
Risikolebensversicherung für unverheiratete Partner: Steuerfallen vermeiden
26.01.2026
10
Minuten

Katrin Straub
Geschäftsführerin bei nextsure
Unverheiratete Paare genießen im deutschen Erbrecht kaum Privilegien. Ohne die richtige Absicherung droht im Ernstfall nicht nur der emotionale Verlust, sondern auch eine massive finanzielle Belastung durch die Erbschaftsteuer.
Themen auf dieser Seite
Das Thema kurz und kompakt
Nutzen Sie zwingend die Überkreuzabsicherung (Partner A versichert Partner B), um die Erbschaftsteuer von 30 % auf Beträge über 20.000 Euro zu vermeiden.
Vermeiden Sie verbundene Leben Verträge, da diese steuerlich nachteilig sind und im Ernstfall nur eine einmalige Auszahlung leisten.
Kombinieren Sie die Versicherung mit einem Testament, da die Risikolebensversicherung nur die Geldleistung, aber nicht das sonstige Erbe (z. B. Immobilien) regelt.
Die 20.000 Euro Falle: Warum das Erbrecht Unverheiratete benachteiligt
Der größte Schock für viele unverheiratete Paare kommt oft erst nach dem Leistungsfall der Versicherung: das Finanzamt. Während Ehepartnern ein Erbschaftsteuer-Freibetrag von 500.000 Euro zusteht, liegt dieser bei unverheirateten Partnern bei lediglich 20.000 Euro. Alles, was darüber hinausgeht, muss versteuert werden. Und auch hier schlägt der Fiskus härter zu: Unverheiratete fallen in die Steuerklasse III, was bedeutet, dass bereits ab dem ersten Euro über dem Freibetrag ein Steuersatz von mindestens 30 Prozent fällig wird.
Bei einer Versicherungssumme von 300.000 Euro zur Immobilienabsicherung sieht die Rechnung so aus: Verstirbt Ihr Partner und Sie sind als Begünstigter in einem klassischen Vertrag eingetragen, sieht die Rechnung wie folgt aus:
Versicherungssumme: 300.000 Euro
Abzüglich Freibetrag: 20.000 Euro
Zu versteuernder Betrag: 280.000 Euro
Steuersatz (30 %): 84.000 Euro
In diesem Szenario müssten Sie 84.000 Euro an das Finanzamt abführen. Geld, das eigentlich für die Tilgung des Kredits oder den Lebensunterhalt gedacht war. Laut dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) wird die Auszahlung einer Lebensversicherung als Erwerb von Todes wegen gewertet, sofern der Verstorbene der Versicherungsnehmer war. Um dies zu verhindern, ist eine kluge Vertragsgestaltung notwendig, die den Erwerbsvorgang rechtlich anders einordnet.
Das Überkreuz-Modell: Die Lösung für maximale Steuerfreiheit
Die Lösung für das oben beschriebene Problem ist die sogenannte Überkreuzabsicherung. Hierbei werden zwei separate Verträge abgeschlossen, bei denen die Rollen von Versicherungsnehmer und versicherter Person getauscht werden. Das Prinzip ist simpel, aber effektiv: Sie versichern nicht Ihr eigenes Leben zugunsten Ihres Partners, sondern Sie versichern das Leben Ihres Partners für sich selbst.
Die Überkreuzabsicherung funktioniert so:
Vertrag 1: Partner A ist Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter. Die versicherte Person ist Partner B.
Vertrag 2: Partner B ist Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter. Die versicherte Person ist Partner A.
Verstirbt nun Partner B, erhält Partner A die Versicherungssumme aus Vertrag 1. Da Partner A selbst der Vertragspartner der Versicherung war und die Beiträge geleistet hat, betrachtet das Finanzamt die Auszahlung nicht als Erbe, sondern als Leistung aus einem eigenen Vertrag. Die Summe fließt somit komplett steuerfrei an Partner A, unabhängig von der Höhe des Betrags. Dieser Weg ist die einzige rechtssichere Methode, um hohe Summen ohne Abzüge zu übertragen.
Zwei getrennte Verträge bieten zudem Flexibilität bei einer Trennung. Jeder Partner kann seinen Vertrag individuell kündigen, beitragsfrei stellen oder die versicherte Person (nach erneuter Gesundheitsprüfung) theoretisch sogar anpassen, falls dies vom Versicherer unterstützt wird.
Verbundene Leben vs. Einzelverträge: Ein Vergleich
Oft bieten Versicherer eine sogenannte verbundene Risikolebensversicherung an. Hierbei sind beide Partner in einem einzigen Vertrag versichert. Stirbt einer der beiden, wird die Summe ausgezahlt und der Vertrag endet. Die vermeintlich günstige Lösung ist für Unverheiratete meist die schlechteste Wahl.
Bei einer verbundenen Leben Versicherung besteht das Steuerproblem weiterhin, da im Leistungsfall oft unklar ist, wem welcher Anteil der Prämienzahlung zuzurechnen war. Zudem wird die Summe nur einmal ausgezahlt. Sollten beide Partner gleichzeitig versterben (beispielsweise bei einem Unfall), erhalten die Hinterbliebenen (z. B. Kinder) nur die einfache Versicherungssumme. Bei zwei Einzelverträgen hingegen würde die doppelte Summe zur Verfügung stehen, was besonders für die Absicherung von Kindern essenziell ist.
Die richtige Versicherungssumme: Wie viel Schutz ist nötig?
