Haftpflicht & Recht

Familien-Rechtsschutzversicherung

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Haftpflicht über Eltern: Wann Kinder mitversichert sind und wann eine eigene Police nötig wird

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Wikipedia bietet eine umfassende Übersicht über die Haftpflichtversicherung.

Das Bundesministerium der Justiz stellt den genauen Wortlaut des § 832 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zur Haftung des Aufsichtspflichtigen bereit.

Finanztip bietet einen detaillierten Artikel zur Haftpflichtversicherung für Kinder.

Das Handelsblatt beleuchtet in einem Artikel, wann Kinder in der Familienhaftpflicht mitversichert sind und wann nicht.

Minutes

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

18.05.2025

4

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Sind Ihre Kinder noch über Ihre Haftpflichtversicherung abgedeckt? Viele Eltern sind unsicher, wie lange der Schutz der Familienhaftpflicht für den Nachwuchs wirklich greift und wann der Zeitpunkt für eine eigene Police gekommen ist. Dieser Artikel klärt die wichtigsten Fragen und zeigt auf, worauf Sie achten müssen, um kostspielige Versicherungslücken zu vermeiden.

Das Thema kurz und kompakt

Kinder sind in der Regel bis zum Ende ihrer ersten Berufsausbildung oder ihres Erststudiums über die elterliche Haftpflicht mitversichert, oft maximal bis zum 25. Lebensjahr.

Eine Heirat des Kindes oder der Eintritt ins feste Berufsleben beendet die Mitversicherung bei den Eltern.

Deliktunfähige Kinder (unter sieben Jahren, im Straßenverkehr unter zehn Jahren) haften nicht, es sei denn, die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht verletzt; gute Policen decken solche Schäden dennoch ab.

Sofortüberblick: Kernfakten zur Haftpflicht über Eltern

Die Mitversicherung von Kindern in der elterlichen Haftpflicht ist ein wichtiger Baustein der Familienabsicherung. Minderjährige Kinder sind in der Regel über die Familienhaftpflicht ihrer Eltern mitversichert. Für volljährige Kinder gelten spezifische Voraussetzungen, oft bis zum Ende der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums. Eine Heirat des Kindes beendet die Mitversicherung in der elterlichen Police fast immer. Die genauen Altersgrenzen und Bedingungen können je nach Versicherungsvertrag variieren, oft liegt eine Grenze bei 25 Jahren. Es ist entscheidend, die Details im eigenen Vertrag genau zu prüfen.

Grundlagen geklärt: Wer ist in der Familienhaftpflicht mitversichert?

Eine Familienhaftpflichtversicherung deckt in der Regel den Versicherungsnehmer, den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner sowie die Kinder ab. Auch unverheiratete Partner, die im selben Haushalt leben, können oft mitversichert werden. Minderjährige Kinder sind grundsätzlich eingeschlossen, solange sie im Haushalt der Eltern leben. Für volljährige Kinder gelten erweiterte Regeln, die oft an den Ausbildungsstatus geknüpft sind. Es ist wichtig zu wissen, wofür man eine Haftpflichtversicherung braucht, um den Umfang des Schutzes zu verstehen. Die genauen Definitionen, wer als mitversichertes Kind gilt, können sich zwischen den Anbietern leicht unterscheiden, daher lohnt ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Dies schafft Klarheit über den Schutzstatus jedes Familienmitglieds.

Altersgrenzen und Ausbildung: Wann endet die Mitversicherung?

Die Mitversicherung volljähriger Kinder in der elterlichen Haftpflicht ist meist an die erste berufliche Ausbildung geknüpft. Das bedeutet, während Schule, Lehre oder dem ersten Studium (Bachelor und oft auch ein direkt anschließender Master) besteht der Schutz in der Regel weiter. Viele Versicherer setzen eine Altersgrenze, beispielsweise 25 oder 27 Jahre, auch wenn die Ausbildung noch andauert. Ein zweites Studium oder eine zweite Ausbildung führen oft zum Erlöschen des Schutzes über die Eltern. Auch der Eintritt ins feste Berufsleben oder ein Referendariat beendet die Mitversicherung. Eine Heirat des Kindes ist ebenfalls ein klarer Trennungsgrund für die Haftpflicht über die Eltern. Es empfiehlt sich, bei Unklarheiten oder besonderen Ausbildungswegen frühzeitig den Versicherer zu kontaktieren. So lassen sich unliebsame Überraschungen im Schadenfall vermeiden.

