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Kennzeichen Versicherung ermitteln: Ihr Wegweiser zur schnellen Schadensregulierung

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Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bietet detaillierte Statistiken zum Fahrzeugbestand in Deutschland, die für Analysen und Planungen relevant sind.

Auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) finden Sie aktuelle Pressemitteilungen zum Fahrzeugbestand, die Einblicke in die neuesten Entwicklungen geben.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) stellt über sein Statistikportal interaktiven Zugriff auf Fahrzeugdaten und umfassende Statistiken bereit.

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Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

26.05.2025

4

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ein Unfall ist passiert, das Kennzeichen des Unfallgegners haben Sie – doch wie finden Sie nun dessen Versicherung heraus? Dieser Artikel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die notwendigen Informationen erhalten und was dabei zu beachten ist. So kommen Sie schneller zu Ihrem Recht und Ihrer Entschädigung.

Das Thema kurz und kompakt

Der Zentralruf der Autoversicherer (0800 250 260 0) ermittelt kostenlos die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung anhand des Kennzeichens, des Unfalltages und des Unfalllandes.

Für die Anfrage beim Zentralruf benötigen Sie das Kennzeichen des Unfallgegners, das Schadendatum und das Unfallland; bei Auslandsschäden auch das Herkunftsland des gegnerischen Fahrzeugs.

Die Auskunft des Zentralrufs beinhaltet Namen und Kontaktdaten der gegnerischen Versicherung; der Anruf ersetzt nicht die eigentliche Schadenmeldung.

Schnelle Fakten: Versicherung über Kennzeichen finden

Der Zentralruf der Autoversicherer ist Ihre erste Anlaufstelle nach einem Unfall. Er hilft bei der Ermittlung der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung anhand des Kennzeichens. Jährlich bearbeitet der Zentralruf rund 1,3 Millionen Anfragen zu Unfällen. Die Auskunft ist für Unfallgeschädigte in der Regel kostenfrei. Sie benötigen nur drei Kerninformationen für eine erfolgreiche Anfrage. Dieser Service steht Ihnen an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Die Kenntnis dieser Fakten beschleunigt den Prozess der Schadensregulierung erheblich. Als nächstes betrachten wir den genauen Ablauf in der Praxis.

Praxisleitfaden: Versicherung des Unfallgegners ermitteln

Um die gegnerische Versicherung zu ermitteln, kontaktieren Sie den Zentralruf der Autoversicherer. Dies ist telefonisch unter 0800 250 260 0 (kostenfrei aus Deutschland) oder online möglich. Halten Sie dafür mindestens drei wichtige Informationen bereit: das Kennzeichen des Unfallgegners, das Unfalldatum und das Unfallland. Bei Unfällen im Ausland wird zusätzlich das Herkunftsland des gegnerischen Fahrzeugs benötigt. Die telefonische Auskunft erfolgt oft binnen weniger Minuten. Online-Anfragen oder Fälle mit Auslandsbezug können bis zu 24 Stunden dauern. Wichtig ist, dass nur Unfallbeteiligte oder deren Vertreter ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben. Ein Anruf beim Zentralruf ersetzt nicht die eigentliche Schadenmeldung bei der Versicherung. Er dient lediglich der Identifizierung des zuständigen Versicherers. Sollte der Unfallgegner keine Daten preisgeben, kann die Polizei hinzugezogen werden. Diese unterstützt bei der Feststellung der Personalien. Die so erhaltenen Informationen ermöglichen dann die Anfrage beim Zentralruf. Die Kenntnis dieser Schritte ist entscheidend, um nach einem Unfall handlungsfähig zu bleiben. Nun zu den Details, welche Daten Sie genau erhalten und was bei Fahrerflucht zu tun ist.

Auskunft erhalten: Diese Daten liefert der Zentralruf

Nach erfolgreicher Anfrage beim Zentralruf erhalten Sie konkrete Informationen. Dazu zählen der Name und die Kontaktdaten der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei Auslandsschäden wird auch der zuständige Schadenregulierungsbeauftragte in Deutschland benannt. Diese Auskunft ermöglicht es Ihnen, Ihre Ansprüche direkt bei der richtigen Stelle geltend zu machen. Der Zentralruf übermittelt Ihre Anfrage an die ermittelte Versicherung, die sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen sollte. Beachten Sie, dass der Zentralruf selbst keine Schadensregulierung vornimmt. Er fungiert als Vermittler mit einer Erfolgsquote von über 95 Prozent bei der schnellen Auskunftserteilung. Folgende Daten sind für eine vollständige Bearbeitung oft hilfreich, aber nicht immer zwingend initial erforderlich:

  • Ihr eigenes amtliches Kennzeichen

  • Name und Anschrift des Fahrers und Halters des gegnerischen Fahrzeugs (falls bekannt)

  • Kurze Beschreibung des Unfallhergangs

  • Genaue Unfallzeit

Diese zusätzlichen Angaben können die Bearbeitung durch die Versicherung beschleunigen. Als nächstes beleuchten wir die spezifische Situation der Fahrerflucht.


