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Auto mit H-Kennzeichen: Kosten für Versicherung und Steuer

Erfahren Sie, welche Kosten bei Steuer und Versicherung für ein Auto mit H-Kennzeichen anfallen und welche Voraussetzungen im Jahr 2026 gelten.

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Das H-Kennzeichen bietet Oldtimer-Besitzern eine feste Kfz-Steuerpauschale, bestimmt aber nicht den Versicherungsbeitrag. Die Kosten richten sich nach dem gewählten Oldtimer-Tarif, der oft eigene Auflagen wie Kilometergrenzen und ein Alltagsfahrzeug vorschreibt.

H-Kennzeichen: Steuer sparen, Versicherung frei wählen

Ja, das H-Kennzeichen senkt die laufenden Kosten für viele Klassiker spürbar, allerdings ausschließlich über eine bundesweit einheitliche Steuerpauschale. Nein, einen pauschalen Rabatt bei der Kfz-Versicherung schaltet der Buchstabe auf dem Nummernschild nicht automatisch frei. Während die Steuer gesetzlich fixiert ist, berechnet sich der Versicherungsbeitrag nach dem gewählten Spezialtarif, dem Fahrzeugwert und den vereinbarten Nutzungsauflagen.

Wer einen Klassiker auf deutschen Straßen bewegen möchte, muss die Gesamtrechnung aus drei eigenständigen Kostenblöcken kalkulieren: der jährlichen Kfz-Steuer, dem laufenden Versicherungsbeitrag und den einmaligen Aufwendungen für Begutachtung und behördliche Zulassung. Wie sich die Aufwendungen im Detail zusammensetzen, zeigt der Vergleich für Oldtimer an Versicherung und Steuer.

Die Zuteilung eines historischen Kennzeichens ist dabei an klare gesetzliche Hürden gebunden. Gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gilt ein Kraftfahrzeug erst dann als Oldtimer, wenn es vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist, weitestgehend dem Originalzustand entspricht, sich in einem guten Erhaltungszustand befindet und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient[1].

  • Fahrzeugalter: Mindestens 30 Jahre seit dem Tag der Erstzulassung vergangen
  • Erhaltungszustand: Guter Pflege- und Erhaltungszustand (entsprechend Zustandsnote 1 bis 3)
  • Originalität: Weitgehend originaler Zustand oder zeitgenössische Umbauten aus den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung
  • Gutachtenpflicht: Positives Gutachten einer amtlich anerkannten Prüforganisation nach § 23 StVZO

Die Kfz-Steuerpauschale für historische Fahrzeuge

Die Kraftfahrzeugsteuer für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen ist im Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) geregelt. Gemäß § 9 Abs. 4 KraftStG gilt im Jahr 2026 für Personenkraftwagen ein pauschaler Steuersatz von 191,73 Euro pro Kalenderjahr, unabhängig von Hubraumgröße oder Schadstoffausstoß. Nur wenn das Kennzeichen ausschließlich für Krafträder gilt, sinkt die Jahressteuer auf 46,02 Euro[2].

Dieser Pauschalbetrag bringt vor allem Besitzern hubraumstarker Benzin- und Dieselmotoren erhebliche finanzielle Entlastungen. Die reguläre Besteuerung nach § 9 Abs. 1 KraftStG rechnet dagegen je Fahrzeugklasse mit unterschiedlichen Bezugsgrößen: Bei Pkw gilt der Satz je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum, und zwar 25,36 Euro für einen Benziner, der die Voraussetzungen der günstigeren Schadstoffstufen nicht erfüllt, 37,58 Euro für den vergleichbaren Diesel und 7,36 Euro für einen als schadstoffarm anerkannten Benziner. Bei Krafträdern bemisst sich die Steuer nach einer eigenen Stufe von 1,84 Euro je angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum[2]. Die Sätze sind also nicht untereinander vergleichbar, sondern gelten jeweils nur für ihre Fahrzeugklasse. Bei großvolumigen Klassikern summiert sich die reguläre Hubraumbesteuerung damit auf ein Vielfaches der Pauschale, die mit H-Zulassung unabhängig vom Hubraum gedeckelt bleibt.