Folgende Situationen führen typischerweise zum Ende der Mitversicherung:

  • Abschluss der ersten Berufsausbildung oder des Erststudiums und Aufnahme einer Berufstätigkeit.

  • Beginn einer zweiten Ausbildung oder eines Zweitstudiums nach bereits abgeschlossenem Erststudium/ Ausbildung.

  • Heirat des Kindes.

  • Erreichen einer im Vertrag festgelegten Altersgrenze (z.B. 25 Jahre), auch während der Ausbildung.

  • Aufnahme einer dauerhaften, vollbezahlten Berufstätigkeit (nicht nur Nebenjobs).

Diese Punkte verdeutlichen, dass der Übergang fließend sein kann und eine genaue Prüfung der eigenen Police unerlässlich ist.

Sonderfälle im Blick: Was gilt bei Wartezeiten, Auslandsaufenthalten und Freiwilligendiensten?

Nicht jeder Lebenslauf verläuft geradlinig. Was passiert mit dem Versicherungsschutz bei Wartezeiten zwischen Schule und Ausbildung oder Studium? Viele Versicherer decken solche Übergangszeiten, oft bis zu einem Jahr, ab. Auch während eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) oder Bundesfreiwilligendienstes (BFD) bleibt der Schutz durch die elterliche Haftpflicht oft bestehen. Bei Auslandsaufenthalten, wie einem Schüleraustausch oder Work & Travel, ist Vorsicht geboten: Hier muss genau geprüft werden, ob und wie lange der Versicherungsschutz greift; manche Policen decken dies für maximal ein Jahr ab. Unser Experten-Tipp: Klären Sie längere Auslandsaufenthalte oder untypische Ausbildungswege immer direkt mit Ihrem Versicherer ab, um Deckungslücken zu vermeiden. Für Privathaftpflicht für Kinder im Ausland gelten oft spezielle Bedingungen. Die Frage, wie lange Kinder in der Haftpflicht mitversichert sind, hängt stark von diesen Details ab.

Policen-Details optimieren: Worauf bei der Familienhaftpflicht achten?

Bei der Auswahl oder Überprüfung einer Familienhaftpflichtversicherung sollten Sie auf mehrere wichtige Punkte achten. Eine ausreichend hohe Versicherungssumme ist essenziell; Experten empfehlen mindestens zehn Millionen Euro, besser 50 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. [5,2] Achten Sie auf den Einschluss von Schäden durch deliktunfähige Kinder, idealerweise mit einer Deckungssumme von mindestens 50.000 Euro. [4,6] Weitere wichtige Einschlüsse können sein: Schlüsselverlust (privat und beruflich), Forderungsausfalldeckung (wenn Ihnen ein Schaden zugefügt wird und der Verursacher nicht zahlen kann) und Schäden bei Gefälligkeitshandlungen (z.B. Umzugshilfe). [5,4] Unser Experten-Tipp: Prüfen Sie, ob auch Mietsachschäden an beweglichen Sachen (z.B. in Ferienwohnungen) und Internetschäden (z.B. durch Datenübermittlung) abgedeckt sind. [2,2] Ein Vergleich verschiedener Tarife kann sich lohnen, um den besten Schutz für Ihre Familie zu finden. Die Bedingungen für die Mitversicherung von Kindern, insbesondere volljährigen in Ausbildung, sollten klar und verständlich formuliert sein.

Wichtige Leistungserweiterungen können sein:

  • Ausfalldeckung: Zahlt, wenn Ihnen ein Dritter einen Schaden zufügt, dieser aber nicht zahlen kann und keine eigene Haftpflicht hat. [4]

  • Schäden durch deliktunfähige Kinder: Übernimmt Kosten auch ohne gesetzliche Haftung der Eltern. [4]

  • Verlust fremder privater und beruflicher Schlüssel: Kann teure Schließanlagen-Austausche abdecken. [2]

  • Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen: Wichtig, wenn man öfter Dinge von Freunden oder Verwandten nutzt. [6]

  • Internetschäden: Abdeckung für Risiken im digitalen Raum. [2]

  • Weltweiter Auslandsschutz: Sollte für Urlaube und temporäre Aufenthalte gelten. [2]

Diese Liste zeigt, dass der Teufel oft im Detail steckt und eine genaue Prüfung der Vertragsbedingungen notwendig ist.

