brillenversicherung steuerlich absetzbar

Brillenversicherung steuerlich absetzbar: Ihr Weg zur Steuerersparnis 2025

04.06.2025

10

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Können Sie die Kosten für Ihre Brillenversicherung steuerlich geltend machen? Die Antwort ist oft komplexer als gedacht. Erfahren Sie hier, unter welchen Bedingungen eine Absetzung möglich ist und wie Sie auch Kosten für Brillen und Kontaktlinsen von der Steuer absetzen können, um Ihre finanzielle Belastung zu senken.

Das Thema kurz und kompakt

Beiträge zur Brillenversicherung sind meist nicht steuerlich absetzbar, es sei denn, die Brille selbst ist ein anerkanntes Arbeitsmittel (z.B. spezielle Schutzbrille).

Kosten für medizinisch notwendige Brillen und Kontaktlinsen können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, wenn die zumutbare Eigenbelastung (1-7% des Einkommens) überschritten wird.

Eine Brille gilt nur in Ausnahmefällen als Werbungskosten (z.B. bei berufsbedingter Sehschwäche oder als Schutzbrille), nicht aber eine übliche Bildschirmarbeitsplatzbrille.

Schnellüberblick: Das Wichtigste zur steuerlichen Absetzbarkeit

Die steuerliche Absetzbarkeit von Brillenversicherungen und Sehhilfen hängt von mehreren Faktoren ab. Beiträge zur Brillenversicherung sind in der Regel nicht absetzbar, da sie als private Lebenshaltungskosten gelten. Eine Ausnahme besteht, wenn die versicherte Brille als Arbeitsmittel anerkannt wird, beispielsweise eine spezielle Schutzbrille für den Beruf. Kosten für medizinisch notwendige Brillen oder Kontaktlinsen können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, wenn die individuelle zumutbare Belastungsgrenze überschritten wird. Diese Grenze liegt üblicherweise zwischen einem und sieben Prozent des zu versteuernden Einkommens.

Brillenkosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen

Die Kosten für Ihre Brille, Sonnenbrille mit Sehstärke oder Kontaktlinsen können Sie als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung angeben. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, die die medizinische Notwendigkeit bescheinigt; für Folgebrillen kann nach dem ersten Attest eine Sehschärfenbestimmung durch den Optiker ausreichen. Entscheidend ist, dass Ihre Gesamtausgaben für Krankheitskosten, inklusive der Sehhilfe, die vom Finanzamt individuell berechnete zumutbare Belastung übersteigen. Diese Grenze ist abhängig von Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder und beträgt zwischen einem und sieben Prozent Ihrer Einkünfte. Liegen Ihre Ausgaben beispielsweise bei 800 Euro und Ihre zumutbare Belastung bei 500 Euro, können Sie 300 Euro steuermindernd ansetzen. Auch Fahrtkosten zum Augenarzt oder Optiker können mit 0,30 Euro pro Kilometer oder den tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel berücksichtigt werden. Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung und Brillen können hier hilfreich sein.

Praxisbeispiel: Berechnung der zumutbaren Belastung

Um die Absetzbarkeit zu verdeutlichen, betrachten wir ein Beispiel. Eine alleinstehende Person ohne Kinder mit einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro hat eine zumutbare Belastung von sechs Prozent, also 1.800 Euro. Gibt diese Person im Jahr 500 Euro für eine neue Brille und 1.500 Euro für andere medizinische Leistungen aus (insgesamt 2.000 Euro), übersteigen die Kosten die zumutbare Belastung um 200 Euro. Dieser Betrag von 200 Euro kann dann steuermindernd geltend gemacht werden. Bei Familien mit Kindern sinkt der Prozentsatz der zumutbaren Belastung; bei mehr als zwei Kindern kann er beispielsweise nur ein Prozent betragen. Es ist daher wichtig, alle relevanten Gesundheitsausgaben über das Jahr zu sammeln.

  • Sammeln Sie alle Belege für Gesundheitsausgaben (Arztrechnungen, Medikamentenquittungen, Brillenkauf).

