einem Ergänzungs- oder Diätfuttermittel und einem verordnungspflichtigen Tierarzneimittel beruht auf strengen gesetzlichen Kriterien. Für die Leistungsabwicklung einer Operationskostenversicherung ist diese Abgrenzung von zentraler Bedeutung.

Diätfuttermittel sind nach dem europäischen Futtermittelrecht Futtermittel für besondere Ernährungszwecke: Sie dienen der angemessenen Ernährung von Tieren, deren Verdauungs-, Absorptions- oder Stoffwechselvorgänge vorübergehend oder bleibend gestört sind. Bei Futtermitteln ist es zudem nicht zulässig, durch Kennzeichnung oder Aufmachung den Eindruck zu erwecken, sie würden eine Krankheit verhindern, behandeln oder heilen. Ein Arzneimittel liegt demgegenüber vor, wenn ein Erzeugnis als Funktionsarzneimittel eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung entfaltet oder als Präsentationsarzneimittel aufgrund seiner Aufmachung den Eindruck eines Arzneimittels hervorruft.

KriteriumDiätfuttermittelTierarzneimittel
RechtsgrundlageVerordnung (EG) Nr. 767/2009Verordnung (EU) 2019/6 / TAMG
ZweckBesonderer Ernährungszweck durch besondere ZusammensetzungHeilung, Verhütung oder Beeinflussung physiologischer Funktionen
Erstattung in der Pferde-OP-VersicherungAusgeschlossenÜbernommen im Nachbehandlungszeitraum

Durch diese klare rechtliche Trennung ziehen Versicherer eindeutige Leistungsgrenzen, um die Tarife auf die Abdeckung hoher chirurgischer und medizinischer Behandlungskosten zu konzentrieren.

Erstattungsfähig nach Ziffer 2.3.5: Echte Tierarzneimittel

Während Diätfutter nicht erstattet wird, sind echte Tierarzneimittel, die im Zuge der Nachbehandlung vom Tierarzt verordnet und verabreicht werden, vollumfänglich gedeckt. Nach den Bedingungen der Barmenia fallen verordnete Medikamente sowie Verbands- und Verbrauchsmaterialien unter den vereinbarten Leistungsumfang.

Die Übernahme setzt voraus, dass die Arzneien innerhalb des vereinbarten Nachbehandlungszeitraums angewendet werden. Je nach gewähltem Tarif erstreckt sich dieser Zeitraum üblicherweise bis zum 14. Kalendertag nach dem Eingriff, in erweiterten Tarifen sogar bis zum 20. Tag. Welche Kosten Medikamente nach der Pferde-OP konkret umfassen, richtet sich nach der tierärztlichen Abrechnung gemäß Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).

  • Schmerzmittel und Entzündungshemmer zur postoperativen Schmerztherapie.
  • Antibiotika zur Vermeidung oder Bekämpfung bakteriellem Infektionen.
  • Infusionslösungen und Sedativa während der Intensivbetreuung.
  • Medizinische Verbrauchsmaterialien wie Wundverbände, Kanülen und Nahtmaterial.

Auch therapeutische Maßnahmen wie eine tierärztlich verordnete Physiotherapie nach einer Pferde-OP sind in definierten Tarifen mitversichert. Reine Futtermittel bleiben jedoch von diesen medizinischen Bausteinen getrennt.

Vorbeugende Präparate: Vitamine und Mineralstoffe

Neben Diät- und Ergänzungsfuttermitteln schließt Ziffer 3.2 f) der AVB auch vorbeugende Vitamin- und Mineralstoffpräparate explizit vom Versicherungsschutz aus. Dies betrifft insbesondere Zusatzpräparate, die nach orthopädischen Eingriffen zur Unterstützung des Bewegungsapparats eingesetzt werden.