Bei kleinvolumigen Motoren mit Abgasreinigung kehrt sich dieser Vorteil jedoch um. Ein Zweiliter-Benziner mit Euro 2 kostet in der konventionellen Hubraumbesteuerung rund 174 Euro Steuer im Jahr und bleibt damit unter der Pauschale[3]. In solchen Konstellationen lohnt es sich, auch Oldtimer ohne H-Kennzeichen mit normaler schwarzer Zulassung zu prüfen, da Versicherer den Oldtimertarif häufig auch ohne das H-Kennzeichen gewähren.

FahrzeugtypRegulärer Steuersatz nach § 9 Abs. 1 KraftStG (Bezugsgröße je Fahrzeugklasse)Kfz-Steuerpauschale mit H-Kennzeichen je Kennzeichenart (Stand 2026)
Historisches Kraftrad (Zweirad)1,84 Euro je angefangene 25 ccm Hubraum46,02 Euro pro Jahr, nur bei Kennzeichen ausschließlich für Krafträder
Pkw-Benziner ohne günstigere Schadstoffstufe25,36 Euro je angefangene 100 ccm Hubraum191,73 Euro pro Jahr (Pkw und Lkw)
Pkw-Diesel ohne günstigere Schadstoffstufe37,58 Euro je angefangene 100 ccm Hubraum191,73 Euro pro Jahr (Pkw und Lkw)
Pkw-Benziner, als schadstoffarm anerkannt (Stufe nach Richtlinie 94/12/EG)7,36 Euro je angefangene 100 ccm Hubraum191,73 Euro pro Jahr (Pkw und Lkw)

Oldtimer-Gutachten nach Paragraph 23 StVZO: Einmalige Kosten

Um das H-Kennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen zu können, verlangt der Gesetzgeber zwingend ein Oldtimergutachten nach § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)[4]. Amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure von Organisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS untersuchen dabei, ob das Fahrzeug die Kriterien für kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut erfüllt.

Im Rahmen dieser Begutachtung wird stets auch eine vollständige Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO durchgeführt. Die Kosten für das Oldtimergutachten selbst variieren je nach Prüforganisation und Region zwischen 80 und 200 Euro, für die Hauptuntersuchung kommen laut TUEV-Verband 50 bis 100 Euro hinzu[3]. Wer beide Leistungen in einem Termin kombiniert, kalkuliert daher realistisch mit einem mittleren dreistelligen Betrag.

Zu den Prüfgebühren kommen einmalige Verwaltungskosten bei der zuständigen Zulassungsbehörde hinzu. Für die Ummeldung samt neuer Schilder mit dem nachgestellten Buchstaben H sind rund 100 Euro anzusetzen. Insgesamt kostet der Weg zum H-Kennzeichen damit einmalig zwischen 240 und 410 Euro[3].

  1. Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO: ca. 80 bis 200 Euro[3]
  2. Hauptuntersuchung im Rahmen der Begutachtung: ca. 50 bis 100 Euro
  3. Ummeldung bei der Zulassungsstelle samt neuer Schilder mit H-Zusatz: rund 100 Euro
  4. Optionales Wertgutachten für die Kaskodeckung: zusätzliche Kosten je nach Umfang der Bewertung

Versicherungsbeitrag und Kilometerbegrenzung

Entgegen einer weit verbreiteten Annahme schreibt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen keine gesetzliche Kilometerbegrenzung vor. Die Begrenzung der jährlichen Fahrleistung ist vielmehr eine vertragliche Vereinbarung innerhalb spezieller Oldtimer-Tarife. Versicherer kalkulieren ihre günstigen Prämien für Liebhaberfahrzeuge auf der Grundlage eines geringen Unfallrisikos, das durch moderate Nutzung und sorgsame Pflege entsteht.

Typische Spezialtarife verlangen feste Auflagen, um den Liebhaberstatus vertraglich abzusichern. Die meisten Tarife sind auf eine jährliche Fahrleistung von 6.000 bis 9.000 Kilometern beschränkt, viele Versicherer setzen zusätzlich ein weiteres zugelassenes Alltagsfahrzeug voraus[5]. Wer längere Strecken oder Urlaubsreisen plant, kann gezielt nach einer Versicherung ohne Kilometerbegrenzung suchen, zahlt dafür jedoch einen risikoadäquaten Beitragsaufschlag.

