PKV Beitrag senken Tarifwechsel

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PKV Beitrag senken: Der Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG als stärkstes Instrument

04.06.26

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Katrin Straub
Katrin Straub

Katrin Straub ist CEO von nextsure und verantwortet die digitale Versicherungsplattform.

Ein interner Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG ist der effektivste Weg, um den PKV-Beitrag zu senken, ohne die Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Versicherte behalten dabei ihre über Jahre angesparten Alterungsrückstellungen vollständig. Ein Wechsel in gleichartige, modernere Tarife des eigenen Anbieters ist gesetzlich verankert und jederzeit möglich. Wichtige medizinische Leistungen bleiben erhalten, während die monatliche finanzielle Belastung oft deutlich sinkt.

The topic in brief and concise terms

Paragraf 204 VVG sichert das Recht auf einen internen Tarifwechsel beim bestehenden Versicherer.

Alterungsrückstellungen bleiben beim internen Wechsel vollständig erhalten und senken den neuen Beitrag.

Ein Wechsel in Tarife mit gleichem oder geringerem Leistungsumfang erfolgt ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Rechtsgrundlage und Mechanik des Tarifwechsels

Das Fundament des Paragrafen 204 VVG

Die Rechtsgrundlage für den internen Wechsel bildet der Paragraf 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Dieser Paragraph sichert Privatversicherten ein fundamentales Recht: den jederzeitigen Wechsel in Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz beim bestehenden Versicherer. Die im alten Tarif erworbenen Rechte und die über die Jahre angesparten Alterungsrückstellungen müssen beim internen Wechsel vollständig angerechnet werden [1]. Dies verhindert den schmerzhaften Verlust von angespartem Kapital, der bei einem Wechsel zu einer völlig anderen Versicherungsgesellschaft unweigerlich eintreten würde. Ein Wechsel zu einem anderen Anbieter führt meist zum teilweisen oder vollständigen Verlust dieser wertvollen Rückstellungen, was einen Neustart der Kalkulation bedeutet. Das Gesetz schützt somit langjährig Versicherte vor einer finanziellen Kostenfalle im Alter und bietet ein starkes Instrument zur Kostenkontrolle. Dieses Recht ist wertvoll. Es ist ein starkes Instrument, das jeder Versicherte kennen sollte, um seine finanzielle Belastung im Alter planbar und bezahlbar zu halten.

Transparenz durch Branchenrichtlinien

Der PKV-Verband hat spezifische Richtlinien entwickelt, um diesen komplexen Prozess transparent und kundenfreundlich zu gestalten. Die Tarifwechsel-Leitlinien ermöglichen Privatversicherten die jederzeitige Auswahl der optimalen Tarifoption [3]. Versicherer sind durch diese Leitlinien verpflichtet, auf konkrete Anfrage alternative Tarifangebote vorzulegen. Diese Angebote müssen die individuelle Altersrückstellung des Kunden exakt berücksichtigen und transparent ausweisen. Oftmals existieren neuere, wesentlich günstiger kalkulierte Tarife im Portfolio der Gesellschaft, die langjährigen Bestandskunden nicht aktiv angeboten werden. Genau hier liegt das größte finanzielle Einsparpotenzial für den Versicherten verborgen. Versicherte müssen selbst aktiv werden, um diese verborgenen Tarife zu identifizieren und den Wechselprozess formell anzustoßen, da die Versicherer von sich aus selten die günstigsten Alternativen proaktiv bewerben.

Risiken bei unüberlegten Änderungen

Ein entscheidender Faktor bei der Mechanik des Tarifwechsels ist die strikte Vermeidung von handwerklichen Fehlern. Es ist riskant, alte Versicherungsverträge unüberlegt zu ändern, da unwiderrufliche Nachteile bei der Erstattung entstehen können. Ein Tarifwechsel erfordert zwingend eine präzise Analyse der zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen. Die Stiftung Warentest empfiehlt den Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG ausdrücklich als primäres Mittel gegen stetig steigende Beiträge [2]. Die rechtliche Absicherung stellt sicher, dass der Versicherer den Wechsel nicht verweigern darf, solange die Zieltarife für das Neugeschäft geöffnet sind oder für Bestandskunden zur Verfügung stehen. Das schafft Planungssicherheit und bewahrt den Versicherten davor, aus rein finanzieller Not heraus in unpassende oder leistungsschwache Tarife gedrängt zu werden.

