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Nachversicherung für Beamte in Bayern: Ihr Wegweiser beim Ausscheiden aus dem Dienst

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BayernPortal bietet Informationen zu Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Nachversicherung.

Deutsche Rentenversicherung stellt eine Pressemitteilung zur Nachversicherung bereit.

Deutsche Rentenversicherung bietet einen Kommentar zur Nachversicherung.

Deutsche Rentenversicherung erläutert die Nachversicherung in einem Glossareintrag.

Deutsche Rentenversicherung stellt einen Studientext zum Versicherungsrecht mit Fokus auf die Nachversicherung zur Verfügung.

Bayerische Versorgungskammer bietet ein Informationsblatt zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Deutsche Rentenversicherung informiert in einer Pressemitteilung über Rentenansprüche im Zusammenhang mit der Nachversicherung.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

16.04.2025

4

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Sie verlassen den bayerischen Staatsdienst ohne direkten Pensionsanspruch? Dann wird die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung für Sie relevant. Dieser Artikel erklärt Ihnen die wichtigsten Schritte und was finanziell auf Sie zukommt.

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Das Thema kurz und kompakt

Bei Ausscheiden aus dem bayerischen Beamtendienst ohne Pensionsanspruch erfolgt eine Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, deren Beiträge der Dienstherr trägt.

In Bayern gibt es kein Altersgeld als Alternative zur Nachversicherung; eine Ausnahme bildet die ergänzende Versorgungsabfindung nach Art. 99a BayBeamtVG bei Wechsel in den EU-Ausland-Dienst.

Fristen sind zu beachten: ein Jahr für die Wahl eines berufsständischen Versorgungswerks und zwei Jahre für einen möglichen Aufschub der Nachversicherung.

Quick Facts: Die Nachversicherung für bayerische Beamte im Überblick

Verlassen Sie als Beamter oder Beamtin in Bayern den Dienst ohne Versorgungsanspruch, erfolgt eine Nachversicherung. Ihr Dienstherr zahlt dann für Ihre Dienstzeit Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dies geschieht beispielsweise bei einer Entlassung auf eigenen Antrag vor Erreichen der pensionsrelevanten Dienstjahre. Wichtig ist, dass der Dienstherr die Beiträge in voller Höhe trägt. Sie werden dadurch so gestellt, als wären Sie während Ihrer Beamtenzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert gewesen. Beachten Sie die Frist von einem Jahr, falls Sie die Beiträge stattdessen in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen lassen möchten. Ein Aufschub der Nachversicherung ist möglich, wenn Sie binnen zwei Jahren eine neue versicherungsfreie Tätigkeit aufnehmen. Die gesetzliche Rentenversicherung im öffentlichen Dienst bietet hier weitere Grundlagen.

Praxis-Teil: Ablauf und finanzielle Aspekte der Nachversicherung verstehen

Der Prozess der Nachversicherung wird in Bayern in der Regel vom Landesamt für Finanzen angestoßen, sobald Sie aus dem Dienst ausscheiden. Sie erhalten einen sogenannten Erhebungsbogen, in dem Sie Angaben zu Ihren weiteren beruflichen Plänen machen. Die Berechnung der Nachversicherungsbeiträge basiert auf Ihren Bruttobezügen während der Beamtenzeit. Ein konkretes Beispiel: Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 4.000 Euro über zehn Jahre würde der Dienstherr die entsprechenden Rentenbeiträge für diesen gesamten Zeitraum abführen. Bedenken Sie, dass die Nachversicherung oft zu geringeren Altersbezügen führt als eine Beamtenpension, teilweise bis zu fünfzig Prozent weniger. Mit dem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis entfällt auch Ihr Anspruch auf Beihilfe, sodass Sie die vollen Kosten für Ihre private Krankenversicherung selbst tragen müssen. Es ist ratsam, frühzeitig das Gespräch mit Ihrer Krankenversicherung zu suchen. Die Beiträge zur Nachversicherung muss der Dienstherr innerhalb von drei Monaten nach Ihrem Ausscheiden an den Rentenversicherungsträger zahlen, um Säumniszuschläge zu vermeiden.

Hier sind die typischen Schritte im Prozess:

  • Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis ohne Versorgungsanspruch.

  • Zusendung des Erhebungsbogens durch das Landesamt für Finanzen.

  • Ausfüllen und Rücksendung des Erhebungsbogens.

  • Berechnung der Beiträge durch den Dienstherrn basierend auf den Bruttobezügen.

  • Zahlung der Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung oder ein berufsständisches Versorgungswerk durch den Dienstherrn.

  • Sie erhalten einen aktualisierten Versicherungsverlauf von der Rentenversicherung.

Diese Schritte verdeutlichen den automatisierten, aber informationsbedürftigen Prozess.