Zudem setzen Versicherungsgesellschaften für Kaskodeckungen in der Regel ein aktuelles Wertgutachten oder eine Kurzbewertung voraus. Anders als in der Standard-Kfz-Versicherung, die im Totalschadenfall nur den Zeitwert erstattet, sichert eine spezialisierte Liebhaberpolice den echten Marktwert oder Wiederherstellungswert ab. Die detaillierten Kriterien sind in den Voraussetzungen einer Oldtimer-Versicherung fest verankert.

  • Kilometerlimit: Vertraglich vereinbarte Fahrleistung von oft 6.000 bis 9.000 km pro Jahr[5]
  • Alltagsfahrzeug: Nachweis eines weiteren zugelassenen Fahrzeugs
  • Fahrerkreis: Mindestalter der fahrenden Personen (bei einigen Policen ab 23 Jahren)
  • Abstellort: Fester Stellplatz, möglichst eine Garage
  • Wertermittlung: Anerkanntes Kurz- oder Vollgutachten zur Festlegung der Versicherungssumme

Das rote 07-Kennzeichen für Fahrzeugsammler

Für Besitzer mehrerer historischer Fahrzeuge stellt das rote 07-Kennzeichen (rotes Oldtimerkennzeichen) eine steuerliche Alternative dar. Mit ihm dürfen im Fahrzeugscheinheft eingetragene Oldtimer desselben Halters ohne eigene Zulassung bewegt werden, allerdings nur für die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen samt An- und Abfahrt, für Probe- und Überführungsfahrten, für Fahrten zur Reparatur oder Wartung sowie für Fahrten zum Tanken und zur Außenreinigung anlässlich einer solchen Fahrt. Das Kennzeichen darf dabei jeweils nur an dem Fahrzeug verwendet werden, für das es ausgegeben wurde, und das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen[6]. Wie beim H-Kennzeichen gilt auch hier die Altersgrenze von 30 Jahren.

Steuerlich gilt für das rote 07-Kennzeichen derselbe Pauschalsatz wie für das H-Kennzeichen: Die Jahressteuer beträgt bei Pkw und Lkw 191,73 Euro, bei Kennzeichen, die ausschließlich für Krafträder gelten, 46,02 Euro[7]. Sie fällt je Kennzeichen an und nicht für jeden einzelnen Klassiker, der im zugehörigen roten Fahrzeugscheinheft dokumentiert ist. Das ist der wirtschaftliche Kern des Modells für Sammler.

Im Gegenzug unterliegt das 07-Kennzeichen engen gesetzlichen Einsatzgrenzen. § 43 Abs. 1 FZV privilegiert ausschließlich die Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, samt An- und Abfahrt, dazu Probefahrten, Überführungsfahrten, Fahrten zur Reparatur oder Wartung sowie Fahrten zum Tanken und zur Außenreinigung anlässlich einer solchen Veranstaltungsfahrt[6]. Jede Form der Alltagsnutzung, etwa der Weg zur Arbeit oder private Einkaufsfahrten, ist davon nicht gedeckt und kann zum Entzug des roten Kennzeichens führen.

MerkmalSchwarzes H-KennzeichenRotes 07-Kennzeichen
Zulässige NutzungFreie Nutzung im Alltag und zu FreizeitzweckenNur Veranstaltungen, Probe-, Überführungs- und Werkstattfahrten[6]
DokumentationKeine gesetzliche PflichtFahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen
FahrzeugbindungEin Fahrzeug pro KennzeichenVerwendung nur an dem Fahrzeug, für das es ausgegeben wurde
Hauptuntersuchung (HU)Regulär alle 2 Jahre nach § 29 StVZOZuteilung nach Oldtimergutachten
Kfz-Steuer Pkw (Stand 2026)191,73 Euro pro Fahrzeug191,73 Euro Jahressteuer je rotem Kennzeichen

Mit der Oldtimer-Versicherung passgenau absichern

Die laufenden Unterhaltskosten eines klassischen Fahrzeugs setzen sich aus zwei getrennten Säulen zusammen: der gesetzlich festgelegten Steuerpauschale und dem individuellen Versicherungsbeitrag. Während die Kraftfahrzeugsteuer bei Pkw mit H-Status im Jahr 2026 fest bei 191,73 Euro liegt, orientiert sich der Beitrag der Kfz-Police am tatsächlichen Fahrzeugwert, dem Deckungsumfang und den vertraglichen Rahmenbedingungen.