Sonderfall Fahrerflucht: Versicherung trotzdem ermitteln?

Auch bei Fahrerflucht ist es möglich, die Versicherung zu ermitteln, sofern Sie das Kennzeichen notieren konnten. Melden Sie den Vorfall unverzüglich der Polizei; dies ist ein wichtiger erster Schritt. Mit dem Kennzeichen können Sie dann wie gewohnt eine Anfrage beim Zentralruf der Autoversicherer stellen. Die Polizei wird parallel dazu versuchen, den flüchtigen Fahrer zu ermitteln. Die Erfolgsquote bei der Ermittlung des Halters über das Kennzeichen ist sehr hoch. In Deutschland werden jährlich tausende Fälle von Fahrerflucht polizeilich bearbeitet. Sollte der Fahrer nicht ermittelt werden können oder das Fahrzeug nicht versichert sein, springt unter Umständen die Verkehrsopferhilfe ein. Dokumentieren Sie den Schaden und mögliche Zeugenaussagen immer sorgfältig. Dies ist besonders bei Fahrerflucht für die eigene Vollkaskoversicherung oder die Verkehrsopferhilfe relevant. Die rechtlichen Grundlagen und Expertentipps vertiefen wir im nächsten Abschnitt.

Handlungsempfehlungen und Ihr nächster Schritt

Nach einem Unfall ist schnelles und korrektes Handeln entscheidend. Hier sind Ihre wichtigsten Schritte, um die gegnerische Versicherung zu ermitteln:

  1. Sichern Sie die Unfallstelle und leisten Sie bei Bedarf Erste Hilfe. Rufen Sie bei Verletzten immer die 112.

  2. Notieren Sie das Kennzeichen des Unfallgegners, auch bei Fahrerflucht.

  3. Tauschen Sie Daten mit dem Unfallgegner aus, falls möglich.

  4. Kontaktieren Sie den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 oder online.

  5. Halten Sie Kennzeichen, Unfalldatum und -land bereit.

  6. Melden Sie den Schaden nach Erhalt der Auskunft der gegnerischen Versicherung.

  7. Dokumentieren Sie alles sorgfältig (Fotos, Notizen, Unfallbericht).

Unser Experten-Tipp: Nutzen Sie den Europäischen Unfallbericht, um alle relevanten Fakten strukturiert zu erfassen. Dies erleichtert die spätere Abwicklung mit den Versicherungen erheblich. Eine gute Vorbereitung und Kenntnis des Ablaufs kann Ihnen im Ernstfall viel Zeit und Nerven sparen. Sollten Sie Unterstützung bei der Wahl des richtigen Versicherungsschutzes oder bei der Abwicklung eines Schadens benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.


FAQ

Welche Daten benötige ich zwingend für eine Anfrage beim Zentralruf?

Sie benötigen mindestens das Kennzeichen des Unfallgegners, den Schadentag und das Land, in dem der Unfall passiert ist. Bei Unfällen im Ausland ist zusätzlich das Herkunftsland des gegnerischen Fahrzeugs anzugeben.

Ersetzt der Anruf beim Zentralruf die Schadenmeldung bei der Versicherung?

Nein, der Zentralruf ermittelt lediglich die zuständige gegnerische Versicherung. Die eigentliche Schadenmeldung müssen Sie danach selbst bei dieser Versicherung oder über Ihren Vertreter vornehmen.

Was passiert, wenn der Unfallgegner seine Daten nicht preisgibt?

In diesem Fall sollten Sie die Polizei hinzuziehen. Diese kann die Personalien des Unfallgegners feststellen. Mit dem Kennzeichen können Sie sich dann an den Zentralruf wenden.

Hilft der Zentralruf auch bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen?

Ja, der Zentralruf ermittelt auch bei Unfällen mit Fahrzeugen aus der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz die zuständige Versicherung bzw. deren Schadenregulierungsbeauftragten in Deutschland.

Ist die Abfrage beim Zentralruf datenschutzkonform?

Ja, die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis gesetzlicher Grundlagen (z.B. § 8a PflVG) und unter Beachtung der DSGVO. Nur berechtigte Personen (Unfallbeteiligte) erhalten Auskunft für den Zweck der Schadensregulierung.

Was ist der "Europäische Unfallbericht" und warum ist er nützlich?

Der Europäische Unfallbericht ist ein standardisiertes Formular, das hilft, Unfalldaten zweisprachig und strukturiert aufzunehmen. Er erleichtert die Schadenabwicklung, besonders bei Unfällen mit ausländischen Beteiligten, da er in identischem Aufbau in vielen Sprachen existiert.

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