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Krankenversicherung bei Minijob: Ihr Wegweiser für 2025 zur optimalen Absicherung
Ein Minijob bietet Flexibilität, doch wie steht es um Ihre Krankenversicherung? Viele Minijobber sind unsicher über ihre Rechte und Pflichten. Dieser Artikel klärt auf und zeigt Ihnen, wie Sie Versorgungslücken schließen.
Das Thema kurz und kompakt
Ein Minijob allein begründet keinen eigenen Krankenversicherungsschutz für den Arbeitnehmer, obwohl der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zahlt; eine anderweitige Absicherung ist Pflicht.
Die häufigsten Wege zur Krankenversicherung für Minijobber sind die Familienversicherung (bis 556 Euro Minijob-Einkommen), die Versicherung über einen Hauptberuf oder eine freiwillige Versicherung.
Bei mehreren Minijobs ohne Hauptbeschäftigung werden die Einkünfte addiert; übersteigt die Summe 556 Euro monatlich, entsteht volle Sozialversicherungspflicht.
Minijob und Krankenversicherung: Die Grundlagen verstehen
Ein Minijob, oft auch als geringfügige Beschäftigung bezeichnet, ist durch eine Verdienstgrenze von aktuell 556 Euro pro Monat (Stand 2025) definiert. Viele fragen sich: Bin ich bei einem Minijob automatisch krankenversichert? Die Antwort ist nicht ganz einfach. Zwar führen Arbeitgeber für Minijobber pauschale Beiträge zur Krankenversicherung ab, typischerweise dreizehn Prozent des Entgelts bei gewerblichen Minijobs. Dieser Pauschalbeitrag des Arbeitgebers begründet jedoch keinen eigenen Krankenversicherungsschutz für den Minijobber. In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, daher müssen Minijobber anderweitig versichert sein. Die gute Nachricht: Es gibt verschiedene Wege, diesen Schutz sicherzustellen, ohne dass der Minijob selbst zu einer Versicherungspflicht führt. Die Kenntnis dieser Regelungen ist entscheidend, um Versorgungslücken zu vermeiden. Im Folgenden gehen wir auf die verschiedenen Szenarien ein.
Quick Facts: Das Wichtigste zur Krankenversicherung im Minijob auf einen Blick
Um Ihnen einen schnellen Überblick zu verschaffen, hier die Kernfakten zur Krankenversicherung bei Ausübung eines Minijobs:
Keine automatische Versicherung: Ein Minijob allein macht Sie nicht krankenversicherungspflichtig.
Pauschalbeitrag Arbeitgeber: Ihr Arbeitgeber zahlt einen Pauschalbeitrag (z.B. dreizehn Prozent) zur gesetzlichen Krankenversicherung, dieser sichert Sie aber nicht direkt ab.
Versicherungspflicht besteht: Sie müssen anderweitig krankenversichert sein (z.B. freiwillige Krankenversicherung, Familienversicherung, Hauptjob).
Verdienstgrenze beachten: Die Minijob-Grenze liegt bei 556 Euro monatlich (Stand 2025).
Mehrere Minijobs: Ohne Hauptjob werden Einkünfte aus mehreren Minijobs addiert; über 556 Euro entsteht Versicherungspflicht.
Minijob neben Hauptberuf: Ein Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt in der Regel versicherungsfrei.
Kein Krankengeldanspruch: Aus einem Minijob allein entsteht in der Regel kein Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse.
Diese Punkte bilden die Basis für das Verständnis Ihrer Situation als Minijobber. Nun betrachten wir die praktischen Auswirkungen und Lösungswege genauer.
Praxis-Szenarien: So sind Minijobber typischerweise krankenversichert
Die Art Ihres Krankenversicherungsschutzes als Minijobber hängt stark von Ihrer persönlichen Lebens- und Arbeitssituation ab. Hier sind die häufigsten Konstellationen und was sie für Sie bedeuten:
Familienversicherung als kostenfreie Option
Viele Minijobber sind über die Familienversicherung eines Ehepartners, Lebenspartners oder Elternteils beitragsfrei mitversichert. Voraussetzung ist, dass Ihr monatliches Gesamteinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt – für Einkünfte aus einem Minijob liegt diese bei 556 Euro (Stand 2025). Für andere Einkunftsarten kann eine niedrigere Grenze von 535 Euro gelten. Überschreiten Sie diese Grenzen, endet die Möglichkeit der Familienversicherung. Es ist wichtig, auch Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld im Blick zu behalten, da diese zum Einkommen zählen. Die Krankenversicherung für Rentner bietet ebenfalls spezielle Regelungen.
