Gleitschirmversicherung Tandempilot Bergungskosten Rechtsschutz

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Gleitschirmversicherung für Tandempiloten: Der komplette Leitfaden zu Haftpflicht, Bergungskosten und Rechtsschutz

03.11.2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Ein unvergessliches Erlebnis für den Passagier, ein hohes Risiko für den Piloten. Ein unvorhergesehener Windstoß kann schnell zu einem Unfall mit Bergungskosten von 10.000 Euro und langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen. Dieser Artikel zeigt, wie eine spezialisierte Gleitschirmversicherung für Tandempiloten finanzielle und rechtliche Sicherheit schafft.

Das Thema kurz und kompakt

Eine spezielle Passagier-Haftpflichtversicherung ist für Tandempiloten unerlässlich, da die normale Halter-Haftpflicht Passagierschäden nicht abdeckt und eine verschuldensunabhängige Haftung bis 163.000 Euro gilt.

Bergungskosten ohne medizinische Notwendigkeit (z.B. Baumlandung) werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und können über 8.000 Euro betragen, weshalb eine private Unfallversicherung mit hoher Deckungssumme entscheidend ist.

Ein Piloten-Rechtsschutz sichert Sie gegen hohe Kosten für Anwälte und Gutachter ab, die bei strafrechtlichen Ermittlungen oder Streitigkeiten nach einem Unfall schnell fünfstellige Beträge erreichen können.

Als Tandempilot tragen Sie eine immense Verantwortung. Die Sicherheit Ihres Passagiers steht an erster Stelle, doch selbst bei perfekter Vorbereitung bleiben Restrisiken, die schnell existenzbedrohend werden können. Die gesetzliche Halter-Haftpflichtversicherung allein reicht bei weitem nicht aus. Sie benötigen eine spezielle Passagier-Haftpflicht, eine Deckung für hohe Bergungskosten und einen soliden Rechtsschutz. Dieser Leitfaden erklärt die drei Säulen der Absicherung, untermauert sie mit realen Praxisfällen und gibt Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen, um Ihren Versicherungsschutz lückenlos zu gestalten und sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: das Fliegen.

Haftpflicht: Das Gesetz schützt Ihren Passagier, nicht Ihr Vermögen

Jeder Tandemflug basiert auf einem Luftbeförderungsvertrag, der eine besondere Haftungssituation schafft. Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) sieht eine verschuldensunabhängige Haftung vor, wie ein Urteil des Landgerichts Köln (Az.: 3 O 176/19) verdeutlicht. In diesem Fall wurde ein Passagier bei einer harten Landung verletzt und erhielt 20.000 Euro Schmerzensgeld, obwohl den Piloten kein Fehler traf. Die Haftungsgrenze liegt hier bei rund 163.000 Euro, die Sie ohne spezielle Passagier-Haftpflichtversicherung aus eigener Tasche zahlen müssten. Eine normale Halter-Haftpflichtversicherung, wie sie der Deutsche Gleitschirmverband (DHV) anbietet, deckt nur Schäden Dritter am Boden, nicht die des Passagiers. Die Deckungssumme sollte mindestens 1,5 Millionen Euro betragen, um auch für schwere Personenschäden gewappnet zu sein. Diese spezielle Police ist die erste und wichtigste Säule Ihrer Absicherung.

Bergungskosten: Warum die Krankenkasse bei einer Baumlandung nicht zahlt

Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Rettung. Versicherungen unterscheiden strikt zwischen einer medizinisch notwendigen Rettung und einer Bergung aus unwegsamem Gelände. Landen Sie nach einem Wetterumschwung unverletzt in einem Baum, liegt keine medizinische Notlage vor; die Krankenkasse leistet nicht. Ein Helikoptereinsatz zur Bergung kostet jedoch schnell zwischen 3.000 und 8.000 Euro. Ein durchschnittlicher Einsatz in den Alpen schlägt mit fast 5.000 Euro zu Buche. Die Gleitschirm-Halterhaftpflichtversicherung des DHV enthält zwar eine Komponente für Bergungskosten, diese ist jedoch gestaffelt. Die Tarife bieten folgende Deckungssummen:

  • BASIC: bis zu 2.500 Euro

  • PLUS: bis zu 10.000 Euro

  • PREMIUM: bis zu 20.000 Euro

Diese personenbezogene Leistung gilt nur für Sie als Pilot, nicht für Ihren Passagier. Eine private Unfallversicherung oder eine spezielle Reiseversicherung für Gleitschirmflieger kann diese Lücke schließen und schützt vor sechsstelligen Forderungen.