Ein typisches Beispiel ist die Nachversorgung nach einer Arthroskopie oder Chip-Operation am Sprung- oder Fesselgelenk. Häufig empfehlen Tierärztinnen und Tierärzte im Anschluss hochdosierte Zusatzstoffe wie Hyaluronsäure-Pulver, Muschelextrakte oder spezifische Mineralstoffmischungen zur Knorpelunterstützung. Ob ein solches Produkt als Futtermittel oder als Arzneimittel gilt, bewertet die zuständige Behörde anhand der Zusammensetzung, der pharmakologischen Eigenschaften unter Berücksichtigung der verabreichten Menge und der Aufmachung des Produkts. Ohne Arzneimittelzulassung bleiben diese Präparate versicherungsrechtlich Fütterung und keine Heilbehandlung.

  1. 1. Exkludiert: Zusatzfuttermittel mit Zink, Selen oder Vitaminen zur allgemeinen Stärkung.
  2. 2. Exkludiert: Knorpelschützende Ergänzungspräparate ohne Arzneimittelzulassung.
  3. 3. Versichert: Injektionen von Tierarzneimitteln direkt durch den Tierarzt.

Die versicherungsrechtliche Bewertung richtet sich streng danach, ob das Präparat als Arzneimittel zugelassen ist und im Rahmen der medizinischen Heilbehandlung direkt eingesetzt wird.

Pferde-OP Versicherung: Schutz vor den hohen OP-Kosten

Auch wenn Diät- und Ergänzungsfuttermittel gemäß Ziffer 3.2 f) nicht zum Leistungsumfang gehören, erfüllt die Pferde-OP Versicherung eine zentrale Schutzfunktion für Pferdehalterinnen und Pferdehalter. Bei schweren Koliken, Frakturen oder Gelenkeingriffen fängt die Police die meist vierstelligen Operationskosten verlässlich ab.

Der Versicherungsschutz übernimmt die Kosten für den eigentlichen chirurgischen Eingriff, die Narkose, die bildgebende Diagnostik sowie die direkte Nachbehandlung bis zu 14 oder 20 Tage nach der Operation. Auch die Unterbringung in der Tierklinik ist bis zu 10 Kalendertage finanziell abgesichert.

LeistungsbereichStatus im Versicherungsschutz
Chirurgischer Eingriff & NarkoseVollumfänglich gedeckt nach GOT-Satz
Stationäre KlinikunterbringungÜbernommen bis zu 10 Kalendertage
Tierärztlich verordnete MedikamenteAbgedeckt im Nachbehandlungszeitraum
Diät- & ErgänzungsfuttermittelNicht versichert (Ziffer 3.2 f)

Bei nextsure bieten wir Ihnen transparente Vergleiche und unabhängige Beratung für Spezialversicherungen. Mit unserer Pferde-OP Versicherung profitieren Sie von flexiblen Tarifen mit Erstattung bis zum 2-fachen GOT-Satz und freier Klinikwahl weltweit, damit Ihr Pferd im Ernstfall bestens versorgt ist.

Häufig gestellte Fragen

Ist Mash oder Schonfutter nach der OP erstattbar?

Nein. Obwohl ein leicht verdauliches Mash nach Eingriffen wie einer Kolik-OP oft tierärztlich empfohlen wird, um den Verdauungstrakt zu schonen, stuft die Barmenia dies als Ergänzungsfutter ein. Solche Futtermittel sind über Ziffer 3.2 f) der AVB von der Erstattung ausgeschlossen.

Was unterscheidet Ergänzungsfutter von einem Medikament?

Laut dem LGL Bayern besitzen echte Funktionsarzneimittel eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung. Diät- und Ergänzungsfutter dienen gemäß Richtlinie 2008/38/EG hingegen lediglich einem besonderen Ernährungszweck für kranke Tiere.

Gibt es Versicherer, die Diätfutter zahlen?

In der Regel nicht. Die meisten Anbieter von Tierkrankenversicherungen trennen strikt zwischen Operationskosten und den laufenden Haltungskosten. Spezielle Futtermittel fallen branchenüblich unter den Eigenaufwand des Tierbesitzers.