Versicherung über eine Hauptbeschäftigung
Wenn Sie den Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausüben, sind Sie bereits über diesen Hauptjob krankenversichert. Der Minijob bleibt dann in der Regel sozialversicherungsfrei, solange es sich um den ersten Nebenjob dieser Art handelt und die Verdienstgrenze von 556 Euro nicht überschritten wird. In diesem Fall führt Ihr Hauptarbeitgeber die Beiträge zur Krankenversicherung ab, und aus dem Minijob entstehen Ihnen keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge.
Studentische Krankenversicherung nutzen
Studierende sind oft bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern familienversichert. Danach oder wenn die Voraussetzungen für die Familienversicherung nicht mehr gegeben sind, müssen sie sich in der studentischen Krankenversicherung (KVdS) selbst versichern. Ein Minijob bis 556 Euro beeinflusst den Status in der KVdS in der Regel nicht negativ, und es fallen keine zusätzlichen Beiträge aus dem Minijob an. Beachten Sie die spezifischen Einkommensgrenzen für Studierende, um den günstigen KVdS-Status nicht zu gefährden. Mehr Informationen zur Krankenversicherung für Studenten finden Sie in unserem Blog.
Freiwillige gesetzliche oder private Krankenversicherung
Können Sie keine der oben genannten Optionen nutzen, müssen Sie sich selbst um Ihren Krankenversicherungsschutz kümmern. Dies geschieht durch eine freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse oder durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung richten sich nach Ihrem gesamten Einkommen. Der Pauschalbeitrag des Minijob-Arbeitgebers wird hierbei nicht angerechnet; Sie tragen also den vollen Beitragssatz selbst. Diese verschiedenen Wege zeigen, wie wichtig eine individuelle Prüfung ist.
Experten-Tiefe: Rechtliche Grundlagen und Sonderfälle im Detail
Für ein tiefergehendes Verständnis der Krankenversicherung bei Minijobs sind einige rechtliche Aspekte und Sonderfälle relevant. Die zentrale gesetzliche Grundlage für Minijobs findet sich im Vierten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV). Die allgemeine Krankenversicherungspflicht ist in § 193 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verankert.
Mehrere Minijobs und die 556-Euro-Grenze
Wenn Sie keinen sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf ausüben, aber mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern haben, werden die Entgelte aus diesen Minijobs zusammengerechnet. Übersteigt das Gesamteinkommen die Grenze von 556 Euro monatlich, werden alle Beschäftigungen sozialversicherungspflichtig – also auch krankenversicherungspflichtig. Es ist entscheidend, den Überblick über die summierten Einkünfte zu behalten, um unerwartete Nachforderungen zu vermeiden. Haben Sie hingegen einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob, ist nur ein weiterer Minijob versicherungsfrei. Jeder zusätzliche Minijob wird dann mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist versicherungspflichtig. Informationen zur Obergrenze der gesetzlichen Krankenversicherung sind hierbei auch relevant.
Kurzfristige Minijobs: Eine Ausnahme
Eine Sonderform stellen kurzfristige Minijobs dar. Hier ist nicht die Höhe des Verdienstes, sondern die Dauer der Beschäftigung ausschlaggebend. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn sie von vornherein auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist. Bei einer solchen kurzfristigen Beschäftigung fallen keine Pauschalbeiträge des Arbeitgebers zur Krankenversicherung an, und der Minijobber ist darüber auch nicht krankenversichert. Der anderweitige Krankenversicherungsschutz muss also auch hier sichergestellt sein.
Unser Experten-Tipp: Beitragsfalle Midijob
Verdienen Sie regelmäßig knapp über der Minijob-Grenze von 556 Euro, beispielsweise 600 Euro, fallen Sie in den sogenannten Übergangsbereich (früher Gleitzone), auch Midijob genannt. Dieser Bereich geht bis zu einem monatlichen Einkommen von 2.000 Euro. Im Midijob sind Sie voll sozialversicherungspflichtig, zahlen aber reduzierte Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. Der Arbeitgeberanteil steigt hingegen. Obwohl dies zunächst entlastend klingt, kann es in bestimmten Konstellationen finanziell ungünstiger sein als ein Minijob knapp unter der Grenze, insbesondere wenn der Nettolohnzuwachs durch die Abzüge stark gemindert wird. Eine genaue Berechnung lohnt sich hier. Die Leistungen der Krankenversicherung bleiben davon unberührt.
