Welche Zahnzusatzversicherung übernimmt die Kosten für Kronen?

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Kostenübernahme für Kronen: So finden Sie die passende Zahnzusatzversicherung

9 Jul 2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei einer Zahnkrone nur einen Bruchteil der Kosten, oft weniger als 30 Prozent. Das kann zu einer erheblichen finanziellen Belastung von mehreren hundert oder sogar tausend Euro führen. Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung schließt diese Lücke und sichert Ihnen die bestmögliche Versorgung ohne hohe Zuzahlungen.

The topic in brief and concise terms

Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zahlt für Zahnkronen nur einen Festzuschuss von 60 bis 75 Prozent der Standardversorgung, was oft weniger als 30 Prozent der Gesamtkosten deckt.

Eine gute Zahnzusatzversicherung übernimmt bis zu 100 Prozent der Restkosten und ermöglicht so den Zugang zu hochwertigen Materialien wie Vollkeramik ohne hohe Zuzahlung.

Achten Sie bei der Tarifwahl auf hohe Erstattungssätze (über 90 Prozent), faire Leistungsbegrenzungen (Zahnstaffel), kurze Wartezeiten und die Kostenübernahme bis zum 3,5-fachen GOZ-Satz.

Ein strahlendes Lächeln ist unbezahlbar, der Weg dorthin jedoch oft mit hohen Kosten verbunden. Insbesondere bei Zahnersatz wie Kronen müssen gesetzlich Versicherte tief in die eigene Tasche greifen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet nur einen Festzuschuss für die Standardversorgung, der die tatsächlichen Kosten bei Weitem nicht deckt. Dieser Artikel erklärt, welche Zahnzusatzversicherung die Kosten für Kronen übernimmt, wie Sie Ihren Eigenanteil berechnen und welche Tarifdetails entscheidend sind, um eine Versorgungslücke von bis zu 100 Prozent zu schließen.

Kostenfalle Zahnkrone: Warum die GKV nur einen Bruchteil zahlt

Eine Zahnkrone kostet je nach Material und Aufwand zwischen 400 und über 1.000 Euro. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beteiligt sich daran nur mit einem befundorientierten Festzuschuss. Dieser deckt 60 Prozent der Kosten für die sogenannte Regelversorgung ab – eine medizinisch ausreichende Standardtherapie.

Für einen Backenzahn bedeutet das eine einfache Metallkrone ohne zahnfarbene Verblendung. Wünschen Sie eine ästhetisch ansprechendere Vollkeramikkrone für 1.000 Euro, bleibt der GKV-Zuschuss gleich bei circa 230 Euro. Ihr Eigenanteil beträgt somit schnell über 770 Euro.

Mit einem über zehn Jahre geführten Bonusheft steigt der Zuschuss auf maximal 75 Prozent der Regelversorgung, was die Lücke nur geringfügig verkleinert. Die richtige Zahnzusatzversicherung ist daher entscheidend, um diese Kosten abzufedern.

So schließt die Zusatzversicherung die Kostendeckungslücke

Eine gute Zahnzusatzversicherung erstattet je nach Tarif zwischen 80 und 100 Prozent des verbleibenden Eigenanteils. Sie übernimmt die Differenz zwischen den Gesamtkosten und der Vorleistung der GKV. Das gilt auch für hochwertige Versorgungen, die über die Regelversorgung hinausgehen, wie zum Beispiel Vollkeramikkronen.

Ein Rechenbeispiel verdeutlicht den Nutzen:

  1. Gesamtkosten für eine Keramikkrone: 1.000 Euro

  2. Festzuschuss der GKV (60 Prozent): ca. 230 Euro

  3. Verbleibender Eigenanteil: 770 Euro

  4. Erstattung durch einen 90-Prozent-Tarif: 693 Euro

Ihr finaler Eigenanteil sinkt in diesem Fall auf nur noch 77 Euro. Viele Tarife decken zudem weitere Posten wie Funktionsanalyse oder spezielle Betäubungsverfahren ab. Die Frage ist also nicht ob, sondern welche Zahnzusatzversicherung am besten passt.

Tarifvergleich: Auf diese vier Kriterien kommt es an

Bei der Wahl der passenden Police sind vier Faktoren entscheidend für die spätere Leistung. Eine hohe prozentuale Erstattung allein ist kein Garant für eine vollständige Kostenübernahme. Achten Sie daher genau auf die Vertragsdetails, um Fallstricke zu vermeiden.