  • Bewahren Sie das ärztliche Rezept für Ihre Sehhilfe sorgfältig auf.

  • Prüfen Sie, ob Ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten übernimmt, da nur nicht erstattete Beträge absetzbar sind.

  • Ermitteln Sie Ihren Gesamtbetrag der Einkünfte zur Berechnung Ihrer individuellen Belastungsgrenze.

Diese Schritte helfen Ihnen, das Maximum aus Ihrer Steuererklärung herauszuholen.

Sonderfall Werbungskosten: Wann ist die Brille ein Arbeitsmittel?

Eine Brille gilt steuerlich in der Regel als medizinisches Hilfsmittel, nicht als Arbeitsmittel – selbst wenn sie ausschließlich am Arbeitsplatz getragen wird, wie eine Bildschirmarbeitsplatzbrille. Dies wurde durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs im Jahr 2005 bestätigt. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen, unter denen die Kosten für eine Brille als Werbungskosten absetzbar sind: Erstens, wenn die Sehschwäche nachweislich durch die berufliche Tätigkeit oder einen Arbeitsunfall entstanden ist und ein medizinisches Gutachten dies belegt. Zweitens, wenn es sich um eine spezielle Schutzbrille handelt, die aus Gründen des Arbeitsschutzes zwingend erforderlich ist, beispielsweise im Labor oder bei Arbeiten mit Lasergeräten. In diesen Fällen können die vollen Kosten als Werbungskosten in Anlage N eingetragen werden. Die Frage, welche Versicherungen generell absetzbar sind, ist komplex.

Brillenversicherung: Die steuerliche Behandlung im Detail

Die Beiträge zu einer reinen Brillenversicherung sind normalerweise nicht steuerlich absetzbar, da sie den Kosten der privaten Lebensführung zugeordnet werden. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn die durch die Versicherung abgedeckte Brille selbst die Kriterien für Werbungskosten erfüllt (siehe vorheriger Abschnitt). Das bedeutet, wenn Ihre Schutzbrille oder eine aufgrund einer Berufskrankheit notwendige Brille versichert ist, könnten theoretisch auch die Versicherungsbeiträge als Werbungskosten geltend gemacht werden. Einige Quellen, wie der Lohnsteuerhilfeverein VLH, weisen jedoch darauf hin, dass auch eine Brillenversicherung für eine als Werbungskosten absetzbare Brille nicht abzugsfähig sei. Angesichts dieser unterschiedlichen Auffassungen ist eine individuelle Prüfung und gegebenenfalls Beratung ratsam. Für die meisten privaten Brillenversicherungen, die Schäden oder Verlust der Alltagsbrille abdecken, ist ein Steuerabzug jedoch ausgeschlossen. Es lohnt sich, die Konditionen verschiedener Brillenversicherungen genau zu prüfen.

Expertenwissen: Aktuelle Urteile und Paragraphen

Die steuerliche Behandlung von Sehhilfen stützt sich maßgeblich auf Paragraph 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG), der die außergewöhnlichen Belastungen regelt. Das bereits erwähnte Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) aus dem Jahr 2005 (Aktenzeichen VI R 50/03) ist zentral für die Einstufung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen als nicht primär berufliches Arbeitsmittel. Dieses Urteil unterstreicht, dass die Korrektur einer Sehschwäche grundsätzlich der privaten Sphäre zugeordnet wird. Für die Anerkennung als Werbungskosten muss die berufliche Veranlassung zweifelsfrei und oft durch Gutachten nachgewiesen werden. Die Finanzverwaltung prüft hier sehr genau. Unser Experten-Tipp: Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen und sammeln Sie alle Nachweise, insbesondere ärztliche Atteste und Rechnungen. Bei Unsicherheiten, wie bei der Absetzbarkeit einer privaten Zahnzusatzversicherung, kann professionelle Hilfe sinnvoll sein.