Rechtsschutz: Der teure Streit nach dem Flug

Nach einem Unfall beginnt oft die juristische Aufarbeitung, die ohne speziellen Schutz teuer werden kann. Eine spezialisierte Piloten-Rechtsschutzversicherung ist die dritte Säule eines umfassenden Schutzes. Sie greift in mehreren Szenarien. Zum einen wehrt sie unberechtigte Schadenersatzansprüche ab (passiver Rechtsschutz), die oft in der Haftpflicht enthalten sind. Zum anderen deckt sie die Kosten für Anwälte, Gerichte und Gutachter, wenn Ihnen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung droht. Allein die Kosten für ein Sachverständigengutachten können schnell 5.000 Euro übersteigen. Auch bei Streitigkeiten um die Verletzung von Luftraumvorschriften oder bei Konflikten mit der Versicherungsgesellschaft über die Leistungspflicht ist ein solcher Schutz entscheidend. Ohne ihn tragen Sie ein Prozesskostenrisiko von mehreren zehntausend Euro.

Experten-Tipps für Ihren lückenlosen Versicherungsschutz

Ein optimaler Versicherungsschutz für Tandempiloten ist mehr als die Summe seiner Teile. Die Policen müssen aufeinander abgestimmt sein, um gefährliche Deckungslücken zu vermeiden. Unser Experten-Tipp: Achten Sie auf die genauen Bedingungen und Ausschlüsse in Ihren Verträgen. Viele Standard-Unfallversicherungen schließen das Risiko des Gleitschirmfliegens explizit aus. Prüfen Sie, ob Ihre Police eine sogenannte "Flugsportklausel" enthält. Eine sorgfältige Analyse Ihrer Situation ist unerlässlich. Hier ist eine Checkliste zur Überprüfung Ihres aktuellen Schutzes:

  1. Passagier-Haftpflicht: Ist die Deckungssumme ausreichend hoch (mindestens 1,5 Millionen Euro)?

  2. Bergungskosten: Deckt Ihre Versicherung auch Einsätze ohne medizinische Notwendigkeit ab und gilt sie weltweit?

  3. Gerätebergung: Werden die Kosten für die Bergung Ihres Schirms übernommen? Im DHV-PREMIUM-Tarif sind hierfür 500 Euro vorgesehen.

  4. Rechtsschutz: Haben Sie einen speziellen Piloten-Rechtsschutz, der Straf- und Verwaltungsrecht abdeckt?

  5. Geltungsbereich: Sind auch Flüge im Ausland vollständig abgedeckt, wie sie oft über eine Reise- und Freizeitversicherung möglich sind?

Eine professionelle Überprüfung Ihrer Policen kann Sie vor dem finanziellen Ruin bewahren. Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.


FAQ

Reicht meine private Haftpflichtversicherung für das Gleitschirmfliegen aus?

Nein, eine private Haftpflichtversicherung schließt Schäden aus dem Betrieb von Luftfahrzeugen grundsätzlich aus. Sie benötigen eine gesetzlich vorgeschriebene Halter-Haftpflichtversicherung für Luftfahrzeuge.

Was ist der Unterschied zwischen Rettungs- und Bergungskosten?

Rettungskosten entstehen bei einer akuten medizinischen Notlage und werden oft von der Krankenkasse übernommen. Bergungskosten fallen an, wenn Sie aus einer Gefahrenlage ohne schwere Verletzung befreit werden (z.B. aus einem Baum). Diese Kosten müssen Sie meist selbst tragen, wenn sie nicht versichert sind.

Wie hoch sollten die Bergungskosten versichert sein?

Da ein Helikoptereinsatz im alpinen Raum schnell 10.000 Euro übersteigen kann, wird eine Deckungssumme von mindestens 20.000 Euro empfohlen, um auch für komplizierte oder grenzüberschreitende Einsätze abgesichert zu sein.

Deckt die Versicherung auch Schäden am eigenen Gleitschirm?

Nein, die Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden Dritter. Schäden am eigenen Gerät sind nicht versichert. Dafür wäre eine separate Kaskoversicherung notwendig, die im Gleitschirmsport jedoch unüblich und sehr teuer ist.

Was passiert, wenn ich ohne gültige Versicherung fliege?

Das Fliegen ohne die gesetzlich vorgeschriebene Halter-Haftpflichtversicherung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 58 LuftVG und kann mit hohen Bußgeldern geahndet werden. Im Schadensfall haften Sie unbegrenzt mit Ihrem gesamten Privatvermögen.

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