Kostenstruktur und Beitragsentwicklung in der PKV

Ursachen für steigende Prämien

Die Kostenstruktur der privaten Krankenversicherung basiert auf dem strikten Äquivalenzprinzip und der medizinischen Inflation. Sowohl in der Gesetzlichen als auch in der Privaten Krankenversicherung steigen die Beiträge über die Jahre kontinuierlich an [4]. Die Entwicklung der Beiträge zur Krankenversicherung wird maßgeblich durch den rasanten medizinischen Fortschritt, die erfreulicherweise steigende Lebenserwartung und das anhaltende Niedrigzinsumfeld der vergangenen Dekade getrieben. Versicherer müssen die ehemals hoch kalkulierten Rechnungszinse nach unten anpassen, was unweigerlich zu massiven Beitragsanpassungen für die Versicherten führt. Diese Anpassungen erfolgen oft sprunghaft und belasten das monatliche Budget erheblich. Das komplexe System erfordert daher eine vorausschauende Planung und ein tiefes Verständnis der zugrundeliegenden mathematischen Kalkulationsmodelle der Versicherungsmathematiker.

Das Problem der geschlossenen Tarife

Ein wesentlicher Kostentreiber in der privaten Krankenversicherung sind die sogenannten geschlossenen Tarife. Wenn ein Tarif für das Neugeschäft durch den Versicherer geschlossen wird, altert das Kollektiv der verbleibenden Versicherten unweigerlich. Es kommen keine jungen, gesunden Beitragszahler mehr in diesen speziellen Tarif hinzu. Die pro Kopf anfallenden Gesundheitskosten steigen dadurch überproportional stark an, da ältere Versicherte statistisch mehr medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Dies führt zu einer gefährlichen Spirale aus Beitragserhöhungen, die viele langjährige Versicherte finanziell überlastet. Ein Wechsel in einen offenen Tarif durchbricht diese Spirale. Das Kollektiv ist dort gesünder, die Altersstruktur ist ausgewogener und die Beitragsentwicklung verläuft in der Regel deutlich stabiler und vorhersehbarer als in den vergreisenden geschlossenen Beständen.

Stellschrauben zur Beitragsreduktion

Privatversicherte haben verschiedene Möglichkeiten, ihren Beitrag aktiv zu beeinflussen und zu optimieren [4]. Neben dem internen Tarifwechsel kann die gezielte Erhöhung der vertraglichen Selbstbeteiligung eine kurzfristige finanzielle Entlastung bringen. Allerdings muss die Selbstbeteiligung im Krankheitsfall aus versteuertem Einkommen bezahlt werden, während der reguläre Krankenversicherungsbeitrag steuerlich absetzbar ist. Eine genaue mathematische Prüfung dieser Option ist unerlässlich. Die Anpassung des Krankentagegeldes an den tatsächlichen finanziellen Bedarf ist ein weiterer effektiver Mechanismus zur Kostenreduktion. Oft sind alte Krankentagegeldsätze überdimensioniert oder passen nicht mehr zur aktuellen Einkommenssituation. Hier lässt sich schnell Geld sparen, ohne die grundlegende medizinische Versorgung im Krankheitsfall zu gefährden.

