Hörgeräteversicherung optimieren: Kostenfallen vermeiden und Schutz maximieren
30.04.2025
Katrin Straub
Geschäftsführerin bei nextsure
Moderne Hörgeräte sind eine Investition in Ihre Lebensqualität, doch was passiert bei Verlust oder teuren Reparaturen? Eine Hörgeräteversicherung kann finanzielle Sicherheit bieten, aber ist sie immer die beste Lösung für jeden?
Das Thema kurz und kompakt
Die GKV übernimmt Festbeträge für Hörgeräte alle sechs Jahre; Mehrkosten für höherwertige Modelle tragen Versicherte selbst.
Hörgeräteversicherungen decken oft Schäden durch Bedienfehler, Feuchtigkeit, Verlust oder Diebstahl ab, jedoch meist nicht Verschleiß.
Die Kosten für eine Hörgeräteversicherung variieren stark (ca. 50-250 Euro/Jahr) und sollten gegen das individuelle Risiko und mögliche Selbstbehalte abgewogen werden.
Leistungen der GKV für Hörgeräte verstehen
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland beteiligt sich an den Kosten für Hörgeräte, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. In der Regel übernehmen die Kassen einen Festbetrag von etwa 685 Euro bis 741 Euro pro Hörgerät. Für individuell gefertigte Ohrpassstücke (Otoplastiken) gibt es zusätzlich eine Pauschale von circa 33,50 Euro. Diese Beträge sind für die Basisversorgung gedacht und decken die Kosten für ein sogenanntes Kassengerät ab. Die GKV zahlt normalerweise alle sechs Jahre für neue Hörgeräte.
Zusätzlich zu den Anschaffungskosten ist eine Reparaturpauschale von ungefähr 125 Euro für einen Zeitraum von sechs Jahren enthalten. Diese Pauschale deckt Wartung, Anpassung und kleinere Reparaturen ab. Entscheiden Sie sich für ein technisch höherwertiges oder optisch ansprechenderes Modell, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Viele unterschätzen, dass diese Mehrkosten schnell einige hundert bis über tausend Euro betragen können. Eine Krankenzusatzversicherung kann hier unter Umständen greifen. Die genauen Leistungen und Zuschüsse sollten Sie stets direkt mit Ihrer Krankenkasse klären, bevor Sie eine Kaufentscheidung treffen.
Hörgeräteversicherung: Was wird abgedeckt?
Eine private Hörgeräteversicherung springt oft dort ein, wo die Leistungen der GKV enden oder spezielle Risiken nicht abgedeckt sind. Typischerweise umfasst der Schutz einer Hörgeräteversicherung die Kostenübernahme bei Beschädigung durch Bedienungsfehler oder unsachgemäße Handhabung. Auch Schäden durch Feuchtigkeit oder Nässe sind häufig abgedeckt, was bei den kleinen, empfindlichen Geräten ein wichtiger Punkt ist. Ein weiterer Kernbereich ist der Schutz bei Verlust, Diebstahl oder Raub Ihrer Hörgeräte.
Die Versicherung kann auch Kosten für Zubehör wie Schläuche oder Otoplastiken übernehmen, falls diese beschädigt werden oder verloren gehen. Wichtig ist zu wissen, dass normaler Verschleiß oder Herstellungsfehler meist nicht von der Hörgeräteversicherung gedeckt sind. Für Herstellungsfehler greift in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers. Viele Policen sind als Zusatzversicherungen konzipiert, die auch Leistungen für Sehhilfen beinhalten können, wie es bei einigen Brillenversicherungen der Fall ist. Die genauen Bedingungen variieren stark, daher ist ein detaillierter Blick in die Vertragsunterlagen unerlässlich.
Kosten und Nutzen einer Hörgeräteversicherung abwägen
Die Prämien für eine Hörgeräteversicherung können erheblich variieren. Für ein Hörgerät mit einem Kaufpreis von 1.500 Euro können die Kosten für eine Laufzeit von fünf Jahren zwischen knapp 70 Euro und bis zu 550 Euro liegen. Jährliche Prämien bewegen sich oft zwischen 50 und 250 Euro. Diese Kosten hängen vom Wert des Hörgeräts, dem Leistungsumfang der Versicherung und der Höhe einer eventuellen Selbstbeteiligung ab. Viele Versicherungen sehen eine Selbstbeteiligung im Schadensfall vor, beispielsweise 30 Euro bei Reparaturen oder vierzig Prozent des Wertes bei Verlust.