Wichtige Aspekte für die Experten-Tiefe sind:

  1. Paragraph 33 EStG als rechtliche Grundlage für außergewöhnliche Belastungen.

  2. Das BFH-Urteil VI R 50/03 zur Abgrenzung von Arbeitsmitteln und medizinischen Hilfsmitteln.

  3. Die Notwendigkeit eines eindeutigen Nachweises für berufliche Verursachung bei Werbungskosten.

  4. Die Höhe der zumutbaren Belastung (ein bis sieben Prozent der Einkünfte) ist individuell.

  5. Fahrtkosten zum Arzt/Optiker sind mit 0,30 Euro/km oder tatsächlichen ÖPNV-Kosten absetzbar.

Diese Punkte verdeutlichen die Komplexität der Materie und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Dokumentation.

Spezifische Sehhilfen und ihre steuerliche Behandlung

Neben der klassischen Alltagsbrille gibt es weitere Sehhilfen, deren steuerliche Absetzbarkeit relevant ist. Kosten für Kontaktlinsen sind unter denselben Voraussetzungen wie Brillen als außergewöhnliche Belastungen absetzbar – eine ärztliche Verordnung ist auch hier erforderlich. Das gilt auch für Sonnenbrillen mit Sehstärke. Reine Mode-Sonnenbrillen ohne Korrekturgläser oder farbige Kontaktlinsen ohne medizinischen Zweck sind nicht absetzbar. Die Kosten für Kinderbrillen können Eltern ebenfalls als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, sofern die Krankenkasse diese nicht übernimmt und eine medizinische Notwendigkeit besteht. Für Selbstständige und Freiberufler gelten die gleichen Regeln zur Absetzbarkeit von Sehhilfen wie für Arbeitnehmer. Eine umfassende Gesundheits- und Pflegeabsicherung kann helfen, unerwartete Kosten zu minimieren.

Ihr nächster Schritt zur Steueroptimierung mit nextsure


FAQ

Was sind außergewöhnliche Belastungen im Zusammenhang mit Brillen?

Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsläufig entstehende private Ausgaben, die die finanzielle Leistungsfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Kosten für medizinisch notwendige Brillen, Kontaktlinsen oder ärztlich verordnete Sonnenbrillen mit Sehstärke können darunterfallen, wenn sie die zumutbare Belastungsgrenze übersteigen.

Welche Nachweise benötigt das Finanzamt für die Absetzung von Brillenkosten?

Sie benötigen die Rechnung des Optikers und eine ärztliche Verordnung (Rezept), die die medizinische Notwendigkeit der Sehhilfe bestätigt. Bei erstmaliger Verordnung ist das Augenarztrezept entscheidend.

Können auch Kosten für Kontaktlinsen oder eine Sonnenbrille mit Sehstärke abgesetzt werden?

Ja, Kosten für ärztlich verordnete Kontaktlinsen und Sonnenbrillen mit Sehstärke können ebenso wie normale Brillen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Ist die Brillenversicherung für Kinder steuerlich absetzbar?

Die Beiträge zur Brillenversicherung für Kinder sind wie bei Erwachsenen in der Regel nicht absetzbar. Die Kosten für die Brille des Kindes selbst können jedoch von den Eltern als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden, wenn sie medizinisch notwendig sind und nicht von der Krankenkasse erstattet werden.

Was ist die zumutbare Belastung und wie wird sie berechnet?

Die zumutbare Belastung ist ein bestimmter Prozentsatz Ihres Jahreseinkommens (zwischen ein und sieben Prozent), den Sie für außergewöhnliche Belastungen selbst tragen müssen. Die genaue Höhe hängt von Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder ab. Nur der Betrag, der diese Grenze übersteigt, wirkt sich steuermindernd aus.

Kann ich die Brillenversicherung als Werbungskosten absetzen, wenn ich die Brille nur für die Arbeit nutze?

Nein, in der Regel nicht. Nur wenn die Brille selbst als eindeutiges Arbeitsmittel (z.B. spezielle Schutzbrille, nicht aber eine Computerbrille) anerkannt wird, könnten theoretisch auch die Versicherungskosten als Werbungskosten gelten. Die Absetzbarkeit der Versicherung als Werbungskosten ist jedoch umstritten.

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