Leistungserhalt versus Beitragsersparnis

Kompromisse bei ambulanten Leistungen

Der Leistungserhalt muss bei jedem Tarifwechsel äußerst sorgfältig gegen die mögliche finanzielle Beitragsersparnis abgewogen werden. Ein deutlich günstigerer Tarif bedeutet in der Praxis fast immer spürbare Abstriche bei bestimmten Leistungsbausteinen. Besonders ambulante Zusatzleistungen wie aufwendige Heilpraktikerbehandlungen, hochwertige Sehhilfen oder großzügige Vorsorgeuntersuchungen fallen in neuen, billigeren Tarifen oft deutlich geringer aus. Versicherte müssen im Vorfeld präzise definieren, welche medizinischen Leistungen für sie absolut unverzichtbar sind und wo Kompromisse möglich erscheinen. Ein radikaler Leistungsabbau nur aus Kostengründen rächt sich im ernsthaften Krankheitsfall durch extrem hohe private Zuzahlungen. Das Risiko ist real. Qualität geht vor Preis, und eine scheinbar hohe monatliche Ersparnis kann durch eine einzige teure Behandlung schnell zunichte gemacht werden.

Versteckte Limitierungen bei teuren Eingriffen

Ein klassisches Beispiel für versteckte Leistungsunterschiede sind die Leistungen der privaten Krankenkasse im Bereich der refraktiven Chirurgie oder bei teuren zahnmedizinischen Implantaten. Während alte Premiumtarife solche Eingriffe oft zu 100 Prozent erstatten, sehen moderne Kompakttarife hier strenge Summenbegrenzungen oder enge Leistungskataloge vor. Auch die Erstattungssätze für Zahnersatz variieren stark zwischen 60 und 90 Prozent der anfallenden Kosten. Der interne Tarifwechsel bietet den großen Vorteil, dass Mehrleistungen des alten Tarifs durch individuelle Risikozuschläge im neuen Tarif erhalten bleiben können. Das sichert das gewohnte Versorgungsniveau. Es erfordert genaue Prüfung der Versicherungsbedingungen, um nicht versehentlich in eine Kostenfalle bei zukünftigen medizinischen Notwendigkeiten zu tappen.

Leitfäden zur Bewertung von Tarifunterschieden

Der PKV-Verband hat einen praxisnahen Leitfaden entwickelt, um Versicherten den komplexen Wechselprozess zu erleichtern [1]. Dieser Leitfaden betont die absolute Wichtigkeit eines detaillierten und schonungslosen Leistungsvergleichs vor der Unterschrift. Ein Wechsel in einen Tarif mit geringerem Leistungsumfang ist jederzeit ohne Gesundheitsprüfung möglich und rechtlich unkompliziert. Möchte der Versicherte jedoch später wieder in einen höherwertigen Tarif wechseln, verlangt der Versicherer unweigerlich eine erneute und strenge Risikoprüfung. Daher sollte das Leistungsniveau nicht leichtfertig oder rein preisgetrieben gesenkt werden. Einmal aufgegebene Rechte sind schwer zurückzuholen, und der Weg zurück in den Premiumschutz ist bei fortgeschrittenem Alter oder neu aufgetretenen Vorerkrankungen oft dauerhaft versperrt.

Kritische Leistungsbereiche beim Tarifvergleich

  • Erstattungssätze für hochwertigen Zahnersatz und Implantate

  • Offener oder geschlossener Hilfsmittelkatalog (z. B. für Rollstühle)

  • Übernahme von Kosten für Psychotherapie und stationäre Reha

  • Regelungen zur Chefarztbehandlung und Einbettzimmer im Krankenhaus

  • Leistungsgrenzen bei Heilpraktikern und alternativen Behandlungsmethoden

Ein Downgrade in diesen Bereichen sollte nur nach genauer Risikoabwägung erfolgen.

Risikoprüfung und Gesundheitsfragen beim Tarifwechsel

Wechsel ohne Gesundheitsprüfung

Die Risikoprüfung ist ein zentrales, oft missverstandenes Element beim internen Tarifwechsel. Grundsätzlich gilt im deutschen Versicherungsrecht: Ein Wechsel in einen neuen Tarif mit exakt gleichem oder geringerem Leistungsumfang erfolgt komplett ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Versicherer darf unter keinen Umständen neue Risikozuschläge für Vorerkrankungen erheben, die erst nach dem ursprünglichen Vertragsabschluss aufgetreten sind. Dies ist der mit Abstand größte und wichtigste Vorteil des Paragrafen 204 VVG für Bestandskunden. Selbst schwer chronisch kranke Versicherte können so ihre monatlichen Beiträge effektiv senken, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Es gibt keine Ablehnung, und der Versicherer muss den Wechselantrag in den leistungsschwächeren oder gleichwertigen Tarif zwingend und ohne Verzögerung annehmen.

