Autokredit trotz Probezeit mit einem Bürgen erhalten

Autokredit trotz Probezeit mit Bürgen: So sichern Sie Ihre Finanzierung in 4 Schritten

31.05.2025

4

Minuten

Katrin Straub

Geschäftsführerin bei nextsure

Sie sind in der Probezeit und benötigen dringend ein Auto? Das ist eine Hürde, die mehr als 60 Prozent der Antragsteller in dieser Phase kennen. Ein finanzstarker Bürge ist oft der Schlüssel zum Erfolg.

Das Thema kurz und kompakt

Ein Bürge mit exzellenter Bonität kann die Chance auf einen Autokredit in der Probezeit um über 80 Prozent erhöhen.

Banken verlangen fast immer eine selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der der Bürge bei Zahlungsausfall sofort haftet.

Der Bürge muss strenge Kriterien erfüllen: unbefristeter Job, hohes Nettoeinkommen und eine saubere SCHUFA-Auskunft.


Das Kernproblem: Warum Banken bei der Probezeit zögern

Banken stufen Kreditanträge in der Probezeit als risikoreich ein. Der Hauptgrund ist die verkürzte Kündigungsfrist von nur zwei Wochen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 622 Abs. 3 BGB) verankert ist. Statistisch gesehen enden etwa 15 Prozent aller Arbeitsverhältnisse während oder am Ende dieser Phase. Für Kreditgeber bedeutet dies ein signifikant höheres Ausfallrisiko von bis zu 30 Prozent im Vergleich zu einem Antragsteller mit unbefristetem Vertrag. Daher lehnen viele Institute einen Autokredit für Fahranfänger ohne zusätzliche Sicherheiten ab. Diese erhöhte Vorsicht führt oft zu direkten Absagen oder deutlich schlechteren Zinskonditionen, die den Kredit um mehrere hundert Euro verteuern können. Die Bank sichert sich so gegen den potenziellen Wegfall Ihres Einkommens ab. Ohne einen Plan B ist die Hürde für die Autofinanzierung also von Beginn an sehr hoch.

Die Lösung: Wie ein Bürge Ihre Kreditzusage sichert

Ein Bürge fungiert als entscheidende Sicherheit für die Bank und erhöht Ihre Zusagechance um mehr als 80 Prozent. Er verpflichtet sich vertraglich, für Ihre Verbindlichkeiten einzustehen, falls Sie die Raten nicht mehr zahlen können. Banken fordern dabei fast ausnahmslos eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Das bedeutet, der Bürge verzichtet auf die „Einrede der Vorausklage“ (§ 771 BGB) und kann sofort in die Pflicht genommen werden, sobald Sie auch nur eine Rate im Rückstand sind. Im Gegensatz zur Ausfallbürgschaft muss die Bank nicht erst ein langwieriges Gerichtsverfahren gegen Sie führen. Diese direkte Haftung macht den Bürgen für die Bank zu einer erstklassigen Sicherheit, die das Risiko der Probezeit fast vollständig kompensiert. So wird ein Kredit trotz befristetem Arbeitsvertrag oft erst möglich.

Das Anforderungsprofil: Wer als Bürge geeignet ist

Nicht jeder kann als Bürge auftreten; Banken prüfen die Bonität des Bürgen mindestens genauso streng wie Ihre eigene. Die Person muss über ein stabiles und ausreichend hohes Einkommen verfügen, das deutlich über der Pfändungsfreigrenze von derzeit rund 1.400 Euro liegt. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag ist dabei eine Grundvoraussetzung. Ein SCHUFA-Score von über 97 Prozent gilt als ideal. Folgende Kriterien muss ein Bürge erfüllen:

  • Volljährigkeit und Wohnsitz in Deutschland.

  • Unbefristetes, seit mindestens sechs Monaten bestehendes Arbeitsverhältnis.

  • Ein Nettoeinkommen, das die eigenen Lebenshaltungskosten und die potenzielle Kreditrate deckt.

  • Eine saubere SCHUFA-Auskunft ohne negative Einträge.

  • Keine weiteren, hochlaufenden Kredite oder Bürgschaften.

Eine saubere Haushaltsrechnung ist entscheidend, um die finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen.


Der Prozess: In 4 Schritten zum Autokredit mit Bürgen

Ein strukturierter Antragsprozess erhöht die Erfolgschancen erheblich. Mit der richtigen Vorbereitung vermeiden Sie Rückfragen und beschleunigen die Entscheidung der Bank um bis zu drei Werktage. Gehen Sie die folgenden vier Schritte sorgfältig durch:

  1. Unterlagen vorbereiten: Sowohl Sie als auch Ihr Bürge benötigen die letzten drei Gehaltsnachweise, den Arbeitsvertrag, eine Kopie des Personalausweises und aktuelle Kontoauszüge.

  2. Gemeinsamen Antrag stellen: Füllen Sie den Kreditantrag gemeinsam aus. Der Bürge muss seine Daten im dafür vorgesehenen Abschnitt eintragen und den Bürgschaftsvertrag unterzeichnen.

  3. Bonitätsprüfung abwarten: Die Bank prüft nun die Kreditwürdigkeit beider Parteien durch eine SCHUFA-Abfrage und die Analyse der eingereichten Dokumente. Dieser Prozess dauert in der Regel ein bis zwei Tage.