Experten-Tiefe: Rechtliche Grundlagen und bayerische Besonderheiten

Die Nachversicherung ist primär im Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelt. Die zentralen Paragraphen sind § 8 SGB VI (Nachversicherung), §§ 181 ff. SGB VI (Durchführung und Berechnung) und § 186 SGB VI (Nachversicherung zugunsten berufsständischer Versorgungseinrichtungen). Für Beamte in Bayern ist relevant, dass es kein sogenanntes Altersgeld gibt, wie es in einigen anderen Bundesländern oder beim Bund als Alternative zur Nachversicherung existiert. Eine Ausnahme bildet der Fall, dass bayerische Beamte nahtlos (maximal drei Monate Unterbrechung) in ein öffentliches Dienstverhältnis eines anderen EU-Mitgliedstaates wechseln. Hier kann unter Umständen zusätzlich zur Nachversicherung eine ergänzende Versorgungsabfindung nach Artikel 99a Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG) beantragt werden, die jedoch mit einem pauschalen Abschlag von fünfzehn Prozent versehen ist. Dieser Antrag muss aktiv beim Landesamt für Finanzen gestellt werden. Die Kenntnis dieser spezifischen Regelungen ist entscheidend, um finanzielle Nachteile zu minimieren. Informieren Sie sich auch über die drei Schichten der Altersvorsorge, um Ihre Situation ganzheitlich zu bewerten.

Wichtige Paragraphen und Regelungen sind:

  1. § 8 SGB VI: Grundsatz der Nachversicherung.

  2. § 181 SGB VI: Zuständigkeit und Beitragsberechnung.

  3. § 184 SGB VI: Aufschub der Nachversicherung.

  4. § 186 SGB VI: Möglichkeit der Einzahlung in berufsständische Versorgungswerke.

  5. Art. 99a BayBeamtVG: Ergänzende Versorgungsabfindung bei Wechsel in EU-Dienstverhältnis (Spezifikum Bayern).

  6. Fehlen einer Altersgeldregelung in Bayern.

Diese gesetzlichen Bestimmungen bilden den Rahmen für Ihre Ansprüche und Pflichten.

Handlungsempfehlungen: So sichern Sie Ihre Ansprüche optimal

Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, das Beamtenverhältnis in Bayern zu verlassen, ist eine sorgfältige Planung unerlässlich. Füllen Sie den Erhebungsbogen zur Nachversicherung umgehend und korrekt aus, um Verzögerungen und mögliche Säumniszuschläge für Ihren Dienstherrn zu vermeiden. Klären Sie frühzeitig Ihre Krankenversicherungssituation, da die Beihilfeansprüche mit dem Austritt erlöschen. Wägen Sie die Option der Einzahlung in ein berufsständisches Versorgungswerk innerhalb der Jahresfrist genau ab, falls dies für Ihre Berufsgruppe zutrifft. Dokumentieren Sie alle relevanten Vorgänge und Fristen sorgfältig. Bei einem geplanten Wechsel in den öffentlichen Dienst eines anderen EU-Staates prüfen Sie unbedingt Ihren Anspruch auf die ergänzende Versorgungsabfindung nach Art. 99a BayBeamtVG. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte kann ebenfalls ein wichtiger Baustein Ihrer Absicherung sein, auch wenn Sie das Beamtenverhältnis verlassen. Eine umfassende Beratung hilft Ihnen, die richtigen Entscheidungen für Ihre finanzielle Zukunft zu treffen.

FAQ

Muss ich die Nachversicherung in Bayern selbst beantragen?

Nein, in der Regel wird das Verfahren von Amts wegen durch den Dienstherrn (meist über das Landesamt für Finanzen in Bayern) eingeleitet. Sie müssen jedoch einen Erhebungsbogen ausfüllen.

Kann ich die Nachversicherung aufschieben, wenn ich wieder Beamter werde?

Ja, wenn Sie voraussichtlich innerhalb von zwei Jahren nach dem Ausscheiden wieder eine rentenversicherungsfreie Beschäftigung (z. B. erneut Beamter) aufnehmen, kann die Nachversicherung aufgeschoben werden.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung nach der Entlassung als Beamter in Bayern?

Mit der Entlassung endet Ihr Beihilfeanspruch. Sie müssen die Beiträge zu Ihrer Krankenversicherung dann in voller Höhe selbst tragen. Klären Sie dies frühzeitig mit Ihrer Versicherung.

Ist die Rente aus der Nachversicherung genauso hoch wie meine Beamtenpension gewesen wäre?

Nein, die Rente aus der Nachversicherung ist oft deutlich niedriger als die erwartete Beamtenpension, teilweise um bis zu fünfzig Prozent.

Gibt es in Bayern eine Alternative zur Nachversicherung wie das Altersgeld?

Nein, für bayerische Landesbeamte gibt es keine allgemeine Altersgeldregelung. Die Nachversicherung ist der Regelfall. Nur unter sehr speziellen Bedingungen (Wechsel in EU-Dienst) gibt es eine ergänzende Abfindung.

An wen kann ich mich für eine Beratung zur Nachversicherung wenden?

Für eine erste Auskunft ist das Landesamt für Finanzen in Bayern zuständig. Für eine unabhängige Beratung zu Ihrer gesamten Versorgungssituation und individuellen Lösungen können Sie sich an spezialisierte Versicherungsberater wie nextsure wenden.

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