Umgang mit tariflichen Mehrleistungen

Eine Gesundheitsprüfung wird durch den Versicherer nur dann fällig, wenn der neue Tarif explizite Mehrleistungen gegenüber dem alten Tarif vorsieht. Dies kann beispielsweise ein deutlich höheres Krankentagegeld, die Chefarztbehandlung im Krankenhaus oder eine drastische Reduzierung der jährlichen Selbstbeteiligung sein. In diesen spezifischen Fällen prüft der Versicherer den aktuellen Gesundheitszustand des Antragstellers sehr genau. Ergibt die medizinische Prüfung ein erhöhtes Risiko, kann der Versicherer für diese spezifischen Mehrleistungen einen angemessenen Risikozuschlag verlangen. Alternativ kann ein Leistungsausschluss für die Mehrleistungen vereinbart werden. Der Grundschutz bleibt unangetastet, aber der Versicherte muss sich bewusst sein, dass die gewünschten Verbesserungen im Versicherungsschutz mit zusätzlichen Kosten oder Einschränkungen verbunden sein können.

Strategien zur Vermeidung von Zuschlägen

Um die Gesundheitsprüfung bei Mehrleistungen elegant zu umgehen, gibt es einen bewährten juristischen Kniff in der Praxis. Der Versicherte kann einen sogenannten Leistungsausschluss explizit für die Mehrleistungen des neuen Tarifs vertraglich vereinbaren. Dadurch wird der neue Tarif exakt auf das Leistungsniveau des alten Tarifs gedeckelt und limitiert. Der Versicherer muss den Wechsel dann zwingend ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschlag akzeptieren. Diese Methode erfordert jedoch tiefgreifendes tarifliches Fachwissen und Erfahrung. Unabhängige Versicherungsmakler können als kompetente Ansprechpartner für die Tarifwechselberatung dienen [2]. Sie kennen die Fallstricke und formulieren die entsprechenden Anträge so rechtssicher, dass der Versicherer keine Handhabe für unberechtigte Risikozuschläge oder Ablehnungen hat.

Alternativen zum internen Tarifwechsel

Der Standardtarif der PKV

Die Alternativen zum regulären internen Tarifwechsel umfassen primär den Standardtarif und den Basistarif der privaten Krankenversicherung. Diese gesetzlich streng normierten Sozialtarife bieten einen grundlegenden Versicherungsschutz, der in etwa dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entspricht. Der Standardtarif steht ausschließlich jenen Versicherten offen, die bereits vor dem 1. Januar 2009 in die PKV eingetreten sind und bestimmte Altersgrenzen erreicht haben. Der monatliche Beitrag im Standardtarif ist gesetzlich auf den Höchstbeitrag der GKV begrenzt, was eine massive finanzielle Entlastung bedeuten kann. Er bietet eine solide Grundversorgung, schließt aber viele Komfortleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer kategorisch aus, was für langjährige Privatpatienten oft eine erhebliche Umstellung bedeutet.

Der Basistarif als Auffangnetz

Der Basistarif hingegen ist für alle privat Versicherten zugänglich, völlig unabhängig vom ursprünglichen Eintrittsdatum in die PKV. Auch hier ist der maximale Beitrag auf den GKV-Höchstbeitrag gedeckelt und bietet Schutz vor finanzieller Überforderung. Allerdings ist die ärztliche Vergütung im Basistarif streng limitiert, was die Arztsuche in der Praxis oft erheblich erschwert, da viele Mediziner diese Sätze ablehnen. Das ist ein Problem. Privatversicherte haben jederzeit den Rechtsanspruch, in andere gleichartige Tarife ihres Versicherers wechseln zu können [3]. Der Wechsel in Sozialtarife sollte daher immer nur die absolute Ultima Ratio sein. Ein regulärer Tarifwechsel ist meist besser, da er den Status als echter Privatpatient erhält und deutlich mehr Flexibilität bei der Arzt- und Krankenhauswahl bietet.