  4. Vertragsabschluss und Auszahlung: Nach positiver Prüfung erhalten Sie den Kreditvertrag. Nach Unterzeichnung und postalischer oder digitaler Legitimation wird die Kreditsumme innerhalb von 48 Stunden ausgezahlt.

Dieser Prozess ist auch bei einer Autofinanzierung für Studenten anwendbar.


Die Rechtslage: Was der Bürgschaftsvertrag wirklich bedeutet

Der Bürgschaftsvertrag ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, der ausschließlich dem Bürgen Pflichten auferlegt. Seine Rechtsgrundlage findet sich in den Paragraphen 765 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Mit seiner Unterschrift haftet der Bürge mit seinem gesamten pfändbaren Vermögen für die gesamte Kreditsumme, inklusive Zinsen und möglicher Mahngebühren. Die Haftung endet erst, wenn der Kredit vollständig getilgt ist. Ein vorzeitiger Ausstieg aus der Bürgschaft ist nur in extremen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn die Bürgschaft sittenwidrig ist, weil sie den Bürgen finanziell komplett überfordert. Unser Experten-Tipp: Der Bürge sollte den Kreditvertrag mit derselben Sorgfalt prüfen wie der Kreditnehmer selbst und sich der langfristigen Verantwortung über bis zu 96 Monate bewusst sein. Ein Kreditvermittler für schwierige Fälle kann hier beratend zur Seite stehen.

Risikomanagement: Wie sich beide Seiten absichern können

Eine Bürgschaft birgt für den Bürgen ein erhebliches finanzielles Risiko. Fällt der Kreditnehmer aus, muss der Bürge sofort für Raten von oft über 300 Euro monatlich aufkommen. Um dieses Risiko zu minimieren, sollten Kreditnehmer und Bürge eine privatschriftliche Vereinbarung treffen. Diese kann regeln, unter welchen Umständen der Bürge einspringt und wie der Kreditnehmer die geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Eine weitere, wenn auch teure Option ist eine Restschuldversicherung, die im Falle von Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit die Raten übernimmt. Die Kosten hierfür können jedoch bis zu 15 Prozent der Kreditsumme betragen. Eine offene Kommunikation über die finanzielle Situation ist die beste Absicherung für beide Parteien, um auch bei einem Kredit trotz schlechter Bonität die Beziehung nicht zu belasten. So bleibt das Vertrauensverhältnis, das die Bürgschaft erst ermöglicht hat, langfristig intakt.

Alternativen prüfen: Wann ein zweiter Kreditnehmer sinnvoller ist

Eine Alternative zur Bürgschaft ist die Aufnahme des Kredits mit einem zweiten Kreditnehmer. Im Gegensatz zum Bürgen, der nur Pflichten hat, ist der zweite Kreditnehmer gleichberechtigter Vertragspartner der Bank. Er hat nicht nur die gleichen Pflichten zur Rückzahlung, sondern auch die gleichen Rechte am Kreditgegenstand – im Falle eines Autokredits wird er also Miteigentümer des Fahrzeugs. Diese Option ist oft für Ehe- oder Lebenspartner die bessere Wahl, da beide vom Auto profitieren. Für die Bank stellt ein zweiter Kreditnehmer eine ebenso hohe Sicherheit dar wie ein Bürge, da zwei volle Einkommen für die Rückzahlung haften. Prüfen Sie daher genau, ob diese Konstellation für Ihre persönliche Situation nicht passender ist als ein Kredit für Angestellte in der Probezeit mit einem Bürgen.

Fazit: Mit der richtigen Strategie zum Erfolg


FAQ

Was passiert, wenn der Bürge stirbt?

Im Todesfall des Bürgen geht die Bürgschaftsverpflichtung auf seine Erben über. Diese haften dann im Rahmen des Nachlasses weiter für den Kredit, sofern sie das Erbe nicht ausschlagen.

Kann ich eine Bürgschaft vorzeitig kündigen?

Nein, eine einseitige Kündigung der Bürgschaft durch den Bürgen ist in der Regel ausgeschlossen. Die Haftung besteht, bis der Kredit vollständig zurückgezahlt ist. Nur in extremen Härtefällen (Sittenwidrigkeit) ist eine Anfechtung möglich.

Wirkt sich eine Bürgschaft auf meine eigene Kreditwürdigkeit aus?

Ja, die Übernahme einer Bürgschaft wird bei der SCHUFA vermerkt und kann Ihre eigene Bonität beeinflussen. Bei der Beantragung eines eigenen Kredits wird die Bürgschaft als finanzielle Vorbelastung gewertet.

Welche Art von Bürgschaft ist für den Bürgen am sichersten?

Die Ausfallbürgschaft ist für den Bürgen am sichersten, da er erst haften muss, nachdem die Bank alle rechtlichen Mittel gegen den Schuldner ausgeschöpft hat. Banken bevorzugen jedoch fast immer die selbstschuldnerische Bürgschaft.

Haftet der Bürge auch für Zinsen und Gebühren?

Ja, die Bürgschaft erstreckt sich in der Regel auf die gesamte Forderung. Das schließt nicht nur die Restschuld des Kredits ein, sondern auch anfallende Zinsen, Verzugszinsen und eventuelle Mahn- oder Inkassokosten.

Kann mein Partner für mich bürgen?

Ja, der Ehe- oder Lebenspartner kann bürgen, sofern er die Bonitätsanforderungen der Bank erfüllt. In vielen Fällen ist es für Paare jedoch sinnvoller, den Kredit gemeinsam als zwei Kreditnehmer aufzunehmen.

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