Eigenständigkeit versichern: Wann ist die erste eigene Haftpflicht fällig?

Spätestens mit dem Eintritt ins Berufsleben nach Abschluss der ersten Ausbildung oder des Erststudiums benötigen junge Erwachsene eine eigene private Haftpflichtversicherung. [3,4] Auch eine Heirat führt unweigerlich zur Notwendigkeit einer eigenen Police, da die Mitversicherung bei den Eltern dann endet. Zieht das volljährige Kind aus dem elterlichen Haushalt aus und hat seine Ausbildung bereits abgeschlossen, ist ebenfalls eine eigene Versicherung erforderlich. [5] Unser Experten-Tipp: Bereits während des Referendariats oder bei Aufnahme einer zweiten Ausbildung ist oft eine eigene Haftpflicht nötig, da dies nicht mehr als Erstausbildung zählt und oft mit eigenem Einkommen verbunden ist. [1,4] Die Kosten für eine eigene Haftpflichtversicherung für junge Erwachsene sind überschaubar, oft schon ab etwa 35 bis 60 Euro pro Jahr zu haben. [4] Es ist ein kleiner Preis für einen wichtigen Schutz vor potenziell ruinösen Schadenersatzforderungen. Die Frage, ab wann eine eigene Haftpflicht sinnvoll ist, lässt sich also klar beantworten. Der Übergang in die eigene Absicherung ist ein wichtiger Schritt.

Ihre individuelle Situation prüfen: Wir helfen Ihnen weiter

Die Regelungen zur Mitversicherung in der Haftpflicht können komplex sein und hängen von vielen individuellen Faktoren ab. Um sicherzustellen, dass Ihre Familie und insbesondere Ihre Kinder optimal abgesichert sind, ist eine genaue Prüfung Ihrer aktuellen Police und der Lebenssituation Ihrer Kinder unerlässlich. Eine Haftpflichtschaden innerhalb der Familie ist zwar meist nicht gedeckt, aber Schäden gegenüber Dritten können schnell teuer werden. Zögern Sie nicht, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um Deckungslücken zu vermeiden und den passenden Schutz zu finden. Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Bis zu welchem Alter sind Kinder in der Familienhaftpflicht mitversichert?

Minderjährige Kinder sind immer mitversichert. Volljährige Kinder in der Regel während der ersten Schul- und Berufsausbildung (z.B. Lehre, Bachelor- und anschließender Masterstudiengang). Viele Versicherer haben eine Höchstaltersgrenze, oft 25 Jahre.

Was zählt als erste Berufsausbildung für die Haftpflichtversicherung?

Als erste Berufsausbildung gelten in der Regel eine Lehre, ein Bachelorstudium und oft auch ein direkt darauf folgendes Masterstudium. Ein zweites Studium oder eine zweite Lehre nach einem bereits abgeschlossenen Bildungsgang zählen meist nicht mehr dazu.

Benötige ich eine eigene Haftpflicht, wenn ich von zu Hause ausziehe?

Der Auszug allein beendet nicht zwangsläufig die Mitversicherung, solange Sie sich noch in der Erstausbildung befinden und die sonstigen Bedingungen (Alter, Familienstand) erfüllt sind. Nach Abschluss der Ausbildung und bei eigener Berufstätigkeit ist jedoch eine eigene Police nötig. [2,5]

Was ist, wenn mein Kind während eines FSJ oder BFD einen Schaden verursacht?

In vielen Fällen besteht der Versicherungsschutz der elterlichen Haftpflicht auch während eines Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) oder Bundesfreiwilligendienstes (BFD) fort. Es ist ratsam, dies im Einzelfall mit dem Versicherer zu klären.

Haften Eltern immer für Schäden, die ihre Kinder verursachen?

Nein. Kinder unter sieben Jahren sind deliktunfähig (im Straßenverkehr unter zehn). Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Viele Haftpflichttarife schließen aber Schäden durch deliktunfähige Kinder freiwillig mit ein.

Was kostet eine eigene Haftpflichtversicherung für junge Erwachsene?

Eine gute private Haftpflichtversicherung für junge Erwachsene ist oft schon für einen Jahresbeitrag zwischen 35 und 70 Euro erhältlich. Die genauen Kosten hängen vom gewählten Tarif und Leistungsumfang ab. [4]

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