Beitragsentlastungstarife im Alter

Eine weitere strategische Alternative ist die frühzeitige Vereinbarung eines sogenannten Beitragsentlastungstarifs. Hierbei zahlt der Versicherte in jungen und einkommensstarken Jahren einen zusätzlichen Beitragszuschlag an die Gesellschaft. Dieses Kapital wird verzinslich angesammelt und dient ausschließlich dazu, den PKV-Beitrag ab einem bestimmten Alter, meist ab 65 Jahren, dauerhaft zu senken. Der große Vorteil ist die steuerliche Absetzbarkeit der laufenden Einzahlungen als Vorsorgeaufwand. Der wesentliche Nachteil ist die mangelnde Flexibilität, da das angesparte Kapital bei einem Anbieterwechsel oft komplett verfällt. Eine genaue Rentabilitätsrechnung ist zwingend erforderlich, um sicherzustellen, dass die Rendite des Entlastungstarifs im Vergleich zu alternativen Anlageformen am Kapitalmarkt tatsächlich attraktiv und wirtschaftlich sinnvoll ist.

Vergleich der PKV-Sozialtarife

Merkmal

Standardtarif

Basistarif

Zugangsvoraussetzung

Eintritt vor 01.01.2009

Für alle PKV-Versicherten offen

Leistungsniveau

Vergleichbar mit GKV

Vergleichbar mit GKV

Ärztliche Vergütung

Reduzierte Sätze (GOÄ)

Stark reduzierte Sätze (GOÄ)

Beitragsdeckelung

Maximal GKV-Höchstbeitrag

Maximal GKV-Höchstbeitrag

Beide Tarife dienen als Notnagel bei finanzieller Überforderung und sollten nicht die erste Wahl bei Beitragsoptimierungen sein.

Der Prozess der Tarifumstellung in der Praxis

Anforderung der Wechselangebote

Der Prozess der Tarifumstellung beginnt mit der formellen Anforderung konkreter Wechselangebote beim aktuellen Versicherer. Der Versicherte oder sein beauftragter Makler fordert den Versicherer schriftlich auf, alle in Frage kommenden Tarife nach Paragraf 204 VVG detailliert zu berechnen. Der Versicherer hat dafür eine gesetzlich vorgeschriebene Frist von 15 Werktagen einzuhalten. Die vorgelegten Angebote müssen die individuelle Alterungsrückstellung des Kunden exakt ausweisen und anrechnen. Oftmals senden Versicherer zunächst nur standardisierte Alibi-Angebote, die nicht das volle Einsparpotenzial des Portfolios ausschöpfen. Hartnäckigkeit zahlt sich aus, und es ist oft notwendig, spezifische Tarifkombinationen gezielt nachzufordern, um die wirklich lukrativen Optionen für den Kunden auf den Tisch zu bekommen.

Detaillierter Bedingungsvergleich

Nach Erhalt der Angebote folgt die detaillierte und akribische Gegenüberstellung der Versicherungsbedingungen. Hierbei werden die alten und neuen Tarife Klausel für Klausel von Experten verglichen und bewertet. Besondere Aufmerksamkeit gilt den oft versteckten Leistungseinschränkungen, etwa bei Heil- und Hilfsmitteln, ambulanter Psychotherapie oder medizinischen Transportkosten. Ein tabellarischer Vergleich hilft enorm, den Überblick über die komplexen Regelwerke zu bewahren. Erst wenn alle Leistungsunterschiede schonungslos transparent sind, kann eine wirklich fundierte Entscheidung für oder gegen einen Wechsel getroffen werden. Der Teufel steckt im Detail, und eine oberflächliche Betrachtung der reinen Monatsprämie führt unweigerlich zu bösen Überraschungen bei der ersten größeren Arztrechnung nach der erfolgten Tarifumstellung.

