Altersvorsorgedepot: Was in der Auszahlphase nach 100 Prozent Versteuerung wirklich netto bleibt.

Altersvorsorgedepot: Was in der Auszahlphase nach 100 Prozent Versteuerung wirklich netto bleibt.

Der Bruttowert in der Depot-App sieht verlockend aus, doch was bleibt beim neuen Altersvorsorgedepot übrig, wenn der Staat im Rentenalter seinen Anteil einfordert? Wir berechnen die echte Netto-Rente. In der Ansparphase profitiert das staatlich geförderte Depot von einem gewaltigen Zinseszinseffekt, da ETF-Gewinne und Umschichtungen vorab nicht versteuert werden. Sobald jedoch die Auszahlphase erreicht ist, wendet sich das Blatt: Die nachgelagerte Besteuerung greift schonungslos. Jeder ausgezahlte Euro des geförderten Teils unterliegt dann dem vollen persönlichen Einkommensteuersatz. Die bekannte Teilfreistellung von 30 Prozent, wie man sie aus dem privaten ETF-Depot kennt, entfällt hier komplett. Das Gesetz bietet für den Rentenbeginn immerhin neue Freiheiten. Der alte Zwang zur starren Verrentung über eine teure Lebensversicherung fällt vollständig weg. Ein flexibler Auszahlplan in Eigenregie bis zum 85. Lebensjahr ist nun völlig legitim und hält das verbleibende Kapital weiterhin renditebringend am Aktienmarkt. Dennoch lauern im Kleingedruckten tückische Fallen, die die Rendite zerstören können. Wer sich zum Beispiel die erlaubten 30 Prozent des Depotwerts auf einen Schlag auszahlen lässt, riskiert, durch die plötzliche Einkommensballung direkt in den Spitzensteuersatz zu rutschen. In diesem Video schlüsseln wir detailliert auf, wie das Zusammenspiel aus Zinseszins, Steuerabzügen und versteckten Entnahmegebühren funktioniert. Die zentralen Mechaniken und Fallstricke im Überblick:

  • Wegfall der Versicherungspflicht: Die klassische Verrentung ist nicht mehr zwingend, ein eigener Auszahlplan belässt das Kapital im Markt.

  • Steuernachteil vs. Zinseszins: Die fehlende Teilfreistellung und die nachgelagerte Besteuerung zum Grenzsteuersatz kosten viel Geld, werden vom jahrzehntelangen unversteuerten Brutto-Wachstum mathematisch aber meist ausgeglichen.

  • Die Steuerfalle der Teilkapitalisierung: Eine 30-prozentige Einmalauszahlung ab Alter 65 treibt den persönlichen Steuersatz oft auf bis zu 42 Prozent hoch.

  • Ungefördertes Extra-Geld: Einzahlungen über die 1.800 Euro Fördergrenze hinaus (bis maximal 6.840 Euro) profitieren später vom extrem günstigen Halbeinkünfteverfahren.

  • Toxische Komplettauflösung: Wer vorzeitig kündigt, muss alle staatlichen Zulagen und genutzten Steuerersparnisse sofort zurückzahlen und den Rest voll versteuern.

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