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Krankengeld sichern: Was Sie wissen müssen, bevor Sie sich gesund schreiben lassen

17.06.2025

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Länger krank und unsicher wegen des Krankengeldes? Viele fragen sich, was passiert, wenn sie sich gesund schreiben lassen möchten oder müssen. Dieser Artikel erklärt Ihnen die wichtigen Schritte und wie Sie finanzielle Nachteile vermeiden.

Das Thema kurz und kompakt

Krankengeld wird nach sechswöchiger Entgeltfortzahlung für maximal 78 Wochen bei lückenloser Krankschreibung gezahlt.

Eine "Gesundschreibung" beendet die Arbeitsunfähigkeit und damit den Krankengeldanspruch; der MDK kann dies auch gegen ärztlichen Rat feststellen.

Lücken in der Krankschreibung können zum Verlust von Krankengeld führen; nach Aussteuerung ist oft Arbeitslosengeld I möglich.

Krankengeld und Gesundschreibung: Die Grundlagen verstehen

Krankengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung für Arbeitnehmer. Es wird gezahlt, wenn Sie länger als sechs Wochen wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig sind. In den ersten sechs Wochen leistet Ihr Arbeitgeber in der Regel Entgeltfortzahlung. Eine formelle "Gesundschreibung" beendet die Arbeitsunfähigkeit und somit den Krankengeldanspruch. Dieser Übergang erfordert Aufmerksamkeit, um finanzielle Lücken zu vermeiden.

Anspruch und Höhe des Krankengeldes: Was Ihnen zusteht

Anspruch auf Krankengeld haben gesetzlich versicherte Arbeitnehmer und unter bestimmten Voraussetzungen auch Arbeitslosengeld-I-Bezieher. Die Höhe beträgt im Allgemeinen siebzig Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch nicht mehr als neunzig Prozent des Nettoeinkommens. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld können bei der Berechnung für das Regelentgelt berücksichtigt werden. Die maximale Bezugsdauer für dieselbe Krankheit beträgt 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Eine private Krankentagegeldversicherung kann diese Leistung ergänzen.

Die Rolle der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Lücken vermeiden

Eine lückenlose ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist entscheidend für den fortlaufenden Krankengeldanspruch. Die Folgebescheinigung muss spätestens am nächsten Werktag nach Ablauf der vorherigen ausgestellt werden. Schon eine Lücke von einem Tag kann zum Ruhen des Anspruchs führen. Bei einer Unterbrechung von mehr als einem Monat kann der gesamte Anspruch gefährdet sein. Achten Sie daher auf eine sorgfältige Dokumentation Ihrer Krankheitstage. Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) vereinfacht diesen Prozess für Arztpraxen und Krankenkassen seit 2023 erheblich.

Gesundschreibung: Wann endet die Arbeitsunfähigkeit offiziell?

Der Begriff "gesund schreiben lassen" bedeutet im Kern, dass der Arzt keine Arbeitsunfähigkeit mehr feststellt. Dies geschieht oft durch eine Endbescheinigung auf dem Auszahlschein für Krankengeld oder der AU-Bescheinigung. Es gibt keine separate "Gesundschreibung" als Dokument. Stellt der Arzt fest, dass Sie wieder arbeiten können, endet die Krankschreibung und damit der Anspruch auf Krankengeld. Dies kann auch auf Initiative des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) geschehen, der die Arbeitsunfähigkeit prüft. Eine Problematik mit der Leistungszahlung sollte umgehend geklärt werden.

Experten-Tipps: Rechtliche Rahmenbedingungen und Paragraphen

Die zentralen Regelungen zum Krankengeld finden sich im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Der Anspruch auf Krankengeld entsteht laut § 46 SGB V mit dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Die Dauer des Krankengeldes ist in § 48 SGB V auf maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit begrenzt. Die Höhe und Berechnung regelt § 47 SGB V. Unser Experten-Tipp: Bei Unklarheiten oder drohender Aussteuerung des Krankengeldes suchen Sie frühzeitig Beratung. Eine lückenlose Dokumentation aller Arztbesuche und Bescheinigungen ist Ihre beste Absicherung.

Hier sind einige wichtige Aspekte des SGB V bezüglich Krankengeld:

  • § 44 SGB V: Grundsätzlicher Anspruch auf Krankengeld.

  • § 46 SGB V: Entstehung des Anspruchs (ärztliche Feststellung).

  • § 47 SGB V: Höhe und Berechnung (70 Prozent Brutto, max. 90 Prozent Netto).

  • § 48 SGB V: Dauer des Krankengeldes (max. 78 Wochen).

  • § 49 SGB V: Ruhen des Krankengeldanspruchs (z.B. während Entgeltfortzahlung).

  • § 50 SGB V: Ausschluss des Krankengeldes (z.B. bei Altersvollrentenbezug).

Diese Paragraphen bilden die rechtliche Basis für Ihre Ansprüche und Pflichten.

Nach dem Krankengeld: Aussteuerung und Wiedereingliederung

Endet der Krankengeldanspruch nach 78 Wochen, spricht man von Aussteuerung. Dies bedeutet nicht automatisch das Ende des Arbeitsverhältnisses. Oft besteht danach Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach der Nahtlosigkeitsregelung (§ 145 SGB III), wenn weiterhin Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Eine stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) kann eine Option sein, um schrittweise ins Berufsleben zurückzukehren. Während dieser Maßnahme sind Sie weiterhin krankgeschrieben und erhalten in der Regel Krankengeld oder Übergangsgeld. Die Zustimmung des Arbeitgebers ist für das Hamburger Modell erforderlich, es sei denn, es handelt sich um schwerbehinderte Beschäftigte, die unter Umständen einen Anspruch darauf haben. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann hier zusätzliche Sicherheit bieten.