Die optimale Versicherungssumme ist entscheidend für den Schutz der Hinterbliebenen. Eine zu niedrige Summe lässt den Hinterbliebenen in einer finanziellen Lücke zurück, während eine zu hohe Summe unnötig hohe Beiträge verursacht. Als Faustformel gilt oft das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens. Beziehen Sie für eine präzise Planung diese Faktoren ein:
Immobilienkredite: Die Restschuld des Darlehens sollte zu 100 Prozent abgedeckt sein.
Kinder: Pro Kind sollten Sie etwa 50.000 bis 100.000 Euro zusätzlich einplanen, um Ausbildung und Lebensunterhalt bis zur Volljährigkeit zu sichern.
Laufende Kosten: Berücksichtigen Sie Fixkosten wie Miete, Versicherungen und Leasingraten, die der überlebende Partner allein tragen muss.
Bestattungskosten: Eine würdige Bestattung kostet in Deutschland durchschnittlich zwischen 8.000 und 13.000 Euro.
Ein konkretes Szenario: Ein Paar mit einem gemeinsamen Kind und einem Hauskredit von 250.000 Euro sollte eine Summe von mindestens 400.000 Euro pro Person anstreben. Bei nextsure ermöglichen wir Ihnen, diese Summen flexibel an Ihre Lebensphase anzupassen. Dank Nachversicherungsgarantien können Sie den Schutz bei Ereignissen wie der Geburt eines Kindes oder dem Hauskauf oft ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
Häufige Fehler und rechtliche Fallstricke
Neben der Steuer gibt es weitere Punkte, die Unverheiratete oft übersehen. Ein fehlendes oder falsch formuliertes Bezugsrecht ist ein kritischer Fehler. In der Risikolebensversicherung legen Sie fest, wer im Todesfall das Geld erhalten soll. Man unterscheidet hier zwischen dem widerruflichen und dem unwiderruflichen Bezugsrecht.
Beim widerruflichen Bezugsrecht kann der Versicherungsnehmer die begünstigte Person jederzeit ändern, ohne diese zu fragen. Beim unwiderruflichen Bezugsrecht hingegen hat der Begünstigte bereits einen festen Anspruch, der ihm ohne seine Zustimmung nicht mehr entzogen werden kann. Für Partner bietet das unwiderrufliche Bezugsrecht eine höhere Sicherheit, kann aber bei einer hässlichen Trennung zum Problem werden.
Zusätzlich zur Versicherung ist ein Testament notwendig. Die Risikolebensversicherung regelt nur die Auszahlung der Versicherungssumme. Wer jedoch möchte, dass der Partner auch das gemeinsame Haus oder andere Vermögenswerte erbt, muss dies zwingend in einem Testament festhalten. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, und bei Unverheirateten bedeutet das: Der Partner geht leer aus, während Eltern oder Geschwister des Verstorbenen zur Erbengemeinschaft werden. Dies kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass der überlebende Partner das Haus verkaufen muss, um die Miterben auszuzahlen.
Digital und sicher: Warum nextsure Ihr Partner ist
Bei nextsure haben wir den Prozess der Risikolebensversicherung digitalisiert, ohne die persönliche Expertise zu vernachlässigen. Sie erhalten innerhalb weniger Minuten Klarheit über Ihren Bedarf und die Kosten.
Wir unterstützen Sie aktiv bei der Gestaltung der Überkreuzabsicherung. Während viele klassische Portale standardmäßig nur Einzelverträge auf die eigene Person anbieten, führen wir Sie gezielt durch die steueroptimierte Variante. Transparenz bedeutet für uns auch, dass wir die Gesundheitsfragen so einfach und verständlich wie möglich gestalten, damit Sie keine Fehler machen, die später den Versicherungsschutz gefährden könnten.
Weitere nützliche Links
Haufe: Erbschaftsteuer bei Lebensversicherungen bietet Informationen zu diesem Thema.
FAQ
Warum ist die Überkreuzabsicherung besser als ein gemeinsamer Vertrag?
Ein gemeinsamer Vertrag (verbundene Leben) zahlt nur einmal aus und ist steuerlich problematisch, da die Auszahlung oft dem Erbe zugerechnet wird. Zwei Einzelverträge über Kreuz bieten doppelte Sicherheit (Auszahlung bei Tod beider Partner) und sind für Unverheiratete komplett steuerfrei.
Muss ich dem Finanzamt die Auszahlung melden?
Versicherungsgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, Auszahlungen im Todesfall an das Finanzamt zu melden. Wenn Sie jedoch das Überkreuz-Modell nutzen, können Sie gegenüber dem Finanzamt nachweisen, dass Sie selbst Versicherungsnehmer waren und somit keine Erbschaftsteuer anfällt.
Was passiert mit der Versicherung bei einer Trennung?
Da es sich um zwei getrennte Verträge handelt, kann jeder Partner seinen Vertrag individuell kündigen oder beitragsfrei stellen. Alternativ kann der Versicherungsnehmer geändert werden, was jedoch steuerliche Folgen haben kann und eine neue Prüfung erfordert.
Reicht eine Risikolebensversicherung aus, um den Partner im Haus zu halten?
Die Versicherung stellt das nötige Kapital bereit, um Kredite zu tilgen. Ohne ein zusätzliches Testament hat der Partner jedoch kein gesetzliches Erbrecht am Haus selbst. Er müsste sich mit der gesetzlichen Erbfolge (z. B. den Eltern des Verstorbenen) auseinandersetzen.
Wie wirken sich Vorerkrankungen auf den Abschluss aus?
Vorerkrankungen müssen bei den Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß angegeben werden. Sie können zu Risikozuschlägen oder in seltenen Fällen zur Ablehnung führen. nextsure hilft Ihnen dabei, die Fragen korrekt zu beantworten, um im Leistungsfall den Schutz nicht zu gefährden.