Diese Punkte sollten Sie prüfen:

  • Erstattungssatz: Tarife sollten mindestens 80, besser 90 bis 100 Prozent der Kosten für Zahnersatz abdecken.

  • Leistungsbegrenzungen (Zahnstaffel): In den ersten Jahren sind die Leistungen oft auf Höchstbeträge begrenzt, zum Beispiel 1.000 Euro im ersten Jahr.

  • Wartezeiten: Viele Verträge sehen eine Wartezeit von bis zu acht Monaten vor, bevor Leistungen für Zahnersatz in Anspruch genommen werden können.

  • Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ): Der Tarif sollte Honorare bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ abdecken, da Ärzte bei Privatleistungen höher abrechnen dürfen.

Ein genauer Vergleich der Zahnzusatzversicherungen ist unerlässlich, um den Schutz zu finden, der Ihren Bedürfnissen entspricht.

Experten-Tipps: Fallstricke vermeiden und Leistung maximieren

Selbst bei einem Top-Tarif gibt es Hürden, die die Kostenerstattung schmälern können. Eine davon ist die Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss. Bereits angeratene oder geplante Behandlungen sind meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Daher ist ein frühzeitiger Abschluss entscheidend.

Unser Experten-Tipp: Reichen Sie den Heil- und Kostenplan (HKP) Ihres Zahnarztes immer vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Zusatzversicherung ein. So erhalten Sie eine verbindliche Zusage über die Kostenübernahme und vermeiden böse Überraschungen. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie sich fragen, wann die Versicherung nicht zahlt.

Achten Sie zudem darauf, ob die Zahnstaffel sich auf das Kalender- oder das Versicherungsjahr bezieht. Eine kalenderjährliche Regelung kann vorteilhafter sein, wenn Sie den Vertrag gegen Ende des Jahres abschließen. So steht Ihnen schon nach kurzer Zeit der höhere Erstattungsbetrag des Folgejahres zur Verfügung.

FAQ

Übernimmt die Zahnzusatzversicherung die Kosten für alle Arten von Kronen?

Ja, leistungsstarke Tarife übernehmen die Kosten für alle medizinisch notwendigen Kronenarten, einschließlich hochwertiger Vollkeramik-, Zirkon- oder Goldkronen, die weit über die Regelversorgung der GKV hinausgehen.

Was ist der Unterschied zwischen Regelversorgung und Privatleistung bei Kronen?

Die Regelversorgung ist die Standardtherapie der GKV, z.B. eine Metallkrone im Seitenzahnbereich. Eine Privatleistung ist jede darüber hinausgehende Versorgung, wie eine zahnfarbene Vollkeramikkrone, deren Mehrkosten Sie ohne Zusatzversicherung komplett selbst tragen.

Was bedeutet Zahnstaffel bei einer Zahnzusatzversicherung?

Die Zahnstaffel begrenzt die maximale Erstattungssumme in den ersten Versicherungsjahren. Beispielsweise erstattet der Versicherer im ersten Jahr maximal 1.000 Euro, im zweiten 2.000 Euro usw. Ab dem vierten oder fünften Jahr entfällt die Begrenzung meist.

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn der Zahnarzt schon eine Krone empfohlen hat?

Nein, in der Regel sind bereits angeratene oder begonnene Behandlungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sollte daher immer erfolgen, bevor ein konkreter Behandlungsbedarf besteht.

Wie hoch ist der Festzuschuss der Krankenkasse für eine Krone?

Der Festzuschuss beträgt 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Mit einem 5 Jahre geführten Bonusheft steigt er auf 70 Prozent, nach 10 Jahren auf 75 Prozent. Bei einer Vollkeramikkrone für 1.000 Euro beträgt der Zuschuss oft nur ca. 230 bis 286 Euro.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung nur wegen einer Krone?

Eine einzelne Krone kann bereits Kosten von über 1.000 Euro verursachen, wodurch sich eine Versicherung lohnen kann. Da gute Policen auch Prophylaxe, Füllungen und anderen Zahnersatz abdecken, bieten sie einen umfassenden Schutz vor hohen Zahnarztkosten.

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