Sind Vitaminpräparate nach einer Gelenk-OP versichert?

Nein, auch hier greift Ziffer 3.2 f) der Versicherungsbedingungen. Neben Diätfutter sind vorbeugende Vitamin- und Mineralstoffpräparate explizit vom Versicherungsschutz ausgenommen, selbst wenn sie zur Unterstützung der Genesung gefüttert werden.

Welche Mittel zahlt die Barmenia nach der Pferde-OP?

Erstattungsfähig sind echte Medikamente und Verbrauchsmaterialien, sofern diese vom Tierarzt verordnet wurden. Dazu zählen beispielsweise entzündungshemmende Präparate, Schmerzmittel, Antibiotika oder spezielle Infusionen während des Klinikaufenthalts.

Quellen

  1. [1]lgl.bayern.de
  2. [2]eur-lex.europa.eu
  3. [3]lgl.bayern.de
  4. [4]gesetze-im-internet.de
  5. [5]Medikamente nach der Pferde-OP
  6. [6]Physiotherapie nach einer Pferde-OP
  7. [7]Pferde-OP Versicherung

Direkt online abschließen

Geprüfte Partner-Tarife ohne Mehrkosten. Der Button führt Sie direkt zum Rechner des Anbieters.

Logo von BarmeniaBarmenia

Pferde-OP-Versicherung

OP-Kostenschutz für Pferde bei Krankheit und Unfall, inklusive Diagnostik und Nachbehandlung.

Wartezeit:
3 Monate (Kolik-OP: 5 Tage, Unfall: keine)
Auslandsschutz:
weltweit bis 12 Monate
Höchstentschädigung:
je nach Schutz laut Versicherungsschein
  • OP-Kosten bei Krankheit und Unfall, inkl. Zahnextraktionen und Wurzelbehandlungen
  • OP-vorbereitende Untersuchung (Röntgen, Endoskopie, Biopsie, Labor)
  • Nachbehandlung inkl. Akupunktur, Homöopathie, Physiotherapie, Lasertherapie
  • Tierärztlicher Notdienst bis zum 4-fachen GOT-Satz plus Notdienstgebühr
  • Premium-Schutz: bis 5 Physio-Behandlungen (je max. 60 Min.) nach der Nachbehandlungsfrist
  • Einmalig je Tier: OP-Kosten bei geburtsbedingt notwendigem Kaiserschnitt
Wichtige Ausschlüsse
  • Bei Antragstellung bekannte Krankheiten und Fehlentwicklungen
  • Hufabszesse und Hufgeschwüre (Ausnahme: Hufkrebs)
  • Operationen aufgrund von Kryptorchismus
  • Kastration ohne medizinische Notwendigkeit
  • Service-Champions GOLD: Nr. 1 der Versicherer im Multikanalvertrieb (ServiceValue, 10/2024)

    Barmenia (Anbieter der Pferde-OP-Versicherung)

Tarif bei Barmenia berechnen

Besondere Wartezeiten: 12 Monate für Gelenk-OPs (Chips, OC/OCD, Birkelandfrakturen), 6 Monate für medizinisch notwendige Kastration; Premium-Schutz mit Kündigungsverzicht ab dem 7. Versicherungsjahr.

Faktenblatt: Leistungen, Ausschlüsse und Wartezeiten im Detail

Alle Angaben stammen von der verlinkten Produktseite des Anbieters und den dort hinterlegten Vertragsunterlagen (IPID/AVB); maßgeblich sind die Dokumente des Versicherers. Beiträge, Leistungen und das Versicherungsprodukt selbst können sich ändern – bitte prüfen Sie die Angaben vor dem Abschluss direkt beim Partner; verbindlich sind allein die dortigen Informationen.

Stand der Informationen: Juli 2026 · Quelle: Produktinformationen (IPID/AVB) der Anbieter