Umsetzung und direkter Übergang

Die eigentliche vertragliche Umstellung erfolgt durch eine formelle Annahmeerklärung des Versicherten gegenüber der Gesellschaft. Der Versicherer stellt daraufhin einen neuen, angepassten Versicherungsschein aus, der die geänderten Konditionen dokumentiert. Wichtig ist hierbei, dass der Wechsel ohne Unterbrechung erfolgt und keine gefährlichen Lücken im Versicherungsschutz entstehen. Das ist essenziell. Laufende, kostenintensive Behandlungen müssen zwingend im Vorfeld mit dem Versicherer geklärt werden, um spätere Erstattungsprobleme zu vermeiden. Ein professionell begleiteter Tarifwechsel dauert in der Regel vier bis acht Wochen von der Anfrage bis zur Police. Es ist ein strukturierter Ablauf, der bei korrekter Durchführung eine sofortige und dauerhafte finanzielle Entlastung für den Versicherten bringt, ohne das medizinische Sicherheitsnetz zu gefährden.

Die Rolle des unabhängigen Maklers bei nextsure

Die Rolle des unabhängigen Maklers bei nextsure

Interessenvertretung und Marktanalyse

Bei der komplexen Tarifoptimierung agiert nextsure als analytischer Filter. Als offiziell zugelassener Makler nach Paragraf 34d der Gewerbeordnung vertritt nextsure rechtlich ausschließlich die Interessen des Kunden, nicht die der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Die Tariflandschaft der PKV umfasst mittlerweile tausende von historischen und aktuellen Tarifkombinationen, die für Laien völlig undurchschaubar sind. nextsure nutzt modernste digitale Analysetools, um das gesamte Tarifportfolio des jeweiligen Versicherers tiefgehend zu scannen. So werden auch verborgene, nicht aktiv beworbene Tarife zielsicher identifiziert. Das maximiert die Ersparnis und stellt sicher, dass der Kunde nicht mit zweitklassigen Standardangeboten abgespeist wird, die der Versicherer aus Eigeninteresse präferiert.

Verhandlung auf Augenhöhe

Ein wesentlicher Vorteil der professionellen Maklereinbindung ist die fachkundige Kommunikation mit dem Versicherer auf Augenhöhe. Versicherungsgesellschaften versuchen in der Praxis oft, wechselwillige Kunden in Tarife zu lenken, die für das Unternehmen profitabler sind. Ein erfahrener Makler durchschaut diese taktischen Manöver sofort und fordert gezielt genau die Tarife an, die das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für den Kunden bieten. Das zahlt sich aus. Zudem übernimmt nextsure die komplette administrative Abwicklung, von der ersten formellen Anfrage bis zur finalen rechtlichen Prüfung des neuen Versicherungsscheins. Das spart Zeit und Nerven, da der Kunde sich nicht mit Warteschleifen, unverständlichen Formularen und hinhaltenden Antworten der Sachbearbeiter herumschlagen muss.

Kostenfreie Expertise für Endkunden

Beratung und Tarifwechsel über nextsure bleiben für Endkunden kostenfrei. Die Vergütung des Maklers erfolgt branchenüblich über die bestehende Courtagevereinbarung direkt mit dem Versicherer. Es fallen für den Kunden absolut keine versteckten Honorare an, wie es bei kommerziellen Tarifwechsel-Beratern oft der Fall ist, die teilweise bis zu zwölf Monatsersparnisse als Erfolgshonorar verlangen. Mit nextsure erhalten Versicherte eine transparente, datengestützte und faire Optimierung ihrer privaten Krankenversicherung. Der Fokus liegt auf langfristiger Bezahlbarkeit. Das ist echte Kundenorientierung, die den Versicherten in den Mittelpunkt stellt und nachhaltige finanzielle Freiräume für die Zukunft schafft.

FAQ

Wie lässt sich der PKV-Beitrag ohne Kündigung senken?

Der effektivste Weg ist der interne Tarifwechsel nach § 204 VVG. Dabei erfolgt ein Wechsel innerhalb der bestehenden Versicherungsgesellschaft in einen neueren, günstigeren Tarif. Die angesparten Alterungsrückstellungen bleiben vollständig erhalten und senken den Beitrag im neuen Tarif.

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