Ob sich eine Hörgeräteversicherung lohnt, hängt von mehreren Faktoren ab. Besonders bei teuren Hörgeräten, bei denen der Eigenanteil nach GKV-Zuschuss hoch ist, kann eine Absicherung sinnvoll sein. Auch ein aktiver Lebensstil, der das Risiko von Beschädigung oder Verlust erhöht, spricht für eine Versicherung. Der Bund der Versicherten merkt jedoch an, dass Versicherungen oft nur den Zeitwert ersetzen und erst leisten, nachdem andere mögliche Ansprüche (z.B. gegenüber Hausrat- oder Haftpflichtversicherung) geltend gemacht wurden. In manchen Fällen kann das Ansparen von Rücklagen eine Alternative sein. Eine sorgfältige Prüfung des Kostenvoranschlags und der individuellen Risikosituation ist daher entscheidend.
Praxis-Teil: Den richtigen Tarif auswählen
Bei der Auswahl einer Hörgeräteversicherung sollten Sie verschiedene Aspekte berücksichtigen, um den passenden Schutz zu finden. Achten Sie genau auf die Versicherungsbedingungen, insbesondere auf Ausschlüsse und Leistungsgrenzen. Ein wichtiger Punkt ist, ob der Neuwert oder der Zeitwert des Geräts im Schadensfall erstattet wird; eine Neuwertentschädigung ist in der Regel vorteilhafter. Klären Sie auch die Höhe der Selbstbeteiligung für verschiedene Schadensfälle wie Reparatur oder Verlust. Die Laufzeit der Versicherung sollte idealerweise den Zeitraum bis zur nächsten voraussichtlichen Neuversorgung durch die GKV, also etwa sechs Jahre, abdecken.
Folgende Punkte helfen Ihnen bei der Auswahl:
Prüfen Sie den Deckungsumfang: Sind Verlust, Diebstahl, Bedienungsfehler und Feuchtigkeitsschäden abgedeckt?
Informieren Sie sich über die Erstattungshöhe: Neuwert oder Zeitwert? Gibt es jährliche Wertminderungen?
Klären Sie die Selbstbeteiligung: Wie hoch ist sie bei Reparatur und wie hoch bei Verlust?
Achten Sie auf die Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen: Ist eine jährliche Kündigung möglich?
Prüfen Sie, ob der Vertrag direkt mit der Versicherungsgesellschaft oder über den Akustiker läuft. Ein direkter Vertrag bietet mehr Sicherheit bei Umzug oder Geschäftsaufgabe des Akustikers.
Vergleichen Sie die Prämien verschiedener Anbieter für einen ähnlichen Leistungsumfang.
Unser Experten-Tipp: Fragen Sie nach, ob auch Schäden durch Schweiß oder durch Haustiere mit versichert sind, da dies oft zu Problemen führen kann. Eine umfassende Gesundheits- und Pflegeabsicherung kann weitere Bausteine enthalten.
Alternativen und Ergänzungen zur Hörgeräteversicherung
Nicht für jeden ist eine spezielle Hörgeräteversicherung die optimale Lösung. Eine Alternative, wie vom Bund der Versicherten vorgeschlagen, ist das Bilden einer finanziellen Rücklage. Wenn Sie beispielsweise alle sechs Jahre mit Kosten von 1.000 Euro für Zuzahlungen oder Reparaturen rechnen, könnten Sie monatlich etwa 14 Euro zurücklegen. Dies erfordert Disziplin, bietet aber Flexibilität. Prüfen Sie auch, ob Ihre bestehende Hausrat- oder private Haftpflichtversicherung unter Umständen bestimmte Schäden abdeckt, obwohl dies selten der Fall ist und Hörgeräte oft explizit ausgeschlossen sind oder nur bei Einbruchdiebstahl leisten.