Welche Zulassungsart und welcher Schutz optimal sind, entscheidet Ihr konkretes Fahrprofil: Möchten Sie Ihren Klassiker an sonnigen Tagen uneingeschränkt im Alltag und für Urlaubsfahrten nutzen, ist das reguläre H-Kennzeichen die richtige Wahl. Besitzen Sie hingegen eine Fahrzeugsammlung und bewegen die Klassiker primär auf Oldtimer-Treffen, bietet das rote 07-Kennzeichen wirtschaftliche Vorzüge bei gebotener Disziplin in der Fahrtenbuchführung.

Ein allgemeiner Ratgeber kann die exakten Konditionen für Ihr spezifisches Fahrzeugmodell, dessen Marktwert und Ihr persönliches Fahrprofil nicht abschließend festlegen. Für verlässliche Kostensicherheit empfiehlt sich daher die individuelle Berechnung anhand der realen Fahrzeugdaten.

Die Oldtimer-Versicherung von nextsure bietet modular wählbare Kfz-Bausteine für Liebhaberfahrzeuge, von der Haftpflicht über Teil-, Voll- und VollkaskoPlus bis hin zu maßgeschneiderten Klauseln für Alltags- und Sammlernutzung. Berechnen Sie jetzt Ihren Beitrag und sichern Sie Ihr automobiles Kulturgut digital, transparent und passgenau ab.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Kfz-Steuer für ein Auto mit H-Kennzeichen?

Die Kfz-Steuer für Oldtimer mit H-Kennzeichen beträgt im Jahr 2026 pauschal 191,73 Euro jährlich für Pkw und 46,02 Euro für Motorräder. Dieser Satz ist vom Hubraum und der Schadstoffklasse unabhängig. Für Kleinwagen mit sehr wenig Hubraum kann die reguläre Besteuerung jedoch vereinzelt günstiger sein.

Ist die Oldtimer-Versicherung mit einem H-Kennzeichen automatisch günstiger?

Das H-Kennzeichen bringt keine automatische Beitragsermäßigung, und für einen Oldtimer-Tarif ist es nicht einmal Voraussetzung. Die Kosten hängen vom gewählten Tarif ab. Spezialtarife sind meist günstiger als reguläre Policen, knüpfen den Schutz aber an Auflagen wie eine Fahrleistungsgrenze und einen festen Stellplatz.

Was kostet das Gutachten für das H-Kennzeichen beim TÜV?

Für das erforderliche Oldtimer-Gutachten nach Paragraph 23 StVZO fallen je nach Aufwand und Region etwa 80 bis 200 Euro an, für die Hauptuntersuchung kommen rund 50 bis 100 Euro hinzu.

Gibt es beim H-Kennzeichen eine gesetzliche Kilometerbegrenzung?

Nein, der Gesetzgeber schreibt für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen keine maximale Fahrleistung vor. Eine Kilometerbegrenzung, bei den meisten Tarifen 6.000 bis 9.000 Kilometer pro Jahr, ergibt sich stattdessen aus den Bedingungen der Oldtimer-Versicherung.

Was ist der Unterschied zwischen dem H-Kennzeichen und dem 07-Kennzeichen?

Das H-Kennzeichen ist für ein einzelnes Fahrzeug gedacht, das auch im Alltag bewegt werden darf. Das rote 07-Kennzeichen richtet sich an Sammler und deckt nur Fahrten zu Oldtimerveranstaltungen samt An- und Abfahrt, Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zur Reparatur oder Wartung ab. Alltagsfahrten sind ausgeschlossen.

Darf ich ein Auto mit H-Kennzeichen im Alltag fahren?

Gesetzlich ist die Alltagsnutzung mit einem H-Kennzeichen uneingeschränkt erlaubt. Allerdings setzen viele Oldtimer-Tarife voraus, dass das Fahrzeug privat und nicht als Alltagsfahrzeug genutzt wird, und verlangen den Nachweis eines weiteren zugelassenen Wagens.

Quellen

  1. [1]gesetze-im-internet.de
  2. [2]gesetze-im-internet.de
  3. [3]auto-motor-und-sport.de
  4. [4]tuv.com
  5. [5]finanztip.de
  6. [6]gesetze-im-internet.de
  7. [7]pkw-steuer.de