Sonderfall Selbstständige und Krankengeld

Für Selbstständige gelten besondere Regeln beim Krankengeld. Gesetzlich versicherte Selbstständige müssen in der Regel einen Wahltarif bei ihrer Krankenkasse abschließen, um Anspruch auf Krankengeld zu haben. Alternativ können sie eine private Krankentagegeldversicherung für Selbstständige in Betracht ziehen. Die Höhe des Krankengeldes und der Beginn der Zahlung (z.B. ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit) hängen vom gewählten Tarif ab. Eine frühzeitige Absicherung ist für Selbstständige besonders wichtig, da sie keine sechswöchige Entgeltfortzahlung wie Arbeitnehmer erhalten. Die Planung der finanziellen Absicherung im Krankheitsfall sollte daher ein fester Bestandteil der unternehmerischen Vorsorge sein, oft schon ab dem ersten Tag der Selbstständigkeit.

Handlungsempfehlungen für den Ernstfall

Wenn Sie längerfristig erkranken, ist schnelles und korrektes Handeln gefragt. Melden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse. Achten Sie penibel auf die lückenlose Folgebescheinigung Ihrer Arbeitsunfähigkeit, spätestens am Werktag nach Ablauf der vorherigen AU. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, wie Arztberichte und AU-Bescheinigungen, sorgfältig. Bei Zweifeln an der Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit durch die Krankenkasse oder den MDK, legen Sie fristgerecht Widerspruch ein und konsultieren Sie Ihren Arzt. Planen Sie frühzeitig, wie es nach einem eventuellen Auslaufen des Krankengeldes weitergeht, beispielsweise durch Klärung eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld I. Eine sinnvolle Krankentagegeldversicherung kann eine wichtige Ergänzung sein.

Checkliste für den Krankengeldbezug:

  1. Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber melden (oft schon am ersten Tag).

  2. Krankenkasse über die Arbeitsunfähigkeit informieren (spätestens nach drei Tagen).

  3. Lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sicherstellen (Folge-AU am nächsten Werktag).

  4. Auszahlscheine für Krankengeld rechtzeitig bei der Krankenkasse einreichen.

  5. Bei MDK-Prüfung kooperieren, aber eigene Rechte wahren (ggf. Widerspruch).

  6. Bei drohender Aussteuerung (nach ca. 70 Wochen) Kontakt zur Agentur für Arbeit aufnehmen.

  7. Möglichkeiten der stufenweisen Wiedereingliederung prüfen.

  8. Gegebenenfalls private Zusatzversicherungen wie eine Krankentagegeldversicherung ohne Wartezeit prüfen.

Diese Schritte helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu wahren und finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Denken Sie daran: Eine gute Vorbereitung und Kenntnis Ihrer Rechte sind entscheidend, besonders wenn es um das Thema gesund schreiben lassen und Krankengeld geht. Jetzt individuelle Risikoanalyse anfordern: Lassen Sie Ihre Versicherungssituation kostenfrei prüfen und erhalten Sie konkrete Optimierungsvorschläge.

FAQ

Wie wird das Krankengeld berechnet?

Das Krankengeld beträgt in der Regel siebzig Prozent Ihres letzten Bruttoarbeitsentgelts, jedoch nicht mehr als neunzig Prozent Ihres Nettoarbeitsentgelts. Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld können anteilig berücksichtigt werden.

Was ist eine lückenlose Krankschreibung?

Eine lückenlose Krankschreibung bedeutet, dass die Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit spätestens am nächsten Werktag nach dem Ende der vorherigen Bescheinigung ärztlich ausgestellt wird. Dies ist entscheidend für den fortlaufenden Krankengeldbezug.

Kann die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld verweigern?

Ja, die Krankenkasse kann die Zahlung verweigern oder einstellen, z.B. wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen (oft nach MDK-Gutachten), die Krankschreibung Lücken aufweist oder Mitwirkungspflichten verletzt werden.

Was ist das Hamburger Modell?

Das Hamburger Modell ist eine stufenweise Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess nach längerer Krankheit. Sie bleiben währenddessen krankgeschrieben und erhalten weiterhin Krankengeld oder eine ähnliche Leistung, während Sie Ihre Arbeitszeit schrittweise erhöhen.

Bekomme ich Krankengeld, wenn ich gekündigt wurde?

Ja, der Anspruch auf Krankengeld kann auch nach einer Kündigung weiterbestehen, sofern die Arbeitsunfähigkeit und die sonstigen Voraussetzungen weiterhin gegeben sind. Die Berechnungsgrundlage bleibt in der Regel das vorherige Einkommen.

Was passiert nach den 78 Wochen Krankengeld?

Nach der Aussteuerung (Ende des Krankengeldbezugs nach 78 Wochen) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Arbeitslosengeld I beantragen (Nahtlosigkeitsregelung), auch wenn Sie weiterhin arbeitsunfähig sind. Alternativ kommen Leistungen wie Erwerbsminderungsrente in Betracht.

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