Eine weitere Überlegung ist eine private Zusatzversicherung, die breiter aufgestellt ist. Manche Tarife für ambulante Zusatzversicherungen umfassen Leistungen für Sehhilfen, Hörhilfen und Vorsorgeuntersuchungen. Solche Kombi-Pakete können attraktiv sein, wenn Sie auch in anderen Bereichen Bedarf sehen. Achten Sie jedoch darauf, ob bei bereits bestehender Schwerhörigkeit noch Versicherungsschutz für Hörgeräte gewährt wird, da manche Tarife dies ausschließen oder Gesundheitsprüfungen vorsehen. Vergleichen Sie stets den Gesamtbeitrag mit den potenziellen Leistungen für alle abgedeckten Bereiche. Die Entscheidung für oder gegen eine Hörgeräteversicherung sollte immer auf einer individuellen Risiko- und Kosten-Nutzen-Analyse basieren.
Fazit: Individuelle Entscheidung für optimalen Schutz
Die Entscheidung für eine Hörgeräteversicherung ist sehr persönlich und hängt von vielen Faktoren ab. Die GKV übernimmt einen Grundbetrag für Hörhilfen, der oft nur für Basismodelle ausreicht und alle sechs Jahre eine Neuversorgung vorsieht. Für teurere Geräte, die einen erheblichen Eigenanteil erfordern, oder bei einem erhöhten Risiko für Beschädigung oder Verlust durch einen aktiven Lebensstil, kann eine Hörgeräteversicherung sinnvoll sein. Die Kosten hierfür variieren stark, oft zwischen 50 und 250 Euro jährlich.
Wägen Sie die Prämien gegen die potenziellen Kosten für Reparatur oder Ersatz ab und berücksichtigen Sie Selbstbehalte und Leistungsausschlüsse. Lesen Sie das Kleingedruckte sorgfältig durch, bevor Sie einen Vertrag abschließen. Alternativen wie das Ansparen von Rücklagen oder umfassendere private Zusatzversicherungen können ebenfalls in Betracht gezogen werden. Eine Hörgeräteversicherung ist nicht pauschal gut oder schlecht, sondern muss zu Ihrer individuellen Situation passen. Nehmen Sie sich Zeit für den Vergleich und die Entscheidung.
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Weitere nützliche Links
Wikipedia bietet eine umfassende Übersicht über Hörgeräte.
GKV-Spitzenverband stellt ein PDF-Dokument mit den Festbeträgen für Hörhilfen bereit.
Statista liefert Daten zu den erwarteten Kosten für Hörgeräte in Deutschland.
Statista bietet Statistiken zur Versorgung von Hörgeminderten und Hörgeräten in Deutschland.
Techniker Krankenkasse (TK) informiert über die Kostenübernahme für Hörhilfen bei Erwachsenen und Kindern.
FAQ
Lohnt sich eine Hörgeräteversicherung für mich?
Das hängt von Ihrem individuellen Bedarf ab. Bei teuren Hörgeräten mit hohem Eigenanteil oder einem aktiven Lebensstil mit höherem Verlustrisiko kann sie sinnvoll sein. Vergleichen Sie Kosten, Leistungen und Selbstbehalte.
Was kostet eine Hörgeräteversicherung ungefähr?
Die jährlichen Prämien liegen oft zwischen 50 und 250 Euro, können aber je nach Gerätewert und Leistungsumfang stark variieren.
Deckt die Hörgeräteversicherung auch Reparaturen ab?
Ja, Reparaturen aufgrund von z.B. Bedienfehlern oder Feuchtigkeitsschäden sind oft abgedeckt. Die GKV leistet hierfür eine Pauschale, die aber schnell aufgebraucht sein kann.
Was ist der Unterschied zwischen Neuwert- und Zeitwerterstattung?
Neuwert bedeutet, dass die Kosten für ein gleichwertiges neues Gerät erstattet werden. Zeitwert berücksichtigt eine Wertminderung durch Alter und Nutzung des Geräts, sodass die Erstattung geringer ausfällt.
Sind meine Hörgeräte in der Hausratversicherung mitversichert?
In der Regel nicht oder nur sehr eingeschränkt (z.B. bei Einbruchdiebstahl aus der Wohnung). Spezielle Hörgeräteversicherungen bieten einen umfassenderen Schutz.
Was passiert, wenn ich mein Hörgerät verliere?
Ohne Versicherung tragen Sie die Kosten für ein neues Gerät meist selbst, da die GKV in der Regel nicht vor Ablauf von sechs Jahren erneut leistet. Eine Hörgeräteversicherung kann hier greifen, oft mit einer Selbstbeteiligung.