Die Komplexität dieser Regelungen unterstreicht die Notwendigkeit, die eigene Situation genau zu analysieren.
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Die Regelungen zur Krankenversicherung bei Minijob können komplex sein. Als digitales Versicherungsportal ist es unsere Mission bei nextsure, Ihnen maßgeschneiderte und leicht verständliche Versicherungslösungen anzubieten. Wir verstehen, dass gerade in Nischenbereichen wie der Absicherung von Minijobbern individueller Rat gefragt ist. Mit unserer Expertise im Versicherungsrecht und unserem Fokus auf digitale Prozesse unterstützen wir Sie dabei, den für Ihre Situation passenden Krankenversicherungsschutz zu finden und zu optimieren. Auch wenn es um Themen wie Krankenversicherungspflicht bei privater Rente geht, stehen wir Ihnen zur Seite.
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Weitere nützliche Links
Die Minijob-Zentrale bietet umfassende Informationen zu den Versicherungen im Minijob-Bereich.
Im Magazin der Minijob-Zentrale finden Sie einen detaillierten Artikel zur Krankenversicherung und Minijobs.
Die Knappschaft stellt spezifische Informationen zur Krankenversicherung für Minijobber bereit.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert über die Regelungen zu Minijobs.
Häufig gestellte Fragen zu Minijobs werden von der Deutschen Rentenversicherung beantwortet.
Die Deutsche Rentenversicherung stellt Richtlinien zur geringfügigen Beschäftigung in einem PDF-Dokument zur Verfügung.
Das Statistische Bundesamt (Destatis) bietet Informationen zu Zweitjobs im Kontext des Arbeitsmarktes.
Eine Definition von "geringfügig Beschäftigte" finden Sie im Glossar des Statistischen Bundesamtes (Destatis).
Aktuelle Minijob-Statistiken werden von der Minijob-Zentrale bereitgestellt.
FAQ
Muss ich mich als Minijobber selbst krankenversichern?
Ja, wenn Sie nicht anderweitig (z.B. über Familienversicherung oder Hauptjob) versichert sind, müssen Sie sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern (freiwillig gesetzlich oder privat), da in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht besteht.
Welche Verdienstgrenze gilt für Minijobs in Bezug auf die Krankenversicherung?
Die allgemeine Verdienstgrenze für einen Minijob liegt bei 556 Euro pro Monat (Stand 2025). Bis zu dieser Grenze fallen für den Arbeitnehmer in der Regel keine eigenen Beiträge zur Krankenversicherung an, der Arbeitgeber zahlt jedoch Pauschalbeiträge.
Was ist der Unterschied zwischen einem Minijob und einem Midijob bezüglich der Krankenversicherung?
Im Minijob (bis 556 Euro) sind Sie als Arbeitnehmer nicht über den Job krankenversichert und zahlen keine eigenen Beiträge (außer ggf. Rentenversicherung). Im Midijob (556,01 Euro bis 2.000 Euro) sind Sie voll sozialversicherungs- und damit krankenversicherungspflichtig, zahlen aber reduzierte Arbeitnehmerbeiträge.
Kann ich einen Minijob haben, wenn ich Bürgergeld empfange und wie bin ich dann krankenversichert?
Ja, Sie können einen Minijob ausüben. Solange Sie Bürgergeld beziehen, bleiben Sie in der Regel über das Jobcenter krankenversichert. Das Einkommen aus dem Minijob wird jedoch auf das Bürgergeld angerechnet. [2]
Habe ich als Minijobber Anspruch auf Krankengeld?
Nein, da Minijobber in der Regel keine eigenen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, besteht aus dem Minijob allein kein Anspruch auf Krankengeld nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.
Ändert sich etwas an meiner Krankenversicherung, wenn ich als Rentner einen Minijob annehme?
Rentner, die in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, bleiben dies auch bei Ausübung eines Minijobs bis 556 Euro. Es fallen keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge aus dem Minijob an. [2,2]